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Wappen Warendorf Zulassungsstelle Warendorf


Ortsschild Warendorf

Anschrift der Zulassungsstelle Kreis Warendorf

  • Waldenburger Str. 2
    48231 Warendorf

Kontaktdaten der Zulassungsstelle Kreis Warendorf

Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Kreis Warendorf

Montag 07.30 - 12.00 Uhr
Dienstag 07.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
Mittwoch 07.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
Donnerstag 07.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 17.30 Uhr
Freitag 07.30 - 12.00 Uhr
Samstag 08.30 - 11.00 Uhr

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Fahrzeugregistrierung bei der Kfz-Zulassungsbehörde in Warendorf

Fahrzeughalter in Warendorf, die eine Neuanmeldung, Ummeldung oder Abmeldung ihres Kraftfahrzeugs vornehmen möchten, finden im Straßenverkehrsamt den passenden Dienstleister für alle Belange rund um die Kfz-Zulassung. Hier werden auch Nummernschilder ausgegeben und Fahrzeugpapiere bearbeitet.

Dienstleistungsportfolio des Straßenverkehrsamts

Ein breites Spektrum an Dienstleistungen wird von der Zulassungsbehörde abgedeckt. Dazu zählen:

  • ✅ Anmelden (Zulassen) und Abmelden von Fahrzeugen
  • ✅ Ausgabe von Kennzeichen und Plaketten
  • ✅ Änderungen und Berichtigungen in den Fahrzeugdokumenten
  • ✅ Meldung von Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen
  • ✅ Erstellung von Kfz-Papieren
  • ✅ Ersatz für Kennzeichen und Zulassungsbescheinigungen
  • ✅ Erstausstellung und Erweiterung von Fahrerlaubnissen
  • ✅ Ausstellung internationaler Führerscheine
  • ✅ Vergabe von Bewohnerparkausweisen
  • ✅ Ausfertigung von Ersatzdokumenten
  • ✅ Sonderservice für Schwerbehinderte
  • ✅ Einsicht in Verkehrsakten

Fahrzeuganmeldung

Die Kfz-Zulassungsstelle ermöglicht die Registrierung verschiedenster Fahrzeugtypen:

  • ✅ Neu- und Gebrauchtwagen
  • ✅ Importfahrzeuge
  • ✅ EU-Importe
  • ✅ Oldtimer

Voraussetzung für die Anmeldung ist ein Hauptwohnsitz oder Firmensitz in Stadt Warendorf.

Erforderliche Unterlagen für die Fahrzeugzulassung

Für eine reibungslose Zulassung ihres Kraftfahrzeugs sollten Halter folgende Dokumente bereitstellen:

  • ✅ Personalausweis oder Reisepass
  • ✅ Zulassungsbescheinigungen Teil I und II
  • ✅ Nachweis der Hauptuntersuchung
  • ✅ eVB-Nummer für die Versicherung
  • ✅ SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer

Bei Importfahrzeugen sind zusätzliche Dokumente wie Kaufvertrag und COC-Papier notwendig. Bei Anmeldung durch Dritte ist eine Vollmacht erforderlich. Juristische Personen müssen Handelsregisterauszüge oder Gewerbeanmeldungen vorweisen.

Ummeldung eines Kraftfahrzeugs in der Stadt Warendorf

Gründe für eine Ummeldung können ein Umzug innerhalb Warendorfs oder ein Wechsel der Halterangaben sein. Die notwendigen Dokumente entsprechen denen der Erstanmeldung.

Ersatz von Zulassungsbescheinigungen

Für Ersatzdokumente aufgrund von Verlust oder Diebstahl sind ein Ausweisdokument, die Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung und ggf. eine eidesstattliche Versicherung vorzulegen.

Stilllegung eines Fahrzeugs beim Warendorfer Straßenverkehrsamt

Zur vorübergehenden Außerbetriebsetzung eines Kfz sind dieselben Unterlagen wie zur Anmeldung erforderlich, zusätzlich die Nummernschilder.

Zahlungsmodalitäten bei der Kfz-Zulassungsstelle

Sämtliche Gebühren für die Serviceleistungen sind direkt vor Ort zu begleichen. Akzeptiert werden Barzahlung und Girokarte.

Öffnungszeiten und Terminvergabe

Für detaillierte Informationen zu den Öffnungszeiten und der Terminvergabe der Zulassungsbehörde in Stadt Warendorf können Kraftfahrzeugbesitzer die Online-Präsenz des Straßenverkehrsamts konsultieren.

Vorab Terminvereinbarung

Um Wartezeiten zu vermeiden und Ihren Besuch effizient zu gestalten, können Sie ganz einfach online einen Termin beim Straßenverkehrsamt vereinbaren.


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