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Wappen Plön Zulassungsstelle Plön


Ortsschild Plön

Anschrift der Zulassungsstelle Kreis Plön

  • Hamburger Str. 17-19
    24306 Plön

Kontaktdaten der Zulassungsstelle Kreis Plön

Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Kreis Plön

Montag 07.30 - 12.00 Uhr
Dienstag 07.30 - 12.00 Uhr und 14.30 - 17.00 Uhr
Mittwoch 07.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag 07.30 - 12.00 Uhr
Freitag 07.30 - 11.30 Uhr

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Die Dienstleistungen der Kfz-Zulassungsstelle in Plön

In Plön steht den Kraftfahrzeugbesitzern eine umfassende Palette an Dienstleistungen rund um die Zulassung und Anmeldung von Fahrzeugen zur Verfügung. Die Zulassungsbehörde ist Ihr zuverlässiger Partner, wenn es um die An- und Ummeldung von Fahrzeugen, die Ausstellung von Kennzeichen sowie die Eintragung, Änderung und Berichtigung von Fahrzeugpapieren geht.

Umfangreiche Dienstleistungen der Zulassungsbehörde

Das Straßenverkehrsamt bietet eine Vielzahl an Services an, darunter:

  • ✅ An- und Abmeldung von Fahrzeugen
  • ✅ Ausstellung von Kennzeichen und Plaketten
  • ✅ Eintragung, Änderung und Berichtigung von Fahrzeugdokumenten
  • ✅ Meldung von Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen
  • ✅ Ausstellung von Kfz-Papieren und Ersatz von Kennzeichen
  • ✅ Erteilung und Erweiterung von Fahrerlaubnissen
  • ✅ Ausstellung von Bewohnerparkausweisen und Parkerleichterungen

Registrierung eines Fahrzeugs

Für die Registrierung Ihres Fahrzeugs beim Straßenverkehrsamt ist es erforderlich, dass Ihr Hauptwohnsitz oder Firmensitz in Stadt Plön liegt. Dies gilt für fabrikneue, importierte oder gebrauchte Fahrzeuge sowie Oldtimer.

Erforderliche Unterlagen für die Kfz-Zulassung

Zur Anmeldung Ihres Fahrzeugs benötigen Sie folgende Dokumente:

  • ✅ Personalausweis oder Reisepass
  • ✅ Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • ✅ Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
  • ✅ Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • ✅ Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer

Für die Anmeldung importierter Fahrzeuge sind zusätzliche Dokumente nötig.

Ummeldung Ihres Fahrzeugs

Eine Ummeldung ist erforderlich, wenn Sie innerhalb Plöns umziehen oder aus einer anderen Stadt nach Plön ziehen. Die hierfür notwendigen Unterlagen entsprechen denen der Fahrzeuganmeldung.

Ersatz von Zulassungsbescheinigungen

Für den Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II müssen Sie Ihren Hauptwohnsitz in Stadt Plön haben und die relevanten Unterlagen bereithalten.

Stilllegung eines Fahrzeugs

Wenn Sie Ihr Fahrzeug vorübergehend stilllegen möchten, können Sie dies ebenfalls über die Zulassungsstelle abwickeln. Die dafür erforderlichen Dokumente entsprechen denjenigen der Fahrzeuganmeldung.

Zahlungsmöglichkeiten

Das Straßenverkehrsamt akzeptiert Barzahlungen sowie Zahlungen mit Girokarte. Die genauen Gebühren teilt Ihnen der zuständige Bearbeiter vor Ort mit.

Um den Besuch bei der Zulassungsbehörde effizient zu gestalten, empfiehlt es sich, online einen Termin zu vereinbaren und sich vorab über die Öffnungszeiten zu informieren, um von der reibungslosen Terminvergabe zu profitieren.


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