Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Kreis Rotenburg (Wümme) |
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Montag | 07.30 - 11.30 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr |
Dienstag | 07.30 - 11.30 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr |
Mittwoch | 07.30 - 11.30 Uhr |
Donnerstag | 07.30 - 11.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr |
Freitag | 07.30 - 11.30 Uhr |
Die Zulassungsbehörde in Rotenburg (Wümme) erbringt umfassende Dienstleistungen für alle Kraftfahrzeugbesitzer der Region. Von der Erstanmeldung über Ummeldungen bis hin zu speziellen Anforderungen wie der Ausstellung von Ersatzdokumenten – hier erhalten Sie professionelle Unterstützung.
Für Fahrzeugbesitzer steht ein breites Spektrum an Dienstleistungen zur Verfügung. Nachfolgend finden Sie eine detaillierte Aufstellung:
Um Ihr Auto in Betrieb nehmen zu können, müssen Sie es anmelden oder zulassen. Das Straßenverkehrsamt ermöglicht die Anmeldung von Neufahrzeugen, Gebrauchtwagen sowie Importwagen aus dem EU-Ausland und darüber hinaus. Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen müssen ihren Hauptwohnsitz oder Firmensitz in Stadt Rotenburg (Wümme) haben, um eine Anmeldung durchführen zu können.
Eine gründliche Vorbereitung ist für die Zulassung Ihres Fahrzeugs essentiell. Folgende Dokumente sind mitzubringen:
Für die Anmeldung von Fahrzeugen aus dem Ausland sind zusätzliche Unterlagen erforderlich.
Verschiedene Situationen können eine Ummeldung Ihres Fahrzeugs notwendig machen. Die erforderlichen Unterlagen entsprechen denen der Erstzulassung.
Für den Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I und II müssen Sie ebenfalls Ihren Hauptwohnsitz in Stadt Rotenburg (Wümme) haben. Eine Liste der benötigten Dokumente finden Sie oben.
Das Straßenverkehrsamt bietet zahlreiche Online-Dienstleistungen an, mit denen Sie Zeit und Wege sparen können. Dazu zählen unter anderem die An- und Abmeldung von Fahrzeugen sowie die Beantragung von Ersatzdokumenten.
Falls Sie Ihr Fahrzeug vorübergehend stilllegen möchten, können Sie dies ebenfalls beim Straßenverkehrsamt beantragen. Die erforderlichen Unterlagen sind identisch mit denen der Anmeldung.
Die Gebühren für die diversen Dienstleistungen der Zulassungsbehörde können bar oder mit EC-Karte beglichen werden. Die genauen Kosten werden Ihnen vor Ort mitgeteilt.
Sie können bequem einen Online-Termin vereinbaren, um die Terminvergabe zu nutzen. Informieren Sie sich auch über die aktuellen Öffnungszeiten, um Ihren Besuch optimal zu planen.
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