Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Landkreis Schwandorf |
|
| Montag | 08.00 - 15.30 Uhr |
| Dienstag | 08.00 - 15.30 Uhr |
| Mittwoch | 08.00 - 15.30 Uhr |
| Donnerstag | 08.00 - 15.30 Uhr |
| Freitag | 08.00 - 12.00 Uhr |
Für die Anmeldung wie auch Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs, Eintragung, Änderung und Korrektur von Fahrzeugdokumenten, sowie für die Ausgabe von Nummernschildern und anderen Kennzeichen ist Ihre Kfz-Zulassungsstelle in Schwandorf verantwortlich.
Für viele Angelegenheiten besteht die Option, hier online einen Termin zu buchen.
Die Zulassungsstelle Schwandorf offeriert eine Reihe von Dienstleistungen. Eine Auflistung dieser lesen Sie hier:
Ihre Kfz Zulassungsstelle Schwandorf ist für die Anmeldung Ihres Fahrzeugs zuständig, wenn es sich um ein fabrikneues, aus dem Ausland eingeführtes oder gebrauchtes Kfz handelt oder Sie einen Oldtimer auf sich anmelden lassen möchten. Wichtig für die Anmeldung Ihres Autos ist dabei, dass Sie Ihren Hauptwohnsitz in Schwandorf in Bayern haben. Auch als Unternehmer, Gewerbetreibender oder Freiberufler müssen Sie zwingend Ihren Hauptsitz in Schwandorf haben.
Wenn Sie sich für die Kfz-Zulassung in Schwandorf anmelden, sollten Sie gut vorbereitet sein, damit Sie nicht noch einmal wiederkommen müssen. Es ist vonnöten, alle erforderlichen Dokumente mitzubringen. Damit Sie Ihr Auto anmelden können, benötigen Sie:
Handelt es sich bei dem Kraftfahrzeug um einen Import aus dem Ausland, müssen Sie zur Anmeldung in Schwandorf weitere Dokumente, wie den Kaufvertrag, die Originalrechnung und die EG-Übereinstimmungserklärung (COC) vorlegen. Kann der Halter des Fahrzeuges die Anmeldung nicht persönlich vornehmen, muss er eine Vollmacht ausstellen. Möchten Sie als juristische Person, Firma oder Vereinigung ein Kraftfahrzeug anmelden, bringen Sie bitte außerdem einen Handels- oder Vereinsregisterauszug sowie eine Gewerbeanmeldung mit.
Unterschiedliche Ursachen können dazu führen, dass Sie Ihr Auto ummelden müssen. Eine Kfz-Ummeldung ist notwendig, wenn:
Essentiell beim Ummelden Ihres Autos oder Motorrads ist, dass sich Ihr Hauptwohnsitz nach wie vor in Schwandorf befindet. Um sich optimal auf Ihren Termin vorzubereiten, halten Sie dieselben Dokumente bereit, welche auch zur Anmeldung eines Kfz benötigt werden. Wenn Sie dies beachten, ist das Ummelden sowohl als privater Halter als auch als Unternehmen eine unkomplizierte Angelegenheit.
Auch für einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II gilt: Der Halter des Fahrzeugs muss in Schwandorf (Bayern) seinen Hauptwohnsitz haben. Vor Ihrem Termin im Straßenverkehrsamt Schwandorf sollten Sie die hier aufgelisteten Dokumente herauslegen und sie vor Ort bereithalten:
Der Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung kann aufgrund von Verlust, Beschädigung oder Diebstahl erfolgen. Im Falle eines Diebstahls muss dieser bei der Polizei angezeigt werden. Die Anzeige bringen Sie bitte zum Termin in Ihrem Straßenverkehrsamt mit.
Eine Außerbetriebnahme Ihres Kraftfahrzeugs könnte für Sie eine Möglichkeit sein, wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verkaufen wollen, es aber dennoch zurzeit nicht nutzen. So können Sie auf einfachem Wege Kosten wie auch Steuern sparen. Ausgeschlossen ist allerdings die Nutzung Ihres Fahrzeugs, während es stillgelegt ist. Zur Abmeldung eines Kraftfahrzeugs in der Zulassungsstelle Schwandorf werden dieselben Unterlagen benötigt wie zur Anmeldung. Daneben benötigen Sie Ihre Nummernschilder. Es ist gestattet, das Fahrzeug für eine Dauer von bis zu sieben Jahren außer Betrieb zu nehmen und anschließend wieder in Betrieb zu nehmen. Wenn Sie Ihr Kennzeichen für nur ein Jahr nicht nutzen möchten, können Sie es gegen eine geringe Gebühr reservieren, damit es nicht an andere vergeben wird. Die Zulassungsstelle Schwandorf ist zudem der passende Ansprechpartner, wenn Sie Ihr Fahrzeug angesichts nicht länger gegebener Fahrtüchtigkeit verschrotten lassen möchten.
Bedingt durch die Art der Dienstleistung werden unterschiedliche Beträge an Gebühren für die Bearbeitung fällig, die Ihnen der zuständige Beamte gerne nennt. Die Zahlung kann in bar oder mittels EC-Karte geschehen und muss in der Zulassungsstelle Schwandorf direkt verrichtet werden.
Zulassungsstellen in der Nähe