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Wappen Villingen-Schwenningen Zulassungsstelle Villingen-Schwenningen


Ortsschild Villingen.Schwenningen

Anschrift der Zulassungsstelle Schwarzwald-Baar-Kreis

  • Am Hoptbühl 2
    78048 Villingen-Schwenningen

Kontaktdaten der Zulassungsstelle Schwarzwald-Baar-Kreis

Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Schwarzwald-Baar-Kreis

Montag 08.00 - 14.00 Uhr
Dienstag 08.00 - 14.00 Uhr
Mittwoch 08.00 - 14.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 17.30 Uhr
Freitag 08.00 - 11.30 Uhr

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Für diese Services können Sie sich an die Zulassungsstelle wenden

Die Kfz-Zulassungsstelle in Villingen-Schwenningen ist Ihre erste Anlaufstelle für die Anmeldung oder Ummeldung Ihres Fahrzeugs, die Beantragung von Kennzeichen oder die Durchführung von Änderungen an Ihren Fahrzeugpapieren. Die Dienstleistungen dieser Einrichtung sind vielfältig und können auch online genutzt werden.

Ausführung diverser Services

Das Verkehrsamt bietet eine Vielzahl von Dienstleistungen an. Im Folgenden finden Sie eine detaillierte Liste dieser Services:

  • An- und Abmeldung von Fahrzeugen: Sie können Ihr Fahrzeug bei der Kfz-Straßenverkehrsamt zulassen oder abmelden. Dies ist besonders hilfreich, wenn Sie ein neues Auto gekauft haben oder wenn Sie Ihr altes Auto verkaufen möchten.
  • Ausgabe von Kennzeichen und Plaketten: Die Kfz-Zulassungsbehörde ist dafür verantwortlich, Ihnen die passenden Kennzeichen und Plaketten für Ihr Fahrzeug auszustellen.
  • Eintragung, Änderung und Korrektur: Wenn Sie Änderungen an Ihren Fahrzeugpapieren vornehmen müssen, kann Ihnen die Kfz-Zulassungsstelle dabei helfen.
  • Meldung von Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen: Sollten Sie Ihre Kennzeichen verloren haben oder sollten diese gestohlen worden sein, können Sie dies bei der Kfz-Straßenverkehrsamt melden.
  • Ausgabe von Fahrzeugpapieren: Die Kfz-Zulassungsbehörde stellt Ihnen die benötigten Fahrzeugpapiere aus.
  • Ersatz von Fahrzeugkennzeichen und Zulassungsbescheinigung (Teil I und II): Wenn Sie Ihre Fahrzeugkennzeichen oder Ihre Zulassungsbescheinigung verloren haben, können Sie bei der Kfz-Zulassungsstelle Ersatz beantragen.
  • Erstausstellung Führerschein: Sie können bei der Kfz-Straßenverkehrsamt Ihren ersten Führerschein beantragen.
  • Erweiterung des Führerscheins: Wenn Sie zusätzliche Fahrerlaubnisse erwerben möchten, kann Ihnen die Kfz-Zulassungsbehörde dabei helfen.
  • Führerschein zur Personenbeförderung: Wenn Sie beruflich Personen befördern möchten, können Sie bei der Kfz-Zulassungsstelle einen entsprechenden Führerschein beantragen.
  • Neuausstellung Führerschein nach Entzug: Wenn Ihnen Ihr Führerschein entzogen wurde, können Sie bei der Kfz-Straßenverkehrsamt einen neuen beantragen.
  • Internationaler Führerschein: Wenn Sie im Ausland Auto fahren möchten, können Sie bei der Kfz-Zulassungsbehörde einen internationalen Führerschein beantragen.
  • Ausgabe von Anwohnerparkausweisen: Wenn Sie in einer Zone mit Anwohnerparken wohnen, können Sie bei der Kfz-Zulassungsstelle einen entsprechenden Ausweis beantragen.
  • Ausgabe von Ersatzdokumenten: Sollten Sie wichtige Dokumente verloren haben, können Sie bei der Kfz-Straßenverkehrsamt Ersatz beantragen.
  • Erleichterung des Parkens für schwerbehinderte Menschen: Wenn Sie schwerbehindert sind, können Sie bei der Kfz-Zulassungsbehörde einen Antrag auf Erleichterung des Parkens stellen.
  • Akteneinsicht: Sollten Sie bestimmte Informationen benötigen, können Sie bei der Kfz-Zulassungsstelle Akteneinsicht beantragen.

Fahrzeuganmeldung in Villingen-Schwenningen

Die Anmeldung eines Fahrzeugs in Stadt Villingen-Schwenningen ist ein einfacher Prozess, der sowohl für neue als auch für gebrauchte Fahrzeuge gilt. Sie können auch Oldtimer anmelden. Es ist wichtig zu beachten, dass Ihr Hauptwohnsitz in Villingen-Schwenningen sein muss, um Ihr Fahrzeug dort anmelden zu können. Dies gilt auch für Unternehmen und Gewerbetreibende.

Benötigte Unterlagen für die Fahrzeugzulassung

Wenn Sie Ihr Auto zulassen möchten, sollten Sie gut vorbereitet sein und alle erforderlichen Dokumente mitbringen. Diese umfassen:

  • ✅ Personalausweis oder Reisepass
  • ✅ Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • ✅ Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
  • ✅ Elektronische Versicherungsbestätigung in Form der eVB-Nummer
  • ✅ Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer

Wenn Sie ein Fahrzeug aus dem Ausland anmelden möchten, benötigen Sie zusätzlich den Kaufvertrag, die Originalrechnung und die EG-Übereinstimmungserklärung (COC). Wenn jemand anderes das Fahrzeug anmeldet, ist eine Vollmacht erforderlich. Wenn Sie als Unternehmen oder Verein ein Fahrzeug zulassen möchten, benötigen Sie zusätzlich einen Handels- oder Vereinsregisterauszug und eine Gewerbeanmeldung.

Fahrzeugummeldung

Es gibt verschiedene Gründe, warum Sie Ihr Fahrzeug ummelden müssen. Dies kann z.B. aufgrund eines Umzugs innerhalb von Stadt Villingen-Schwenningen oder eines Wechsels des Fahrzeughalters der Fall sein. Auch bei der Ummeldung muss Ihr Hauptwohnsitz in Villingen-Schwenningen liegen. Die notwendigen Dokumente entsprechen denen, die für die Anmeldung eines Fahrzeugs erforderlich sind.

Beantragung des Ersatzes der Zulassungsbescheinigung (Teil I und II)

Wenn Sie einen Ersatz für die Zulassungsbescheinigung Teil I und II benötigen, müssen Sie in Stadt Villingen-Schwenningen gemeldet sein. Die benötigten Unterlagen umfassen:

  • ✅ Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • ✅ Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung
  • ✅ eidesstattliche Versicherung
  • ✅ ggf. Teil I oder II der Zulassungsbescheinigung, falls nur ein Teil ersetzt werden muss

Gründe für einen Ersatz der Zulassungsbescheinigung können Verlust, Beschädigung oder Diebstahl sein. Wenn Ihre Zulassungsbescheinigung gestohlen wurde, müssen Sie dies bei der Polizei anzeigen und die Anzeige beim Verkehrsamt vorlegen.

Fahrzeugstilllegung in Villingen-Schwenningen

Sie können Ihr Fahrzeug bei der Kfz-Zulassungsstelle stilllegen, wenn Sie es für eine bestimmte Zeit nicht nutzen möchten, aber keinen Verkauf in Betracht ziehen. Dies ist eine einfache Möglichkeit, laufende Kosten und Steuern zu sparen, ohne das Fahrzeug verkaufen zu müssen. Beachten Sie jedoch, dass Sie das Fahrzeug während der Stilllegung nicht fahren dürfen. Für die Stilllegung Ihres Fahrzeugs benötigen Sie dieselben Dokumente wie für die Anmeldung, die oben genannt wurden. Die Stilllegung ist auf sieben Jahre begrenzt. Das Verkehrsamt ist auch Ihr Ansprechpartner, wenn Sie Ihr Fahrzeug aufgrund mangelnder Fahrtüchtigkeit verschrotten lassen möchten.

Zahlungsmöglichkeiten im Verkehrsamt

Die Höhe der Gebühren hängt von den in Anspruch genommenen Leistungen ab. Die genaue Bearbeitungsgebühr wird Ihnen von dem zuständigen Beamten während Ihres Termins mitgeteilt. Die Zahlung kann in bar oder mit EC-Karte erfolgen und muss direkt im Verkehrsamt in Stadt Villingen-Schwenningen erfolgen.

Für alle Ihre Anliegen bietet das Verkehrsamt eine Online-Terminvereinbarung an. Dieser Service sorgt für eine effiziente Terminvergabe, die sich an Ihren Zeitplan anpasst. Zur Vereinfachung des Prozesses bietet das Verkehrsamt die Möglichkeit, einen Termin online zu vereinbaren. Die Öffnungszeiten des Verkehrsamts sind dabei auf die Bedürfnisse der Bürger abgestimmt, um eine optimale Erreichbarkeit zu gewährleisten.


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