Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Stadt Ulm |
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Montag | 08.00 bis 12:00 und 14.00 bis 16:00 |
Dienstag | 08:00 bis 12:30 und 14.00 - 16.00 Uhr* |
Mittwoch | 08:00 bis 12:30 |
Donnerstag | 08:00 bis 18:00 |
Freitag | 08:00 bis 12:30 |
Möchten Sie die Anmeldung oder Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs durchführen, neue Kennzeichen beantragen oder Änderungen an Ihren Fahrzeugpapieren vornehmen lassen? In diesem Fall ist die Zulassungsstelle der Stadt Ulm der richtige Ansprechpartner für Sie.
Die Online-Buchung eines Termins ist dabei für viele Angelegenheiten hier möglich.
Die Zulassungsstelle Stadt Ulm offeriert eine Reihe von Dienstleistungen. Eine Auflistung dieser lesen Sie hier:
Wenn Sie vorhaben, ein Fahrzeug zuzulassen, sei es brandneu, importiert oder bereits im Gebrauch, stehen Ihnen die Dienste der Kfz-Zulassungsstelle in Ulm zur Verfügung. Zusätzlich besteht die Möglichkeit zur Anmeldung von Oldtimern. Es ist jedoch von wesentlicher Bedeutung, dass Ihr Hauptwohnsitz sich in der Stadt Ulm in Baden-Württemberg befindet, um Ihr Fahrzeug anzumelden. Dies gilt auch für Unternehmer, Gewerbetreibende und Freiberufler, die unbedingt ihren Hauptsitz in der Stadt Ulm haben müssen.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug in Ulm anmelden möchten, ist es entscheidend, die erforderlichen Dokumente vorzubereiten. Eine gute Vorbereitung spart Zeit und vermeidet die Notwendigkeit, einen zusätzlichen Termin zu vereinbaren. Nachfolgend finden Sie eine Liste der notwendigen Unterlagen:
Wenn Sie beabsichtigen, ein ausländisches Kraftfahrzeug in der Stadt Ulm anzumelden, sind zusätzliche Dokumente erforderlich. Dazu gehören der Kaufvertrag, die Originalrechnung und die EG-Übereinstimmungserklärung (COC). Falls jemand anders als der Fahrzeughalter das Fahrzeug anmelden soll, ist eine Vollmacht erforderlich. Für juristische Personen, Unternehmen und Vereinigungen, die ein Kraftfahrzeug anmelden möchten, sind zusätzlich ein Handels- oder Vereinsregisterauszug sowie eine Gewerbeanmeldung notwendig.
Es gibt verschiedene Gründe, die dazu führen können, dass Sie Ihr Auto neu anmelden müssen. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie vor Kurzem umgezogen sind, unabhängig davon, ob Ihr Umzug innerhalb von Ulm oder aus einer anderen Stadt erfolgte. Wenn im Zuge dieses Umzugs auch ein Wechsel des Fahrzeughalters stattgefunden hat, ist es wichtig zu beachten, dass Ihr Hauptwohnsitz bei der Ummeldung in Ulm verbleiben muss. Die erforderlichen Dokumente für diesen Vorgang entsprechen denen, die bereits in der oben genannten Liste für die Zulassung eines Kraftfahrzeugs aufgeführt sind. Somit besteht die Möglichkeit, ein Fahrzeug sowohl als Privatperson als auch als Unternehmen umzumelden.
Auch für einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II gilt: Der Halter des Autos muss in Stadt Ulm (Baden-Württemberg) gemeldet sein. Zu Ihrem Termin im Straßenverkehrsamt Stadt Ulm bringen Sie bitte diese Dokumente mit:
Der Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung kann aufgrund von Verlust, Beschädigung oder Diebstahl erfolgen. Im Falle eines Diebstahls muss dieser bei der Polizei angezeigt werden. Die Anzeige bringen Sie bitte zum Termin in Ihrem Straßenverkehrsamt mit.
Wenn Sie Ihr Kraftfahrzeug auf absehbare Zeit nicht benötigen, jedoch nicht bereit sind, es zu verkaufen, bietet sich die Option der Stilllegung an. Dadurch können Sie Steuern und andere Kosten reduzieren, während Sie das Fahrzeug weiterhin besitzen. Während dieser Zeit ist das Fahren des Fahrzeugs jedoch nicht gestattet. Die erforderlichen Unterlagen für die Stilllegung eines Kraftfahrzeugs in der Stadt Ulm entsprechen der Liste der Dokumente für die Anmeldung. Zusätzlich müssen Sie Ihre Nummernschilder mitbringen. Die Stilllegung Ihres Fahrzeugs darf jedoch einen Zeitraum von sieben Jahren nicht überschreiten. Die Zulassungsstelle der Stadt Ulm ist auch der richtige Ansprechpartner, wenn Sie Ihr Fahrzeug aufgrund mangelnder Fahrtüchtigkeit verschrotten lassen möchten.
Die Höhe der Gebühren, die anfallen, hängt davon ab, welche Dienstleistungen Sie in Anspruch genommen haben. Während Ihres Termins wird Ihnen der zuständige Sachbearbeiter die genaue Bearbeitungsgebühr mitteilen. In der Zulassungsstelle der Stadt Ulm ist es erforderlich, die Zahlungen vor Ort abzuwickeln. Sowohl Barzahlung als auch die Bezahlung mit einer Girokarte sind hier akzeptierte Zahlungsmethoden.
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