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Wappen Pfarrkirchen Zulassungsstelle Pfarrkirchen


Ortsschild Pfarrkirchen

Anschrift der Zulassungsstelle Kreis Rottal-Inn

  • Industriestraße 18
    84347 Pfarrkirchen

Kontaktdaten der Zulassungsstelle Kreis Rottal-Inn

Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Kreis Rottal-Inn

Montag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
Freitag 08.00 - 12.00 Uhr

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Behördenleistungen rund um Ihr Fahrzeug in Pfarrkirchen

In der Stadt Pfarrkirchen ist die örtliche Zulassungsbehörde für eine Vielzahl an Dienstleistungen rund um Ihr Kraftfahrzeug zuständig. Hierzu zählen unter anderem die An- und Abmeldung von Fahrzeugen, die Ausstellung von Nummernschildern sowie die Bearbeitung von Dokumentenänderungen. Fahrzeughalter können zudem online einen Termin beim Straßenverkehrsamt vereinbaren, um Wartezeiten zu vermeiden.

Umfangreiche Dienstleistungen der Kfz-Zulassungsstelle

Die Zulassungsbehörde bietet eine breite Palette an Serviceleistungen an. Dazu gehören:

  • ✅ An- und Abmeldung von Fahrzeugen
  • ✅ Ausstellung von Kennzeichen und Plaketten
  • ✅ Änderungen und Korrekturen im Fahrzeugdokument
  • ✅ Meldung von Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen
  • ✅ Erstellung von Kfz-Papieren und Ersatzdokumenten
  • ✅ Anträge auf Fahrerlaubnis und internationale Führerscheine
  • ✅ Bewohnerparkausweise und Parkerleichterungen für Schwerbehinderte

Voraussetzungen für die Kfz-Zulassung

Um Ihr Auto in Betrieb zu nehmen, müssen Sie es anmelden und zulassen. Um ein Fahrzeug anzumelden, müssen sowohl private Halter als auch Unternehmen ihren Hauptwohnsitz oder Firmensitz in Stadt Pfarrkirchen haben. Zur Anmeldung sind bestimmte Dokumente erforderlich, darunter Personalausweis oder Reisepass, Zulassungsbescheinigungen, Nachweis über die Hauptuntersuchung, elektronische Versicherungsbestätigung und eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer.

Wichtige Unterlagen für die Fahrzeugummeldung

Bei einem Umzug innerhalb von Pfarrkirchen oder bei einem Halterwechsel ist eine Ummeldung des Fahrzeugs erforderlich. Die notwendigen Unterlagen entsprechen denen der Erstzulassung. Das Straßenverkehrsamt bietet zudem die Möglichkeit, Termine online zu vereinbaren, um den Service effizient zu nutzen.

Beantragung von Ersatzdokumenten und Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen

Für die Beantragung von Ersatzdokumenten oder die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs sind ebenfalls bestimmte Unterlagen vorzulegen. Das Straßenverkehrsamt hilft Ihnen auch in diesen Fällen weiter. Beachten Sie dabei, dass die Außerbetriebsetzung eines Kfz maximal sieben Jahre dauern darf.

Gebührenzahlung bei der Kfz-Zulassungsstelle

Die Höhe der Gebühren für die verschiedenen Dienstleistungen teilt Ihnen das Personal der Zulassungsbehörde während Ihres Termins mit. Zahlungen können sowohl bar als auch mit Girokarte vorgenommen werden.

Für weitere Informationen zu den Dienstleistungen, zur Terminvergabe oder zu den Öffnungszeiten der Kfz-Zulassungsstelle in Stadt Pfarrkirchen können Sie die offizielle Webseite besuchen oder direkt Kontakt aufnehmen.


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