Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Kreis Lörrach |
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Montag | 08.00 - 12.30 Uhr und 16.00 - 18.00 Uhr |
Dienstag | 08.00 - 12.30 Uhr |
Mittwoch | 08.00 - 12.30 Uhr |
Donnerstag | 08.00 - 12.30 Uhr und 13.30 - 17.30 Uhr |
Freitag | 08.00 - 12.30 Uhr |
Für alle Kraftfahrzeughalter in Schopfheim ist das Straßenverkehrsamt die erste Anlaufstelle, wenn es um die Registrierung oder Ummeldung von Fahrzeugen, die Aktualisierung oder Korrektur von Fahrzeugdokumenten, sowie die Ausgabe von Nummernschildern und weiteren Kennzeichen geht. Die Zulassungsbehörde bietet eine einfache Online-Terminvereinbarung an, um das Terminmanagement für die Bürger so unkompliziert wie möglich zu gestalten.
Das Leistungsspektrum der Zulassungsstelle umfasst eine breite Palette an Services. Dazu gehören:
Um Ihr Auto offiziell nutzen zu können, müssen Sie es anmelden und zulassen. Um ein Fahrzeug anzumelden, muss der Halter seinen Hauptwohnsitz oder Firmensitz in Schopfheim oder in der näheren Umgebung haben. Dies gilt für Privatpersonen ebenso wie für Unternehmen. Die Zulassung ist für eine Vielzahl von Fahrzeugen, einschließlich Importwagen und Oldtimern, möglich.
Für eine reibungslose Anmeldung sind diverse Dokumente erforderlich, darunter:
Für Importfahrzeuge sind zusätzliche Dokumente, wie Kaufvertrag und COC-Papier, notwendig.
Die Ummeldung eines Fahrzeugs ist notwendig, wenn ein Umzug innerhalb von Stadt Schopfheim oder ein Halterwechsel stattfindet. Die erforderlichen Unterlagen entsprechen denen der Erstanmeldung.
Bei Verlust oder Beschädigung der Zulassungsbescheinigung bietet das Straßenverkehrsamt die Möglichkeit, einen Ersatz zu beantragen. Hierfür sind bestimmte Dokumente und gegebenenfalls eine eidesstattliche Versicherung erforderlich.
Für die temporäre Stilllegung eines Fahrzeugs werden dieselben Unterlagen wie bei der Anmeldung benötigt. Eine Stilllegung ist bis zu sieben Jahren möglich, mit der Option, das Kennzeichen für ein Jahr zu reservieren.
Die Kfz-Zulassungsstelle in Stadt Schopfheim akzeptiert Barzahlung sowie EC-Kartenzahlung für die anfallenden Gebühren.
Das Straßenverkehrsamt hat zu festgelegten Zeiten geöffnet. Um Wartezeiten zu vermeiden, empfiehlt sich die Nutzung der Online-Terminvereinbarung um eine Termin zu vereinbaren. So können Sie schnell und unkompliziert Ihren Besuch bei der Zulassungsbehörde planen.
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