Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Stadt Ulm |
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| Montag | 08.00 bis 12:30 und 14.00 bis 16:00 |
| Dienstag | 08:00 bis 12:30 Zusätzlich nur mit vorheriger Terminvereinbarung: 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
| Mittwoch | 08:00 bis 12:30 |
| Donnerstag | 14:00 bis 17:30 Zusätzlich nur mit vorheriger Terminvereinbarung: 08:00 bis 12:30 Uhr |
| Freitag | 08:00 bis 12:30 |
Für die Anmeldung und auch Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs, Eintragung, Änderung und Korrektur von Fahrzeugdokumenten, sowie für die Ausgabe von Nummernschildern und anderen Kennzeichen ist Ihre Kfz-Zulassungsstelle in Ulm befugt.
Um das Terminmanagement so simpel wie möglich zu halten, können Sie für gewöhnlich hier online einen Termin vereinbaren.
Sie können in der Kfz-Zulassungsstelle Ulm unterschiedliche Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Um welche es sich dabei im Speziellen handelt, entnehmen Sie der folgenden Auflistung.
In der Zulassungsstelle Ulm können Sie diese Kraftfahrzeuge anmelden:
Ungeachtet davon, woher Ihr Kraftfahrzeug stammt, müssen Sie als Halter Ihren Hauptwohnsitz in Ulm in Baden-Württemberg haben, um Ihr Fahrzeug hier zulassen zu können. Selbiges gilt für Unternehmen und sonstige Gewerbetreibende.
Wenn Sie sich für die Kfz-Zulassung in Ulm anmelden, sollten Sie optimal vorbereitet sein, damit Sie nicht noch einmal wiederkommen müssen. Es ist vonnöten, alle erforderlichen Dokumente mitzubringen. Damit Sie Ihr Auto anmelden können, benötigen Sie:
Handelt es sich bei dem Kraftfahrzeug um einen Import aus dem Ausland, müssen Sie zur Anmeldung in Ulm weitere Dokumente, wie den Kaufvertrag, die Originalrechnung und die EG-Übereinstimmungserklärung (COC) vorlegen. Kann der Halter des Fahrzeuges die Anmeldung nicht persönlich durchführen, muss er eine Vollmacht ausstellen. Für die Anmeldung eines Kfz von einer juristischen Person, Firma oder Vereinigung muss zudem ein Handels- oder Vereinsregisterauszug und eine Gewerbeanmeldung vorgelegt werden.
Es kann ganz verschiedene Gründe geben, aus denen Sie Ihr Auto ummelden möchten. Eine Kfz-Ummeldung ist notwendig, wenn:
Dabei ist es unumgänglich, dass Ihr Hauptwohnsitz bei der Ummeldung Ihres Fahrzeugs in Ulm verbleibt. Um sich perfekt auf Ihren Termin vorzubereiten, halten Sie dieselben Dokumente bereit, welche auch zur Anmeldung eines Kfz benötigt werden. Wenn Sie dies bedenken, ist das Ummelden sowohl als privater Halter als auch als Unternehmen eine unkomplizierte Angelegenheit.
Auch für einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II gilt: Der Halter des Autos muss in Ulm (Baden-Württemberg) mit seinem Hauptwohnsitz gemeldet sein. Um sich auf den Termin in Ihrem Straßenverkehrsamt Ulm bestens vorzubereiten, sollten Sie die im Folgenden aufgelisteten Dokumente vorher heraussuchen und zu Ihrem Termin mitbringen:
In diesen Fällen müssen Sie einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung stellen: * Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Beschädigung der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II
Im Falle eines Diebstahls muss dieser bei der Polizei angezeigt werden. Die Anzeige bringen Sie bitte zum Termin in Ihrer Zulassungsbehörde mit.
Die Stilllegung eines Kraftfahrzeugs ergibt dann Sinn, wenn Sie als Halter es zwar für einen genauen Zeitraum nicht nutzen möchten, ein Verkauf aber nicht infrage kommt. Sie bietet eine gute Möglichkeit, laufende Kosten und Steuern einzusparen, ohne das Fahrzeug tatsächlich abgeben zu müssen. Fahren dürfen Sie Ihr Fahrzeug in dieser Zeit jedoch nicht. Abgesehen von Ihren Nummernschildern brauchen Sie zum Abmelden Ihres Kraftfahrzeugs in Ulm dieselben Dokumente, welche in der oben aufgeführten Liste zur Anmeldung benannt werden. Eine Stilllegung Ihres Kfz darf einen Zeitrahmen von sieben Jahren nicht überschreiten. Planen Sie, Ihr Kfz außer Betrieb zu nehmen, um es zu verschrotten, wenden Sie sich bitte ebenfalls an die Zulassungsstelle Ulm.
Bedingt durch die Art der Dienstleistung werden unterschiedliche Beträge an Gebühren für die Bearbeitung fällig, die Ihnen der zuständige Beamte gerne nennt. Die Zahlung kann in bar oder mittels EC-Karte geschehen und muss in der Zulassungsstelle Ulm direkt verrichtet werden.
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