Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Landkreis Diepholz |
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Montag | 07.30 Uhr - 17.00 Uhr |
Dienstag | 07.30 Uhr - 17.00 Uhr |
Mittwoch | 07.30 Uhr - 15.00 Uhr |
Donnerstag | 07.30 Uhr - 18.30 Uhr |
Freitag | 07.30 Uhr - 13.00 Uhr |
Die Zulassungsbehörde Landkreis in Diepholz steht den Kraftfahrzeugbesitzern mit einem breiten Spektrum an Dienstleistungen zur Verfügung. Von der Anmeldung neuer Fahrzeuge bis hin zur Ausstellung von Ersatzdokumenten – hier erhalten Sie alle notwendigen Informationen und Unterstützung.
Im Detail bietet das Straßenverkehrsamt folgende Leistungen an:
Um Ihr Auto offiziell nutzen zu können, müssen Sie es anmelden und zulassen. Für die Zulassung eines Autos im Landkreis Diepholz, egal ob Neu-, Gebraucht- oder Importfahrzeug, ist die Vorlage bestimmter Dokumente notwendig. Stellen Sie sicher, dass Sie folgende Unterlagen bereithalten:
Die Ummeldung eines Kraftfahrzeugs erfordert ebenfalls, dass Ihr Hauptwohnsitz sich in diesem Bereich befindet. Die erforderlichen Dokumente entsprechen denen der Fahrzeuganmeldung.
Für den Fall, dass Sie eine neue Zulassungsbescheinigung benötigen, müssen Sie mit den gleichen Anforderungen wie für die Fahrzeuganmeldung rechnen. Zusätzlich ist eine eidesstattliche Versicherung vorzulegen.
Die temporäre Stilllegung Ihres Fahrzeugs kann über die Zulassungsbehörde abgewickelt werden. Die gleichen Dokumente wie bei der Anmeldung Ihres Fahrzeugs sind erforderlich.
Die Zulassungsstelle ermöglicht die Zahlung sowohl in bar als auch mit der Girokarte.
Um Wartezeiten zu vermeiden, empfiehlt es sich, über das Online-Portal der Zulassungsbehörde in Landkreis Diepholz einen Termin zu vereinbaren. Informationen zu den Öffnungszeiten erhalten Sie auf der offiziellen Website.
Für alle Vorgänge rund um die Anmeldung, Ummeldung oder Stilllegung Ihres Fahrzeugs ist das Straßenverkehrsamt Ihr zuverlässiger Ansprechpartner.
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