Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Landkreis Kelheim |
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| Montag | 07.30 - 11.30 Uhr |
| Dienstag | 07.30 - 11.30 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr |
| Mittwoch | 07.30 - 11.30 Uhr |
| Donnerstag | 07.30 - 11.30 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr |
| Freitag | 07.30 - 11.30 Uhr |
Die Zulassungsstelle für Kraftfahrzeuge in Riedenburg kümmert sich um die An- und Ummeldung von Kraftfahrzeugen, Ausstellung verschiedener Kennzeichen und Eintragung, Änderung und Berichtigung von Fahrzeugpapieren.
Die Zuständigkeit der Zulassungsstelle Riedenburg umfasst diverse Dienstleistungen. Konkret sind diese im Folgenden aufgelistet.
Bei Ihrer Zulassungsbehörde in Riedenburg haben Sie die Möglichkeit, Kraftfahrzeuge anzumelden, die fabrikneu, importiert oder gebraucht sind. Auch Oldtimer können hier an- oder umgemeldet werden. Um Ihr Fahrzeug in Riedenburg, Bayern anmelden zu können, ist es zwingend erfordelich, dass auch Ihr Hauptwohnsitz sich ebenda befindet. Auch Unternehmen und Gewerbetreibende sind von dieser Regel nicht ausgeschlossen und müssen ihren Hauptsitz in Riedenburg haben.
Planen Sie einen Termin zum Anmelden Ihres Kraftfahrzeugs in Riedenburg, sollten Sie sich gründlich vorbereiten, um ein zweites Erscheinen zu vermeiden. Vorbereitung heißt in diesem Fall, die wichtigen Dokumente dabei zu haben. Dabei handelt es sich um folgende:
Handelt es sich bei dem Kraftfahrzeug um einen Import aus dem Ausland, müssen Sie zur Anmeldung in Riedenburg weitere Dokumente, wie den Kaufvertrag, die Originalrechnung und die EG-Übereinstimmungserklärung (COC) dabeihaben. Kann der Halter des Fahrzeuges die Anmeldung nicht persönlich vornehmen, muss er eine Vollmacht ausstellen. Für die Anmeldung eines Kfz von einer juristischen Person, Firma oder Vereinigung muss des Weiteren ein Handels- oder Vereinsregisterauszug sowie eine Gewerbeanmeldung vorgelegt werden.
In einigen Fällen muss ein Kraftfahrzeug umgemeldet werden. Dazu gehört ein Umzug innerhalb von Riedenburg (möglicherweise mit gleichzeitigem Halterwechsel) und der Umzug von einer anderen Stadt nach Riedenburg. Dabei ist es obligatorisch, dass Ihr Hauptwohnsitz bei der Ummeldung Ihres Autos in Riedenburg verbleibt. In Bezug auf die notwendigen Dokumente orientieren Sie sich ganz einfach an der oben aufgeführten Liste zum Anmelden eines Fahrzeugs.
Auch für einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II gilt: Der Halter des Kfz muss in Riedenburg (Bayern) seinen Hauptwohnsitz haben. Um sich auf den Termin in Ihrem Straßenverkehrsamt Riedenburg bestens vorzubereiten, sollten Sie die im Folgenden aufgelisteten Dokumente im Vorhinein heraussuchen und zu Ihrem Termin mitbringen:
In diesen Fällen müssen Sie einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung stellen: * Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Beschädigung der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II
Wurde Ihre Zulassungsbescheinigung unrechtmäßig entwendet, müssen Sie dies bei der Polizei zur Anzeige bringen und die Anzeige beim Straßenverkehrsamt vorzeigen.
Eine Außerbetriebnahme Ihres Kraftfahrzeugs könnte für Sie eine Lösung sein, sollten Sie Ihr Kfz vorerst nicht benötigen, es jedoch nicht verkaufen wollen. So können Sie auf schnellem Wege Kosten wie auch Steuern sparen. Ausgeschlossen ist allerdings die Nutzung Ihres Fahrzeugs, während es stillgelegt ist. Abgesehen von Ihren Nummernschildern brauchen Sie zum Abmelden Ihres Kraftfahrzeugs in Riedenburg dieselben Dokumente, welche in der oben aufgeführten Liste zur Anmeldung benannt werden. Es ist zulässig, das Fahrzeug für eine Dauer von maximal sieben Jahren außer Betrieb zu nehmen und anschließend wieder in Betrieb zu nehmen. Wenn Sie Ihr Kennzeichen für nur ein Jahr nicht nutzen möchten, können Sie es gegen eine geringe Gebühr reservieren, damit es nicht an andere vergeben wird. Möchten Sie Ihr Kfz außer Betrieb nehmen, um es zu verschrotten, wenden Sie sich bitte ebenfalls an die Zulassungsstelle Riedenburg.
Je nachdem, welche Dienstleistungen Sie in Anspruch genommen haben, werden unterschiedlich hohe Gebühren fällig. Die genaue Bearbeitungsgebühr wird Ihnen der für Sie zuständige Beamte während Ihres Termins nennen. In der Zulassungsstelle Riedenburg müssen die Zahlungen direkt vorgenommen werden. Beides, Barzahlung oder die Bezahlung mit Girokarte, sind hier möglich.
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