Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Kreis Rastatt |
|
Montag | 07.30 - 16.00 Uhr |
Dienstag | 07.30 - 16.00 Uhr |
Mittwoch | 07.30 - 12.30 Uhr |
Donnerstag | 07.30 - 16.00 Uhr |
Freitag | 07.30 - 12.30 Uhr |
Das Straßenverkehrsamt in Stadt Rastatt ist die zentrale Anlaufstelle für die Anmeldung, Ummeldung und Abmeldung von Kraftfahrzeugen. Sie ist ebenfalls zuständig für die Eintragung, Änderung und Korrektur von Fahrzeugdokumenten sowie die Ausgabe von Nummernschildern und anderen Kennzeichen. Für viele dieser Dienstleistungen besteht die Möglichkeit, online einen Termin zu vereinbaren.
Die Zulassungsbehörde bietet eine Vielzahl von Services an. Dazu gehören:
Die Zulassungsbehörde ermöglicht die Anmeldung von Neuwagen, Importfahrzeugen, Gebrauchtwagen und Oldtimern. Um ein Fahrzeug in Rastatt anzumelden, muss der Hauptwohnsitz des Halters in Rastatt liegen. Diese Regel gilt auch für Unternehmen und Gewerbetreibende.
Um Ihr neues Auto auf der Straße fahren zu dürfen, müssen Sie es zunächst anmelden und zulassen. Für die Kfz-Zulassung sollten folgende Dokumente bereitgehalten werden:
Bei importierten Fahrzeugen sind zusätzlich ein Kaufvertrag, eine Originalrechnung und die EG-Konformitätserklärung (COC) erforderlich. Kann der Fahrzeughalter die Anmeldung nicht persönlich durchführen, ist eine Vollmacht notwendig. Juristische Personen, Firmen oder Vereinigungen müssen zudem Handels- oder Vereinsregisterauszüge sowie eine Gewerbeanmeldung vorlegen.
Auch bei einem Umzug innerhalb von Rastatt oder von einer anderen Stadt nach Rastatt muss das Fahrzeug umgemeldet werden. Die erforderlichen Dokumente entsprechen denen der Fahrzeuganmeldung. Der Hauptwohnsitz muss ebenfalls in Stadt Rastatt sein.
Für die Beantragung eines Ersatzes der Zulassungsbescheinigung beim Straßenverkehrsamt sind folgende Unterlagen notwendig:
Anlässe für den Ersatz können Verlust, Beschädigung oder Diebstahl sein. Bei Diebstahl ist zusätzlich eine Anzeige bei der Polizei erforderlich.
Die Zulassungsbehörde führt auch die Stilllegung von Fahrzeugen durch. Hierfür werden die gleichen Dokumente benötigt wie bei der Anmeldung. Der Zeitraum der Außerbetriebnahme ist auf sieben Jahre begrenzt. Auch die Verschrottung von nicht mehr fahrtüchtigen Fahrzeugen kann hier veranlasst werden.
Gebühren für die verschiedenen Dienstleistungen werden während des Termins fällig. Bezahlt werden kann entweder in bar oder per Girokarte.
Das Straßenverkehrsamt in Stadt Rastatt hat spezifische Öffnungszeiten, die auf der offiziellen Website eingesehen werden können. Es wird empfohlen, im Voraus online einen Termin zu vereinbaren, um Wartezeiten zu vermeiden.
Zulassungsstellen in der Nähe