Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Kreis Rastatt |
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Montag | 07.30 - 16.00 Uhr Termine nach Vereinbarung |
Dienstag | 07.30 - 16.00 Uhr Termine nach Vereinbarung |
Mittwoch | 07.30 - 12.30 Uhr Termine nach Vereinbarung |
Donnerstag | 07.30 - 16.00 Uhr Termine nach Vereinbarung |
Freitag | 07.30 - 12.30 Uhr Termine nach Vereinbarung |
Die Behörde für Kraftfahrzeugzulassungen in Rastatt widmet sich der Registrierung neuer und gebrauchter Fahrzeuge, der Ausgabe von Kennzeichen sowie der Aktualisierung und Korrektur von Fahrzeugdokumenten.
Das Straßenverkehrsamt bietet eine Vielzahl an Dienstleistungen an. Diese sind hier detailliert aufgeführt:
Kraftfahrzeugbesitzer, die ein neues, importiertes oder gebrauchtes Fahrzeug zulassen und anmelden möchten, inklusive Oldtimer, müssen ihren Hauptwohnsitz oder Firmensitz in Stadt Rastatt haben.
Vor dem Besuch beim Straßenverkehrsamt zur Fahrzeuganmeldung sollten folgende Dokumente bereitgehalten werden:
Für die Anmeldung eines Fahrzeugs aus dem Ausland sind zusätzliche Dokumente erforderlich.
Die Ummeldung eines Fahrzeugs ist notwendig, wenn Sie in Stadt Rastatt umziehen oder einen Halterwechsel vornehmen. Die gleichen Dokumente wie bei der Zulassung werden benötigt.
Für den Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I oder II bei Verlust oder Beschädigung sind bestimmte Dokumente vorzulegen.
Die Stilllegung eines Fahrzeugs ist eine Option, um Kosten zu sparen, wenn das Fahrzeug temporär nicht genutzt wird. Die gleichen Unterlagen wie bei der Zulassung sind erforderlich.
Die Höhe der Gebühren variiert je nach Dienstleistung. Die Bezahlung kann bar oder mit EC-Karte erfolgen.
Für die Terminvereinbarung beim Straßenverkehrsamt in Stadt Rastatt, die Einsicht in die Öffnungszeiten oder weitere Informationen können Kraftfahrzeugbesitzer die Möglichkeit nutzen, einen Online-Termin zu vereinbaren.
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