Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Kreis Wesel |
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Montag | 7:30 - 16:30 Uhr |
Dienstag | 7:30 - 16:30 Uhr |
Mittwoch | 7:30 - 13:00 Uhr |
Donnerstag | 7:30 - 16:30 Uhr |
Freitag | 7:30 - 13:00 Uhr |
Samstag | 9:00 - 12:00 Uhr |
Für die Zulassung, Ummeldung, Aktualisierung und Korrektur von Fahrzeugdokumenten, sowie für die Ausstellung von Nummernschildern und anderen Zulassungskennzeichen ist die Zulassungsstelle Ihr kompetenter Ansprechpartner.
Wer online die Dienste der Kfz-Zulassungsstelle in Anspruch nehmen möchte, kann bequem einen Termin über das Internet vereinbaren. Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten!
Ein umfangreiches Dienstleistungsspektrum erwartet Sie beim Straßenverkehrsamt. Nachfolgend finden Sie eine detaillierte Aufzählung der angebotenen Services:
Das Straßenverkehrsamt ist verantwortlich für die Anmeldung Ihres Autos, unabhängig davon, ob es sich um ein Neufahrzeug, einen Import oder ein gebrauchtes Fahrzeug handelt. Die Voraussetzung ist, dass Sie Ihren Hauptwohnsitz oder Firmensitz in Wesel haben.
Für die Terminvereinbarung bei der Kfz-Zulassungsstelle zur Anmeldung Ihres Fahrzeugs benötigen Sie folgende Dokumente:
Bei einem Import sind zusätzlich Kaufvertrag, Originalrechnung und COC notwendig. Eine Vollmacht ist erforderlich, wenn der Halter nicht persönlich erscheint. Für juristische Personen sind zusätzliche Dokumente wie ein Handelsregisterauszug erforderlich.
Ein Umzug innerhalb oder nach Stadt Wesel kann die Ummeldung Ihres Fahrzeugs erforderlich machen. Dabei bleiben die benötigten Dokumente gleich wie bei der Anmeldung.
Zum Beantragen eines Ersatzes der Zulassungsbescheinigung wegen Verlust, Beschädigung oder Diebstahl sind der Personalausweis, die letzte HU-Bescheinigung, eine eidesstattliche Erklärung und ggf. vorhandene Zulassungsbescheinigungen mitzubringen.
Das Straßenverkehrsamt ermöglicht über das digitale Serviceportal verschiedene Online-Prozesse für die Zulassung oder Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeugs.
Die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs in Stadt Wesel kann durch die gleichen Dokumente wie bei der Anmeldung erfolgen und bietet eine zeitlich begrenzte Stilllegungsmöglichkeit.
Für die anfallenden Gebühren bei der Zulassungsbehörde können Sie sowohl bar als auch mit der Girokarte bezahlen.
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