| Montag | 07.30 - 15.00 Uhr |
| Dienstag | 07.30 - 15.00 Uhr |
| Mittwoch | 07.30 - 15.00 Uhr |
| Donnerstag | 07.30 - 17.30 Uhr |
| Freitag | 07.30 - 12.45 Uhr |
Für die Anmeldung und auch Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs, Eintragung, Änderung und Korrektur von Fahrzeugdokumenten, sowie für die Ausgabe von Nummernschildern und anderen Kennzeichen ist Ihre Kfz-Zulassungsstelle in Reutlingen befugt.
Um das Terminmanagement so simpel wie möglich zu halten, können Sie für gewöhnlich hier online einen Termin vereinbaren.
Sie können in der Kfz-Zulassungsstelle Reutlingen verschiedene Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Um welche es sich dabei im Speziellen handelt, entnehmen Sie der folgenden Auflistung.
Wollen Sie ein Kraftfahrzeug zulassen, das fabrikneu, importiert oder gebraucht ist, können Sie sich hierfür an die Kfz Zulassungsstelle in Reutlingen wenden. Zusätzlich ist die Anmeldung von Oldtimern möglich. Um Ihr Auto in Reutlingen, Baden-Württemberg anmelden zu können, ist es zwingend nötig, dass auch Ihr Hauptwohnsitz sich ebenda befindet. Auch Unternehmen und Gewerbetreibende sind von dieser Regel nicht ausgeschlossen und müssen ihren Hauptsitz in Reutlingen haben.
Möchten Sie Ihr Kfz in Reutlingen zulassen, ist es wichtig, einige unerlässliche Unterlagen herauszusuchen. Wer gut organisiert ist, spart sich Zeit und Mühe, einen weiteren Termin vereinbaren zu müssen. Die wichtigen Unterlagen finden Sie hier:
Handelt es sich bei dem Kraftfahrzeug um einen Import aus dem Ausland, müssen Sie zur Anmeldung in Reutlingen weitere Dokumente, wie den Kaufvertrag, die Originalrechnung und die EG-Übereinstimmungserklärung (COC) mitbringen. Kann der Halter des Fahrzeuges die Anmeldung nicht persönlich durchführen, muss er eine Vollmacht ausstellen. Juristische Personen, Firmen und Vereinigungen müssen für die Anmeldung eines Kraftfahrzeugs außerdem einen Handels- oder Vereinsregisterauszug sowie eine Gewerbeanmeldung vorweisen können.
Es kann ganz verschiedene Gründe geben, warum Sie Ihr Auto ummelden möchten. Eine Kfz-Ummeldung ist notwendig, wenn:
Essentiell beim Ummelden Ihres Autos oder Motorrads ist, dass sich Ihr Hauptwohnsitz immer noch in Reutlingen befindet. Die hierfür benötigten Papiere sind dieselben, wie in der oben aufgeführten Liste zur Zulassung eines Kfz. So ist das Ummelden eines Fahrzeugs für private Halter wie auch Unternehmen möglich.
Gleichermaßen wie beim An- und Ummelden Ihres Kraftfahrzeugs in Reutlingen (Baden-Württemberg) ist es auch bei der Beantragung von Ersatz der Zulassungsbescheinigung wichtig, dass sich der Hauptwohnsitz des Halters dort befindet. Vor Ihrem Termin im Straßenverkehrsamt Reutlingen sollten Sie die hier aufgeführten Dokumente heraussuchen und sie vor Ort bereithalten:
In diesen Fällen müssen Sie einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung stellen: * Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Beschädigung der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II
Ist Letzteres der Fall, sind Sie angehalten, bei der Polizei Anzeige zu erstatten und diese Anzeige – neben den oben genannten Dokumenten – bei der Zulassungsbehörde zur Einsicht vorzulegen.
Wenn Sie Ihr Kraftfahrzeug auf absehbare Zeit nicht benötigen, jedoch trotzdem nicht dazu bereit sind, es zu verkaufen, bietet sich die Alternative der Stilllegung an. So können Sie Steuern und andere Kosten reduzieren und das Fahrzeug weiterhin besitzen. Während dieser Zeit ist das Fahren des Fahrzeugs allerdings nicht erlaubt. Die benötigten Unterlagen für die Abmeldung eines Kraftfahrzeugs in Reutlingen entsprechen der Liste von Dokumenten zur Anmeldung. Des Weiteren müssen Sie Ihre Nummernschilder mitbringen. Die Dauer der Außerbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs ist auf sieben Jahre beschränkt. Zudem können Sie sich auch an die Zulassungsstelle Reutlingen wenden, wenn Sie Ihr Kraftfahrzeug betreffend der Fahrtüchtigkeit verschrotten möchten.
Abhängig von der Art der Dienstleistung werden unterschiedliche Beträge an Gebühren für die Bearbeitung fällig, die Ihnen der zuständige Beamte gerne nennt. Die Zahlung kann in bar oder via EC-Karte geschehen und muss in der Zulassungsstelle Reutlingen direkt verrichtet werden.
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