Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Kreis Plön |
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Montag | 07.30 - 12.00 Uhr |
Dienstag | 07.30 - 12.00 Uhr und 14.30 - 17.00 Uhr |
Mittwoch | 07.30 - 12.00 Uhr |
Donnerstag | 07.30 - 12.00 Uhr |
Freitag | 07.30 - 11.30 Uhr |
In Plön steht den Kraftfahrzeugbesitzern eine umfassende Palette an Dienstleistungen rund um die Zulassung und Anmeldung von Fahrzeugen zur Verfügung. Die Zulassungsbehörde ist Ihr zuverlässiger Partner, wenn es um die An- und Ummeldung von Fahrzeugen, die Ausstellung von Kennzeichen sowie die Eintragung, Änderung und Berichtigung von Fahrzeugpapieren geht.
Das Straßenverkehrsamt bietet eine Vielzahl an Services an, darunter:
Für die Registrierung Ihres Fahrzeugs beim Straßenverkehrsamt ist es erforderlich, dass Ihr Hauptwohnsitz oder Firmensitz in Stadt Plön liegt. Dies gilt für fabrikneue, importierte oder gebrauchte Fahrzeuge sowie Oldtimer.
Zur Anmeldung Ihres Fahrzeugs benötigen Sie folgende Dokumente:
Für die Anmeldung importierter Fahrzeuge sind zusätzliche Dokumente nötig.
Eine Ummeldung ist erforderlich, wenn Sie innerhalb Plöns umziehen oder aus einer anderen Stadt nach Plön ziehen. Die hierfür notwendigen Unterlagen entsprechen denen der Fahrzeuganmeldung.
Für den Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II müssen Sie Ihren Hauptwohnsitz in Stadt Plön haben und die relevanten Unterlagen bereithalten.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug vorübergehend stilllegen möchten, können Sie dies ebenfalls über die Zulassungsstelle abwickeln. Die dafür erforderlichen Dokumente entsprechen denjenigen der Fahrzeuganmeldung.
Das Straßenverkehrsamt akzeptiert Barzahlungen sowie Zahlungen mit Girokarte. Die genauen Gebühren teilt Ihnen der zuständige Bearbeiter vor Ort mit.
Um den Besuch bei der Zulassungsbehörde effizient zu gestalten, empfiehlt es sich, online einen Termin zu vereinbaren und sich vorab über die Öffnungszeiten zu informieren, um von der reibungslosen Terminvergabe zu profitieren.
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