Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Kreis Lörrach |
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Montag | 08.00 - 12.30 Uhr |
Dienstag | 08.00 - 12.30 Uhr und 16.00 - 18.00 Uhr |
Mittwoch | 08.00 - 12.30 Uhr |
Donnerstag | 08.00 - 12.30 Uhr und 13.30 - 17.30 Uhr |
Freitag | 08.00 - 12.30 Uhr |
Im Herzen von Rheinfelden befindet sich die zuständige Behörde für alle Belange rund um die Zulassung Ihres Fahrzeugs: die Zulassungsbehörde. Sie ist Ihr erster Ansprechpartner, wenn es um die Registrierung Ihres Kraftfahrzeugs, die Beantragung oder Änderung von Fahrzeugpapieren, die Ausgabe von Kennzeichen sowie viele weitere Dienstleistungen geht.
Um Ihnen die Organisation zu erleichtern, bietet das Straßenverkehrsamt die Option, online einen Termin zu vereinbaren. Dies hilft Ihnen, Wartezeiten zu vermeiden und Ihren Besuch effizient zu planen.
Die Zulassungsbehörde stellt ein breites Angebot an Dienstleistungen bereit, darunter:
Um Ihr Fahrzeug anzumelden, ist es erforderlich, dass Sie als Halter Ihren Hauptwohnsitz oder Firmensitz in der Stadt oder Region haben. Zur Anmeldung benötigen Sie verschiedene Dokumente, darunter:
Für die Anmeldung von Fahrzeugen, die aus dem Ausland stammen, sind zusätzliche Unterlagen wie Kaufvertrag und COC-Papiere notwendig.
Sollten Sie innerhalb von Rheinfelden (Baden) umziehen oder von einer anderen Stadt zuziehen, ist eine Ummeldung Ihres Fahrzeugs notwendig. Die hierfür erforderlichen Dokumente entsprechen denen der Erstanmeldung. Auch beim Verlust oder Diebstahl von Zulassungsdokumenten steht Ihnen das Straßenverkehrsamt zur Seite, um Ersatzdokumente auszustellen.
Für die vorübergehende Stilllegung Ihres Fahrzeugs benötigen Sie dieselben Unterlagen wie für eine Anmeldung, ergänzt um Ihre Nummernschilder. Beachten Sie, dass die Stilllegung maximal sieben Jahre dauern darf.
Für Ihren Besuch bei der Zulassungsstelle informieren Sie sich vorab über die aktuellen Öffnungszeiten und nutzen Sie die Möglichkeit, online einen Termin zu vereinbaren, um lange Wartezeiten zu vermeiden.
Die zu entrichtenden Gebühren variieren je nach Dienstleistung. Das Straßenverkehrsamt akzeptiert Barzahlungen sowie EC-Kartenzahlungen.
Ob Sie Ihr Auto anmelden und zulassen, ummelden oder ein neues Kennzeichen benötigen, die Zulassungsbehörde ist Ihr kompetenter Partner in allen Angelegenheiten rund um die Kfz-Zulassung.
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