Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Stadt Ansbach |
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Montag | 08.00 - 16.00 Uhr |
Dienstag | 08.00 - 16.00 Uhr |
Mittwoch | 08.00 - 12.00 Uhr |
Donnerstag | 08.00 - 18.00 Uhr |
Freitag | 08.00 - 15.00 Uhr |
Die Kfz-Zulassungsbehörde der Stadt Ansbach ist Ihre erste Anlaufstelle, wenn es um Fragen oder Aufgaben rund um die Zulassung Ihres Fahrzeugs geht. Sie übernimmt die Verantwortung für die An-, Ab- und Ummeldung von Kraftfahrzeugen. Darüber hinaus kümmert sie sich um die Ausstellung von Kennzeichen und die Bearbeitung von Fahrzeugpapieren. Hier erhalten Sie einen umfassenden Service, der Sie bei allen Belangen rund um Ihr Fahrzeug unterstützt.
In der Kfz-Straßenverkehrsamt erwartet Sie eine Vielzahl an Dienstleistungen, die alle Aspekte Ihres Fahrzeugs abdecken. Dazu gehören unter anderem:
Die Zulassungsstelle ermöglicht Ihnen die Anmeldung Ihres Fahrzeugs, unabhängig davon, ob es sich um ein fabrikneues, importiertes oder gebrauchtes Fahrzeug handelt. Auch Oldtimer können hier problemlos an- oder umgemeldet werden. Um Ihr Auto in der Stadt Ansbach zulassen zu können, ist es zwingend erforderlich, dass Ihr Hauptwohnsitz in Ansbach liegt. Dies gilt auch für Unternehmen und Gewerbetreibende, deren Hauptsitz sich in Ansbach befinden muss.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug anmelden möchten, ist es wichtig, dass Sie gut vorbereitet sind und alle benötigten Unterlagen dabei haben. Dazu zählen:
Für importierte Fahrzeuge aus dem Ausland müssen zusätzlich der Kaufvertrag, die Originalrechnung und die EG-Übereinstimmungserklärung (COC) vorgelegt werden. Sollte der Halter des Fahrzeugs die Anmeldung nicht persönlich durchführen können, ist eine Vollmacht notwendig. Für die Anmeldung eines Kfz von einer juristischen Person, Firma oder Vereinigung ist zusätzlich ein Handels- oder Vereinsregisterauszug sowie eine Gewerbeanmeldung erforderlich.
Wenn Sie umgezogen sind oder einen Halterwechsel planen, müssen Sie Ihr Fahrzeug ummelden. Bei der Ummeldung werden die gleichen Unterlagen benötigt wie bei der Anmeldung Ihres Kfz. Es ist wichtig, dass Ihr Hauptwohnsitz auch nach der Ummeldung in der Stadt Ansbach bleibt.
Wenn Sie Ihre Zulassungsbescheinigung verloren haben oder sie gestohlen wurde, müssen Sie beim Straßenverkehrsamt in Stadt Ansbach einen Antrag auf Ersatz stellen. Hierfür benötigen Sie folgende Unterlagen:
Wenn Ihre Zulassungsbescheinigung gestohlen wurde, müssen Sie zusätzlich eine Diebstahlanzeige bei der Polizei erstatten und diese beim Straßenverkehrsamt vorlegen.
Die Zulassungsstelle in Stadt Ansbach bietet Ihnen auch ein umfangreiches Online-Serviceportal an. Hier können Sie eine Vielzahl von Leistungen bequem von zu Hause aus erledigen, wie zum Beispiel die Zulassung eines Neuwagens oder Motorrads, das Umschreiben eines Fahrzeugs oder die Außerbetriebsetzung und Wiederzulassung eines Fahrzeugs. Damit sparen Sie sich den Weg zur Zulassungsstelle und können den gesamten Prozess von der Beantragung Ihres Kfz-Kennzeichens bis zur Zahlung online abwickeln.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug für eine längere Zeit nicht benötigen und Kosten sparen möchten, können Sie es außer Betrieb setzen. Für die Außerbetriebsetzung benötigen Sie die gleichen Unterlagen wie bei der Anmeldung Ihres Fahrzeugs. Die Dauer der Außerbetriebsetzung ist auf sieben Jahre begrenzt. Wenn Sie Ihr Fahrzeug verschrotten möchten, ist die Zulassungsbehörde in Stadt Ansbach ebenfalls der richtige Ansprechpartner.
Die Gebühren für die verschiedenen Dienstleistungen können Sie direkt in der Straßenverkehrsamt in Stadt Ansbach begleichen. Sie haben die Möglichkeit, bar oder mit Girokarte zu bezahlen.
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, bietet die Zulassungsstelle die Möglichkeit, einen Termin online zu vereinbaren. Dieser Service ist besonders praktisch, da Sie so Ihre Besuche in der Zulassungsbehörde passend zu Ihren eigenen Zeitplänen und den Öffnungszeiten der Behörde organisieren können.
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