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Wappen Weinheim Zulassungsstelle Weinheim


Ortsschild Weinheim

Anschrift der Zulassungsstelle Rhein-Neckar-Kreis

  • Wormser Str. 28
    69469 Weinheim

Kontaktdaten der Zulassungsstelle Rhein-Neckar-Kreis

Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Rhein-Neckar-Kreis

Montag 07.30 - 14.00 Uhr
Dienstag 07.30 - 14.00 Uhr
Mittwoch 13.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag 07.30 - 14.00 Uhr
Freitag 07.30 - 11.30 Uhr

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Dienstleistungsangebot der Zulassungsbehörde in Weinheim

Das Straßenverkehrsamt bietet Kraftfahrzeugbesitzern ein umfassendes Dienstleistungsportfolio an. Sie ist verantwortlich für die Registrierung neuer und gebrauchter Fahrzeuge, die Ausgabe von Nummernschildern sowie die Aktualisierung und Korrektur von Fahrzeugdokumenten.

Fahrzeughalter haben die Möglichkeit, viele Anliegen bequem online zu bearbeiten, indem sie über die Webseite der Zulassungsbehörde in Weinheim einen Online-Termin vereinbaren.

Übersicht der Serviceleistungen

Das Straßenverkehrsamt stellt folgende Dienstleistungen zur Verfügung:

  • ✅ Anmelden (Zulassen) und Abmelden von Fahrzeugen
  • ✅ Ausfertigung von Kennzeichen und Plaketten
  • ✅ Modifikationen und Berichtigungen in den Fahrzeugpapieren
  • ✅ Meldung von Verlust oder Diebstahl von Nummernschildern
  • ✅ Ausstellung von Fahrzeugdokumenten
  • ✅ Ersatz von Fahrzeugkennzeichen und Zulassungsbescheinigungen
  • ✅ Erteilung von Führerscheinen und deren Erweiterung
  • ✅ Führerscheine für die Personenbeförderung
  • ✅ Neuerteilung von Führerscheinen nach Entzug
  • ✅ Internationaler Führerschein
  • ✅ Bewohnerparkausweise
  • ✅ Ersatzdokumente
  • ✅ Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderung
  • ✅ Akteneinsicht

Fahrzeugzulassung

Um ein Fahrzeug in Weinheim zuzulassen, sei es ein Neuwagen, ein Import oder ein Oldtimer, muss der Hauptwohnsitz oder Firmensitz des Halters in Stadt Weinheim liegen. Das Straßenverkehrsamt steht für diese Anliegen bereit.

Erforderliche Dokumente für die Kfz-Zulassung

Um ein Fahrzeug anzumelden, sollten folgende Unterlagen mitgeführt werden:

  • ✅ Personalausweis oder Reisepass
  • ✅ Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • ✅ Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung
  • ✅ Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • ✅ Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer

Für importierte Fahrzeuge sind zusätzliche Dokumente wie Kaufvertrag und COC erforderlich. Bei Anmeldung durch Dritte ist eine Vollmacht notwendig, juristische Personen benötigen zusätzlich Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung.

Vorgehen bei der Ummeldung eines Fahrzeugs

Bei Umzug oder Halterwechsel innerhalb Weinheims oder aus einer anderen Stadt muss das Fahrzeug umgemeldet werden. Die notwendigen Unterlagen entsprechen denen der Erstanmeldung.

Anforderungen bei Ersatz der Zulassungsbescheinigung

Für den Ersatz einer Zulassungsbescheinigung sind folgende Dokumente erforderlich:

  • ✅ Ausweisdokument
  • ✅ Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung
  • ✅ Eidesstattliche Versicherung
  • ✅ Ggf. vorhandene Zulassungsbescheinigung Teil I oder II

Bei Verlust, Beschädigung oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung muss ggf. eine polizeiliche Anzeige vorgelegt werden.

Stilllegung eines Kraftfahrzeugs

Zur Stilllegung eines Fahrzeugs sind die gleichen Unterlagen wie zur Anmeldung sowie die Nummernschilder vorzulegen. Die Stilllegung ist auf maximal sieben Jahre begrenzt.

Gebühren und Zahlungsmethoden

Die Höhe der Gebühren ist abhängig von der in Anspruch genommenen Dienstleistung und wird vor Ort mitgeteilt. Zahlungen können bar oder mit EC-Karte erfolgen.

Öffnungszeiten und Terminvergabe

Die Öffnungszeiten der Zulassungsbehörde sowie die Möglichkeit zur Online-Terminvereinbarung finden Sie auf unsere Website.


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