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Wappen Rotenburg (Wümme) Zulassungsstelle Rotenburg (Wümme)


Ortsschild Rotenburg (Wümme)

Anschrift der Zulassungsstelle Kreis Rotenburg (Wümme)

  • Hopfengarten 2
    27356 Rotenburg (Wümme)

Kontaktdaten der Zulassungsstelle Kreis Rotenburg (Wümme)

Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Kreis Rotenburg (Wümme)

Montag 07.30 - 11.30 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Dienstag 07.30 - 11.30 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Mittwoch 07.30 - 11.30 Uhr
Donnerstag 07.30 - 11.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Freitag 07.30 - 11.30 Uhr

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Dienstleistungen der Zulassungsbehörde in Rotenburg (Wümme) für Fahrzeughalter

Die Zulassungsbehörde in Rotenburg (Wümme) erbringt umfassende Dienstleistungen für alle Kraftfahrzeugbesitzer der Region. Von der Erstanmeldung über Ummeldungen bis hin zu speziellen Anforderungen wie der Ausstellung von Ersatzdokumenten – hier erhalten Sie professionelle Unterstützung.

Übersicht der angebotenen Leistungen

Für Fahrzeugbesitzer steht ein breites Spektrum an Dienstleistungen zur Verfügung. Nachfolgend finden Sie eine detaillierte Aufstellung:

  • ✅ An- und Abmeldung von Fahrzeugen
  • ✅ Ausstellung von Kennzeichen und Plaketten
  • ✅ Aktualisierung und Berichtigung von Fahrzeugpapieren
  • ✅ Meldung von Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen
  • ✅ Ausstellung von Kfz-Papieren
  • ✅ Ersatz von Kfz-Kennzeichen und Zulassungsbescheinigungen
  • ✅ Beantragung und Erweiterung der Fahrerlaubnis
  • ✅ Internationaler Führerschein
  • ✅ Bewohnerparkausweise und Parkerleichterungen
  • ✅ Einsicht in Akten

Anmeldung von Fahrzeugen

Um Ihr Auto in Betrieb nehmen zu können, müssen Sie es anmelden oder zulassen. Das Straßenverkehrsamt ermöglicht die Anmeldung von Neufahrzeugen, Gebrauchtwagen sowie Importwagen aus dem EU-Ausland und darüber hinaus. Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen müssen ihren Hauptwohnsitz oder Firmensitz in Stadt Rotenburg (Wümme) haben, um eine Anmeldung durchführen zu können.

Benötigte Unterlagen für die Zulassung

Eine gründliche Vorbereitung ist für die Zulassung Ihres Fahrzeugs essentiell. Folgende Dokumente sind mitzubringen:

  • ✅ Personalausweis oder Reisepass
  • ✅ Zulassungsbescheinigungen Teil I und II
  • ✅ Nachweis der Hauptuntersuchung
  • ✅ Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • ✅ Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer

Für die Anmeldung von Fahrzeugen aus dem Ausland sind zusätzliche Unterlagen erforderlich.

Ummeldung eines Fahrzeugs

Verschiedene Situationen können eine Ummeldung Ihres Fahrzeugs notwendig machen. Die erforderlichen Unterlagen entsprechen denen der Erstzulassung.

Ersatz der Zulassungsbescheinigung

Für den Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I und II müssen Sie ebenfalls Ihren Hauptwohnsitz in Stadt Rotenburg (Wümme) haben. Eine Liste der benötigten Dokumente finden Sie oben.

Online-Dienstleistungen der Zulassungsstelle

Das Straßenverkehrsamt bietet zahlreiche Online-Dienstleistungen an, mit denen Sie Zeit und Wege sparen können. Dazu zählen unter anderem die An- und Abmeldung von Fahrzeugen sowie die Beantragung von Ersatzdokumenten.

Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs

Falls Sie Ihr Fahrzeug vorübergehend stilllegen möchten, können Sie dies ebenfalls beim Straßenverkehrsamt beantragen. Die erforderlichen Unterlagen sind identisch mit denen der Anmeldung.

Zahlungsmöglichkeiten

Die Gebühren für die diversen Dienstleistungen der Zulassungsbehörde können bar oder mit EC-Karte beglichen werden. Die genauen Kosten werden Ihnen vor Ort mitgeteilt.

Sie können bequem einen Online-Termin vereinbaren, um die Terminvergabe zu nutzen. Informieren Sie sich auch über die aktuellen Öffnungszeiten, um Ihren Besuch optimal zu planen.


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