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Wappen Schwandorf Zulassungsstelle Schwandorf


Ortsschild Schwandorf

Anschrift der Zulassungsstelle Landkreis Schwandorf

  • Wackersdorfer Str. 80
    92421 Schwandorf

Kontaktdaten der Zulassungsstelle Landkreis Schwandorf

Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Landkreis Schwandorf

Montag 08.00 - 15.30 Uhr
Dienstag 08.00 - 15.30 Uhr
Mittwoch 08.00 - 15.30 Uhr
Donnerstag 08.00 - 15.30 Uhr
Freitag 08.00 - 12.00 Uhr

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Terminreservierung für Schwandorf  




Die Zuständigkeitsbereiche der Zulassungsbehörde in Schwandorf

Für die An- oder Ummeldung von Fahrzeugen, die Beantragung von Kennzeichen, die Änderung oder Berichtigung von Fahrzeugpapieren ist die Zulassungsbehörde der richtige Ansprechpartner. Sie bietet auch die Möglichkeit, Termine online zu vereinbaren, um den Prozess zu vereinfachen. Die Terminvergabe beim Straßenverkehrsamt erfolgt innerhalb der festgelegten Öffnungszeiten.

Übersicht der angebotenen Dienstleistungen

Bei der Kfz-Zulassungsstelle können Kunden eine Vielzahl von Dienstleistungen in Anspruch nehmen, darunter:

  • ✅ Fahrzeugan- und -abmeldungen
  • ✅ Ausstellung von Kennzeichen und Plaketten
  • ✅ Änderungen und Berichtigungen an Fahrzeugdokumenten
  • ✅ Meldung von Verlust oder Diebstahl von Kennzeichen
  • ✅ Ausstellung von Kfz-Papieren
  • ✅ Ersatz von Kennzeichen und Zulassungsbescheinigungen
  • ✅ Beantragung und Erweiterung von Fahrerlaubnissen
  • ✅ Ausstellung von internationalen Führerscheinen und mehr

Anforderungen für die Kfz-Zulassung

In Schwandorf kann man sein Auto durch einen Besuch beim Straßenverkehrsamt anmelden und zulassen. Um ein Fahrzeug zuzulassen, ist es notwendig, dass der Hauptwohnsitz oder der Sitz des Unternehmens in Stadt Schwandorf liegt. Für die Anmeldung sind diverse Dokumente erforderlich, darunter Personalausweis oder Reisepass, Zulassungsbescheinigung Teil I und II, Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung, elektronische Versicherungsbestätigung und eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer.

Vorgehensweise bei der Ummeldung eines Fahrzeugs

Ein Umzug oder Halterwechsel kann die Ummeldung eines Fahrzeugs notwendig machen. Die für die Ummeldung benötigten Dokumente entsprechen denen der Erstanmeldung.

Beantragung eines Ersatzes der Zulassungsbescheinigung

In Fällen wie Verlust, Beschädigung oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder II muss ein Ersatz beantragt werden. Dafür sind ein Ausweisdokument, die Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung und ggf. eine eidesstattliche Versicherung erforderlich.

Außerbetriebsetzung eines Kraftfahrzeugs

Die temporäre Stilllegung eines Fahrzeugs kann eine effektive Methode sein, um Kosten zu sparen. Für die Abmeldung sind die gleichen Dokumente wie für die Anmeldung notwendig.

Zahlungsoptionen bei der Zulassungsstelle

In der Zulassungsbehörde in Stadt Schwandorf können Gebühren bar oder mit Girokarte beglichen werden. Die Höhe der Gebühren variiert je nach Dienstleistung.

Das Straßenverkehrsamt bietet somit umfassende Dienstleistungen rund um die Fahrzeugzulassung und -ummeldung an und unterstützt Fahrzeughalter bei allen notwendigen Schritten.


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