Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Kreis Weilheim-Schongau |
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Montag | 07.30 - 15.30 Uhr |
Dienstag | 07.30 - 15.30 Uhr |
Mittwoch | 08.00 - 12.30 Uhr |
Donnerstag | 07.30 - 18.00 Uhr |
Freitag | 08.00 - 12.30 Uhr |
Für die Anmeldung wie auch Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs, Eintragung, Änderung und Korrektur von Fahrzeugdokumenten, sowie für die Ausgabe von Nummernschildern und anderen Kennzeichen ist Ihre Kfz-Zulassungsstelle in Weilheim in Oberbayern verantwortlich.
Sie können in der Kfz-Zulassungsstelle Weilheim in Oberbayern unterschiedliche Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Um welche es sich dabei im Speziellen handelt, entnehmen Sie der folgenden Auflistung.
Bei Ihrer Zulassungsbehörde in Weilheim in Oberbayern haben Sie die Möglichkeit, Kraftfahrzeuge auf sich anmelden zu lassen, die fabrikneu, importiert oder gebraucht sind. Auch Oldtimer können hier an- oder umgemeldet werden. Wichtig für die Anmeldung Ihres Autos ist dabei, dass Sie Ihren Hauptwohnsitz in Weilheim in Oberbayern haben. Auch als Unternehmer, Gewerbetreibender oder Freiberufler müssen Sie zwingend Ihren Hauptsitz in Weilheim in Oberbayern haben.
Möchten Sie Ihr Kfz in Weilheim in Oberbayern zulassen, ist es wichtig, einige unerlässliche Unterlagen herauszusuchen. Wer gut vorbereitet ist, spart sich Zeit und Mühe, einen weiteren Termin vereinbaren zu müssen. Die wichtigen Unterlagen finden Sie hier:
Um ein Kraftfahrzeug, das aus dem Ausland importiert wurde, in Weilheim in Oberbayern zu registrieren, sind weitere Unterlagen wie ein Kaufvertrag, eine Originalrechnung und die EG-Konformitätserklärung (COC) erforderlich. Kann der Fahrzeughalter selbst nicht zur Anmeldung erscheinen, muss für die entsandte Person eine Vollmacht ausgestellt werden. Möchten Sie als juristische Person, Firma oder Vereinigung ein Kraftfahrzeug anmelden, bringen Sie bitte zusätzlich einen Handels- oder Vereinsregisterauszug und auch eine Gewerbeanmeldung mit.
Es kann ganz verschiedene Gründe geben, warum Sie Ihr Auto ummelden möchten. Dies kann sein, ein Umzug innerhalb von Weilheim in Oberbayern, bei dem ggf. auch ein Halterwechsel stattgefunden hat, oder auch der Umzug aus einer anderen Stadt nach Weilheim in Oberbayern sein. Dabei ist es unbedingt notwendig, dass Ihr Hauptwohnsitz bei der Ummeldung Ihres Kfz in Weilheim in Oberbayern verbleibt. Hinsichtlich der notwendigen Dokumente orientieren Sie sich ganz einfach an der oben zusammengestellten Liste zum Anmelden eines Fahrzeugs.
Möchten Sie beim Straßenverkehrsamt in Weilheim in Oberbayern Ersatz für die Zulassungsbescheinigung beantragen, müssen Sie auch dort mit Ihrem Hauptwohnsitz gemeldet sein. Zu Ihrem Termin im Straßenverkehrsamt Weilheim in Oberbayern bringen Sie bitte diese Dokumente mit:
In diesen Fällen müssen Sie einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung stellen: * Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Beschädigung der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II
Im Falle eines Diebstahls muss dieser bei der Polizei angezeigt werden. Die Anzeige bringen Sie bitte zum Termin in Ihrer Zulassungsstelle mit.
Die Stilllegung eines Kraftfahrzeugs ergibt dann Sinn, wenn Sie als Halter es zwar für einen genauen Zeitraum nicht nutzen möchten, ein Verkauf aber nicht infrage kommt. Sie bietet eine unkomplizierte Möglichkeit, laufende Kosten und Steuern einzusparen, ohne das Fahrzeug tatsächlich abgeben zu müssen. Fahren dürfen Sie Ihr Fahrzeug in dieser Zeit jedoch nicht. Neben Ihren Nummernschildern benötigen Sie zum Abmelden Ihres Kraftfahrzeugs in Weilheim in Oberbayern dieselben Dokumente, welche in der oben aufgeführten Liste zur Anmeldung genannt werden. Es ist erlaubt, das Fahrzeug für eine Dauer von nicht länger als sieben Jahren außer Betrieb zu nehmen und anschließend wieder in Betrieb zu nehmen. Wenn Sie Ihr Kennzeichen für nur ein Jahr nicht nutzen möchten, können Sie es gegen eine geringe Gebühr reservieren, damit es nicht an andere vergeben wird. Die Zulassungsstelle Weilheim in Oberbayern ist zudem der richtige Ansprechpartner, wenn Sie Ihr Fahrzeug angesichts nicht länger gegebener Fahrtüchtigkeit verschrotten lassen möchten.
Für die unterschiedlichen Dienstleistungen wird jeweils eine Bearbeitungsgebühr fällig. Die Höhe dieser nennt Ihnen selbstverständlich der zuständige Beamte. Die Zahlung kann in bar oder mittels EC-Karte geschehen und muss in der Zulassungsstelle Weilheim in Oberbayern direkt verrichtet werden.
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