Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Kreis Rosenheim |
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| Montag | 08.15 - 12.00 Uhr |
| Dienstag | 08.15 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr* |
| Mittwoch | 08.15 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr* |
| Donnerstag | 08.15 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr |
| Freitag | 08.15 - 12.00 Uhr |
| Samstag | *Di. und Mi. nachmittags nur mit Termin |
Wollen Sie Ihr Kraftfahrzeug an- oder ummelden, Nummernschilder oder sonstige Kennzeichen beantragen oder Fahrzeugpapiere eintragen, ändern oder berichtigen lassen, ist die Zulassungsstelle Wasserburg am Inn Ihr Anlaufpunkt.
Die Online-Buchung eines Termins ist dabei für viele Angelegenheiten hier möglich.
Sie können in der Kfz-Zulassungsstelle Wasserburg am Inn verschiedene Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Um welche es sich dabei im Speziellen handelt, entnehmen Sie der folgenden Auflistung.
In der Zulassungsstelle Wasserburg am Inn können Sie diese Kraftfahrzeuge anmelden:
Ganz gleich, woher Ihr Kraftfahrzeug stammt, müssen Sie als Halter Ihren Hauptwohnsitz in Wasserburg am Inn in Bayern haben, um Ihr Fahrzeug hier zulassen zu können. Selbiges gilt für Unternehmen und sonstige Gewerbetreibende.
Möchten Sie Ihr Kfz in Wasserburg am Inn zulassen, ist es wichtig, einige unerlässliche Unterlagen mitzubringen. Wer gut organisiert ist, spart sich Zeit und Mühe, einen weiteren Termin vereinbaren zu müssen. Die wichtigen Unterlagen finden Sie hier:
Möchten Sie ein Kraftfahrzeug aus dem Ausland in Wasserburg am Inn anmelden, benötigen Sie dazu weitere Dokumente, wie den Kaufvertrag, die Originalrechnung und die EG-Übereinstimmungserklärung (COC). Eine Vollmacht muss ausgestellt werden, sollte jemand anderes anstelle des Fahrzeughalters zur Anmeldung des Fahrzeuges entsandt werden. Möchten Sie als juristische Person, Firma oder Vereinigung ein Kraftfahrzeug anmelden, bringen Sie bitte außerdem einen Handels- oder Vereinsregisterauszug wie auch eine Gewerbeanmeldung mit.
Unterschiedliche Geschehnisse können dazu führen, dass Sie Ihr Auto ummelden müssen. Eine Kfz-Ummeldung ist notwendig, wenn:
Unerlässlich beim Ummelden Ihres Autos oder Motorrads ist, dass sich Ihr Hauptwohnsitz nach wie vor in Wasserburg am Inn befindet. Die hierfür benötigten Papiere sind dieselben, wie in der oben aufgeführten Liste zur Zulassung eines Kfz. So ist das Ummelden eines Fahrzeugs für private Halter wie auch Unternehmen möglich.
Auch für einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II gilt: Der Halter des Kfz muss in Wasserburg am Inn (Bayern) gemeldet sein. Um sich auf den Termin in Ihrem Straßenverkehrsamt Wasserburg am Inn richtig vorzubereiten, sollten Sie die im Folgenden aufgelisteten Dokumente im Vorhinein heraussuchen und zu Ihrem Termin mitbringen:
Zu den Gründen für einen Antrag auf Ersatz eines oder beider Teile der Zulassungsbescheinigung zählen Verlust, Beschädigung und Diebstahl. Wurde Ihre Zulassungsbescheinigung unrechtmäßig entwendet, müssen Sie dies bei der Polizei zur Anzeige bringen und die Anzeige beim Straßenverkehrsamt vorzeigen.
Mit der Nutzung des Online-Services können Sie viele Vorgänge jedoch effizienter erledigen. Das sind beispielsweise das erstmalige Anmelden eines Neuwagens, das Umschreiben eines Autos, die Zulassung eines Motorrads oder auch eine Außerbetriebsetzung. So können Sie sich ganz einfach den Weg zur Zulassungsstelle Wasserburg am Inn und vor allem auch die unersetzliche Zeit sparen. Zusätzlich können Sie bei dieser Zulassungsstelle hier{:rel="noopener noreferrer nofollow"} den Zulassungsprozess vom Kfz-Kennzeichen bis zur Zahlung online abschließen.
So wickeln Sie die gesamte Anmeldung Ihres Autos bequem, schnell und kostengünstig von zu Hause aus ab. In wenigen Minuten ist der Reservierungsprozess für Ihr Kfz-Kennzeichen durchgeführt. Ihre Daten sind bei einer Online Bestellung über unser Serviceportal optimal gesichert. Hierfür sorgen verschlüsselte Verbindungen. Unsere Verfahren sind stets konform mit den derzeit geltenden Sicherheits- und Datenschutzvorgaben.
Wenn Sie Ihr Kraftfahrzeug auf absehbare Zeit nicht benötigen, jedoch trotzdem nicht dazu bereit sind, es zu verkaufen, bietet sich die Alternative der Stilllegung an. Auf diese Art können Sie Steuern und andere Kosten reduzieren und das Fahrzeug weiterhin besitzen. Während dieser Zeit ist das Fahren des Fahrzeugs allerdings nicht erlaubt. Abgesehen von Ihren Nummernschildern brauchen Sie zum Abmelden Ihres Kraftfahrzeugs in Wasserburg am Inn dieselben Dokumente, welche in der oben aufgeführten Liste zur Anmeldung benannt werden. Der Zeitraum der Außerbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs ist auf sieben Jahre begrenzt. Die Zulassungsstelle Wasserburg am Inn ist zudem der richtige Ansprechpartner, wenn Sie Ihr Fahrzeug betreffs nicht länger gegebener Fahrtüchtigkeit verschrotten lassen möchten.
Für die unterschiedlichen Dienstleistungen wird entsprechend eine Bearbeitungsgebühr fällig. Die Höhe dieser nennt Ihnen natürlich der zuständige Beamte. In der Zulassungsstelle Wasserburg am Inn müssen die Zahlungen direkt abgewickelt werden. Beides, Barzahlung wie auch die Bezahlung mit Girokarte, sind hier möglich.
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