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Wappen Wolmirstedt Zulassungsstelle Wolmirstedt


Ortsschild Wolmirstedt

Anschrift der Zulassungsstelle Wolmirstedt

  • Kronesruhe 8
    39340 Haldensleben

Kontaktdaten der Zulassungsstelle Wolmirstedt

Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Wolmirstedt

Montag 08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Freitag 08.00 - 11.30 Uhr

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Zulassungsbehörde in Wolmirstedt

Die Kfz-Zulassungsstelle in Wolmirstedt ist eine wichtige Anlaufstelle für alle Fahrzeugbesitzer und -nutzer in der Region. Sie ist für die Registrierung und Ummeldung Ihres Autos zuständig, sowie für die Bearbeitung, Änderung und Berichtigung von Fahrzeugpapieren. Darüber hinaus ist sie zuständig für die Ausgabe von Nummernschildern und anderen Kennzeichen. Die Mitarbeiter der Straßenverkehrsamt sind stets bemüht, Ihnen einen optimalen Service zu bieten und Ihre Anliegen zügig und kompetent zu bearbeiten.

Um die Terminplanung so unkompliziert wie möglich zu gestalten, können Sie in den meisten Fällen hier online einen Termin buchen. Dies erleichtert nicht nur die Planung für Sie, sondern auch für die Mitarbeiter der Zulassungsbehörde, die so einen besseren Überblick über den anstehenden Arbeitsaufwand haben.

Alle Leistungen auf einen Blick

Die Aufgabenbereiche der Zulassungsstelle in Stadt Wolmirstedt sind umfangreich und decken alle Bereiche rund um die Kfz-Zulassung und Nutzung von Kraftfahrzeugen ab. Die Dienstleistungen umfassen im Einzelnen:

  • Registrierung und Abmeldung von Fahrzeugen: Die Zulassungsstelle ist zuständig für die Anmeldung neuer Fahrzeuge sowie die Abmeldung von Fahrzeugen, die nicht mehr genutzt werden.
  • Ausgabe von Kennzeichen und Plaketten: Hier können Sie Ihre neuen Nummernschilder prägen lassen und die erforderlichen Plaketten für die Hauptuntersuchung (TÜV) und die Abgasuntersuchung erhalten.
  • Bearbeitung, Änderung und Berichtigung: Sollten sich Änderungen bei Ihren Fahrzeugdaten ergeben, zum Beispiel durch einen Umbau oder eine Umschreibung auf einen anderen Halter, ist der Straßenverkehrsamt Ihr Ansprechpartner.
  • Meldung von Verlust oder Diebstahl von Kennzeichen: Bei Verlust oder Diebstahl Ihrer Kennzeichen müssen Sie dies umgehend der Zulassungsstelle melden.
  • Ausstellung von Fahrzeugpapieren: Die Zulassungsbehörde stellt die notwendigen Papiere für Ihr Fahrzeug aus, zum Beispiel die Zulassungsbescheinigung Teil I und II.
  • Ersatz von Autokennzeichen und Zulassungsbescheinigung (Teil I und II): Sollten Ihre Kennzeichen oder Fahrzeugpapiere verloren gehen oder gestohlen werden, können Sie hier Ersatz erhalten.
  • Ersterteilung Führerschein: Wenn Sie Ihren ersten Führerschein machen, erhalten Sie diesen von der Straßenverkehrsamt.
  • Erweiterung der Fahrerlaubnis: Wenn Sie Ihre Fahrerlaubnis erweitern möchten, zum Beispiel um eine weitere Fahrzeugklasse, ist die Zulassungsstelle Ihr Ansprechpartner.
  • Führerschein für den Personenbeförderungsverkehr: Wenn Sie beruflich Personen befördern möchten, benötigen Sie eine spezielle Fahrerlaubnis, die Sie hier erhalten können.
  • Neuausstellung Führerschein nach Entzug: Wenn Ihnen der Führerschein entzogen wurde und Sie eine neue Fahrerlaubnis erhalten, ist die Zulassungsbehörde zuständig.
  • Internationaler Führerschein: Wenn Sie im Ausland Auto fahren möchten, benötigen Sie unter Umständen einen internationalen Führerschein, den Sie hier beantragen können.
  • Ausstellung von Anwohnerparkausweisen: Wenn Sie in einer Zone mit Anwohnerparken wohnen, können Sie hier einen entsprechenden Parkausweis erhalten.
  • Ausstellung von Ersatzdokumenten: Sollten Ihre Fahrzeugpapiere verloren gehen oder gestohlen werden, können Sie hier Ersatzdokumente erhalten.
  • Parkausweis für Menschen mit Behinderung: Menschen mit einer Schwerbehinderung können hier einen speziellen Parkausweis beantragen, der ihnen das Parken auf speziell gekennzeichneten Parkplätzen erlaubt.
  • Akteneinsicht: Wenn Sie Einblick in Ihre bei der Straßenverkehrsamt geführten Akten nehmen möchten, können Sie dies hier beantragen.

Auto zulassen (anmelden)

In Ihrer Kfz-Zulassungsstelle können Sie fabrikneue, importierte oder gebrauchte Fahrzeuge sowie Oldtimer registrieren oder ummelden. Dies ist ein wichtiger Schritt, um Ihr Fahrzeug im Straßenverkehr nutzen zu können. Voraussetzung für die Zulassung Ihres Fahrzeugs ist, dass Wolmirstedt in Sachsen-Anhalt Ihr Hauptwohnsitz ist. Als Unternehmer, Gewerbetreibender oder Freiberufler muss Ihr Hauptsitz ebenfalls in Stadt Wolmirstedt liegen.

Notwendige Unterlagen für die Kfz-Zulassung

Die Kfz-Zulassung eines Fahrzeugs ist ein bürokratischer Prozess, der bestimmte Unterlagen erfordert. Sie sollten daher gut vorbereitet sein, um unnötige Wege und Wartezeiten zu vermeiden. Für die Kfz-Zulassung Ihres Autos benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass: Dieser dient zur Identifikation und muss immer vorgelegt werden.
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II: Diese Dokumente enthalten alle wichtigen Informationen über Ihr Fahrzeug und sind daher für die Kfz-Zulassung unerlässlich.
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung: Die Hauptuntersuchung (TÜV) muss für das zu zulassende Fahrzeug gültig sein.
  • Elektronische Versicherungsbestätigung in Form der eVB-Nummer: Diese Nummer bestätigt, dass für das Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung besteht.
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer: Die Kfz-Steuer wird in der Regel per Lastschrift eingezogen. Hierzu benötigt die Zulassungsstelle eine entsprechende Einzugsermächtigung.

Für die Registrierung eines importierten Fahrzeugs in Stadt Wolmirstedt sind zusätzliche Unterlagen wie ein Kaufvertrag, eine Originalrechnung und die EG-Übereinstimmungserklärung (COC) erforderlich. Wenn der Fahrzeughalter nicht persönlich zur Anmeldung erscheinen kann, muss für die entsandte Person eine Vollmacht ausgestellt werden. Für die Kfz-Zulassung eines Fahrzeugs von einer juristischen Person, Firma oder Vereinigung muss außerdem ein Handels- oder Vereinsregisterauszug und eine Gewerbeanmeldung vorgelegt werden.

So melden Sie Ihr Auto um

In bestimmten Fällen muss ein Fahrzeug umgemeldet werden. Eine Ummeldung des Fahrzeugs ist notwendig, wenn:

  • Sie innerhalb von Wolmirstedt umgezogen sind: In diesem Fall muss die Adresse in den Fahrzeugpapieren geändert werden.
  • Sie innerhalb von Wolmirstedt umgezogen sind und ein Halterwechsel stattgefunden hat: In diesem Fall muss nicht nur die Adresse, sondern auch der Fahrzeughalter in den Fahrzeugpapieren geändert werden.
  • Sie aus einer anderen Stadt nach Wolmirstedt gezogen sind: In diesem Fall muss das Fahrzeug auf Ihren neuen Wohnort umgemeldet werden.

Bei der Ummeldung Ihres Autos oder Motorrads ist es wichtig, dass Ihr Hauptwohnsitz weiterhin in Wolmirstedt liegt. Die benötigten Unterlagen sind dieselben wie in der oben bereits erstellten Liste zur Zulassung eines Fahrzeugs. Daher ist die Ummeldung eines Fahrzeugs sowohl für private Halter als auch für Unternehmen möglich.

Diese Unterlagen benötigen Sie für einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung

Für einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I und II gilt: Der Fahrzeughalter muss in Stadt Wolmirstedt (Sachsen-Anhalt) seinen Hauptwohnsitz haben. Bitte bringen Sie für Ihren Termin im Straßenverkehrsamt folgende Unterlagen mit:

  • Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass): Dieses Dokument dient zur Identifikation und muss immer vorgelegt werden.
  • Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung: Diese Bescheinigung bestätigt, dass das Fahrzeug verkehrssicher ist.
  • eidesstattliche Versicherung: Mit dieser Versicherung bestätigen Sie, dass die Angaben, die Sie machen, der Wahrheit entsprechen.
  • ggf. Teil I oder II der Zulassungsbescheinigung, falls nur ein Teil ersetzt werden muss: Wenn Sie nur einen Teil der Zulassungsbescheinigung verloren haben, können Sie den anderen Teil vorlegen, um den Ersatz zu erleichtern.

In folgenden Fällen müssen Sie einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung stellen:

  • Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II: Wenn Sie Ihre Zulassungsbescheinigung verloren haben, können Sie hier einen Ersatz beantragen.
  • Beschädigung der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II: Wenn Ihre Zulassungsbescheinigung beschädigt ist und nicht mehr lesbar ist, können Sie hier einen Ersatz beantragen.
  • Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II: Wenn Ihre Zulassungsbescheinigung gestohlen wurde, können Sie hier einen Ersatz beantragen.

Im Falle eines Diebstahls muss dieser bei der Polizei angezeigt werden. Bitte bringen Sie die Anzeige zu Ihrem Termin im Straßenverkehrsamt mit.

Kfz abmelden in Wolmirstedt

Die Abmeldung eines Fahrzeugs ist ein wichtiger Schritt, wenn Sie Ihr Fahrzeug für eine gewisse Zeit nicht mehr nutzen möchten. Sie ermöglicht es, laufende Kosten und Steuern zu sparen, ohne das Fahrzeug tatsächlich verkaufen zu müssen. Allerdings dürfen Sie Ihr Fahrzeug während dieser Zeit nicht fahren. Zur Abmeldung eines Fahrzeugs in der Zulassungsstelle in Stadt Wolmirstedt werden dieselben Unterlagen benötigt wie zur Anmeldung. Zusätzlich benötigen Sie Ihre Nummernschilder. Die Dauer der Stilllegung eines Fahrzeugs ist auf sieben Jahre begrenzt. Sie können sich auch an die Zulassungsbehörde wenden, wenn Sie Ihr Fahrzeug wegen Unfallfreiheit verschrotten möchten.

Zahlungsmöglichkeiten für Ihre Angelegenheiten in der Zulassungsstelle

Die Gebühren für die verschiedenen Dienstleistungen der Straßenverkehrsamt variieren je nach Art der Dienstleistung. Der zuständige Sachbearbeiter wird Sie über die anfallenden Gebühren informieren. Die Zahlung kann bar oder mit EC-Karte erfolgen und muss direkt in der Zulassungsstell vorgenommen werden. Bitte beachten Sie, dass Kreditkarten in der Regel nicht akzeptiert werden.

Die Zulassungsstelle in Stadt Wolmirstedt ist Ihr kompetenter Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Zulassung, Ummeldung und Abmeldung Ihres Fahrzeugs. Mit ihrem umfangreichen Dienstleistungsangebot steht sie Ihnen bei allen Anliegen rund um Ihr Fahrzeug zur Seite. Nutzen Sie die Möglichkeit der Online-Terminvereinbarung, um Wartezeiten zu vermeiden und Ihren Besuch in der Zulassungsbehörde so effizient wie möglich zu gestalten.

Um die Terminplanung so unkompliziert wie möglich zu gestalten, können Sie in den meisten Fällen hier online einen Termin vereinbaren. Dies bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihren Besuch flexibel zu planen und Wartezeiten zu minimieren. Bitte beachten Sie die jeweiligen Öffnungszeiten der Zulassungsstelle, um Ihren Termin entsprechend zu planen.


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