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Videoüberwachung



Art.Nr.: 226/21

Piktogramm nach DIN 33450 mit zusätzlichem Hinweistext: Dieser Bereich wird videoüberwacht

5,95 €
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Art.Nr.: 237/52

Hinweisschild zur Videoüberwachung. Mit Piktogramm "Glocke", "Kamera" und "P006".

9,95 €
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Art.Nr.: 644/52

Hinweisschild zur Parkplatz- Videoüberwachung

9,95 €
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Art.Nr.: 641/52

Hinweisschild zur Videoüberwachung im Gelände

9,95 €
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Sie verfügen über einen Stellplatz mit Videoüberwachung? Dann sollten Sie dies durch ein Schild kennzeichnen. Wir bieten Ihnen eine breite Auswahl.

Schilder zur Videoüberwachung

Wer einen Bereich per Video überwachen möchte, sollte dies nach außen hin kommunizieren und etwa durch ein Hinweisschild kenntlich machen. Hier gibt es gesetzliche Pflichten zu beachten, sodass die Ausschilderung keinesfalls optional ist.

Videoüberwachung: Schutz mit doppelter Wirkung

Wenn Sie sich den Oberbegriff "menschliches Verhalten" genauer ansehen, dann finden sich dahinter zwei mögliche Varianten:

  • ✅ akzeptables Verhalten und
  • ✅ inakzeptables Verhalten.

Videoüberwachung

- Videoüberwachung ist heute gleichzeitig so erschwindlich und leistungsfähig wie nie.

Ganz gleich, ob es darum geht, dass Ihr Firmenparkplatz nur von Ihren Kunden genutzt wird oder ob es sich um strafrechtlich relevante Taten handelt, wenn sich Unbefugte an Ihrer Garage und deren Inhalt zu schaffen machen: Immer steckt dahinter eine der beiden möglichen Verhaltensweisen.

Wir leben heute in einer durchdigitalisierten Zeit. Allerdings erstrecken sich die sich daraus ergebenden Optionen nicht nur auf das Komfortable. Es umfasst auch das Thema Sicherheit und hier ganz speziell Videoüberwachung.

Noch vor wenigen Jahren waren Überwachungskameras,

  • ✅ die in einer wirklich "brauchbaren" Auflösung aufzeichnen,
  • ✅ deren Bildmaterial zu vertretbaren Mitteln in großen Mengen gespeichert werden kann,
  • ✅ die unabhängig von Witterung und Tageszeit arbeiten, und
  • ✅ die sich mitunter sogar steuern lassen oder bewegungsaktiviert arbeiten,

für Privatanwender weitgehend unerschwinglich.

Noch Anfang der 2000er Jahre kosteten nachtsichtfähige Outdoor-Kamerasysteme mehrere Tausend Euro, hatten dennoch eine für heutige Verhältnisse miserable Bildqualität und waren zudem ohne regelmäßiges manuelles Wechseln der (limitierten) Speichermedien nicht in der Lage, Bildmaterial dauerhaft aufzuzeichnen. Hinzu kam, dass damalige Kameras analoge Signale erzeugten und zudem digitaler Speicherplatz im Vergleich zu heute sehr kostspielig war.

Für Privatleute war das teuer und enorm unpraktisch. Für Geschäftstreibende war es ebenfalls teuer, da zumindest mit der Notwendigkeit verknüpft, zusätzliches Personal nur mit der Videoüberwachung zu betrauen.

Heute hingegen müssen Sie dank der Digitalisierung nur einen Online-Shop aufsuchen, um Überwachungskamerasysteme sämtlicher Preis- und Leistungsbereiche zu finden. Um zurück zu den erwünschten und unerwünschten Verhaltensweisen zu kommen, Videoüberwachung ermöglicht Ihnen Folgendes:

  1. Unerwünschtes Verhalten durch reine Anwesenheit oder sogar nur das mögliche Vorhandensein im Ansatz zu unterbinden. Wenn jemand weiß oder zumindest annehmen muss, dass sein Fehlverhalten dokumentiert wird und außerdem die Bildqualität so hoch ist, dass sich problemlos Fahrzeugkennzeichen und sogar Gesichtszüge entziffern lassen, wirkt dieses Wissen enorm abschreckend.
  2. Tatsächliches Fehlverhalten sowohl in Echtzeit zu erkennen wie auch dauerhaft und einfach abzuspeichern. Zwar ändert dies nichts am Sachverhalt der vollzogenen Tat, es ermöglicht es Ihnen aber zumindest, das Fehlverhalten zu ahnden.

Nun gilt nicht nur in Sachen Strafverfolgung die Grundregel "Abschreckung ist besser als Bestrafung". Es ist also immer besser, wenn ein unerwünschtes Verhalten vor Vollzug unterbunden wird, als dass es hinterher geahndet werden muss.

Videoüberwachung-Systeme

- Was heute selbst günstige Systeme leisten, war noch vor wenigen Jahren nur einem sehr kleinen Kreis verfügbar.

Schilder zur Videoüberwachung: Ergänzung und Vereitelung

Videoüberwachung Schilder

- All unserere Videoüberwacht Schilder sprechen in Wort und Bild und sind zudem ausnehmend robust.

Hier kommen unsere Kameraüberwachungsschilder ins Spiel. Moderne Überwachungskameras sind typischerweise kompakt und unscheinbar.

Vielleicht möchten Sie sie auch gezielt so montieren, dass nicht ersichtlich ist, welche Winkel sie erfassen. Wenn jedoch niemand weiß, dass Kameras vorhanden sind, kann auch niemand dadurch abgeschreckt werden.

Auf einer grundsätzlichen Ebene, ohne näher auf rechtliche Belange einzugehen (dazu später mehr), ermöglichen unsere Videoüberwacht-Schilder Ihnen dies.

Ganz gleich, ob Sie auf ein spezifisches Areal hinweisen möchten oder ob Sie nur generell eine Videoüberwachung ankündigen wollen, unsere Schilder tun genau das durch ihre Features:

  • ✅ Sie bestehen aus geprägtem Aluminium. Dadurch sind sie für viele Jahre witterungsbeständig und Rost ist niemals ein Thema.
  • ✅ Es werden ausschließlich serifenlose Schriftarten verwendet – diese weisen unter allen Sichtbedingungen den höchsten Lesbarkeitsgrad auf.
  • ✅ Auf den Schildern kommen standardisierte Piktogramme zum Einsatz. Diese garantieren, dass auch Sprachunkundige die Bedeutung erkennen.
  • ✅ Wir nutzen starke Farbkontraste zwischen Schrift, Piktogrammen und Hintergrund. Auch das trägt zu bester Lesbarkeit bei.
  • ✅ Die verwendeten Lacke sind robust sowohl gegen mechanische Belastungen wie UV-Einstrahlung und andere Witterungseinflüsse. Dadurch bleibt alles für Jahre gleichermaßen gut erkennbar.

Sind diese fünf Punkten bei Ihren Schildern berücksichtigt, kann Ihre Videoüberwachung abschreckend wirken. Zudem ersparen die Videoüberwacht Schilder Ihnen auf diese Weise viel Ärger und mögliche Kosten – denn schließlich kann es auch trotz eindeutiger Aufnahmen ein langer Weg sein, zu seinem Recht zu kommen.

Allerdings dürfen Sie niemals vergessen, dass gerade wegen unserer durchdigitalisierten Welt der Datenschutz eine hohe Bedeutung hat. Dies betrifft auch die Videoüberwachung.

Videoüberwachung und Schilder: Die rechtliche Komponente

Die Überwachung per Kamera mag praktisch, sinnvoll und heute ausnehmend günstig sein. Ganz gleich, ob die Bilder in Echtzeit kontrolliert werden (etwa von einem Angestellten vor Monitoren) oder ob sie gespeichert und nur im Ausnahmefall angesehen werden (beispielsweise auf einer Festplatte).

Allerdings zeigt jeder einzelne Frame (= Einzelbild einer Videoaufnahme) entweder direkte personenbezogene Daten oder lässt zumindest Rückschlüsse auf solche zu. Das kann ein deutlich erkennbares Gesicht sein, aber auch ein Fahrzeugkennzeichen oder ein anderer Hinweis, durch den sich eine Person eindeutig identifizieren lässt.

Das bedeutet: Ob Sie als Geschäftsperson eine Videoüberwachung Ihres Firmenareals wünschen oder ob Sie als Privatperson Haus und Hof kameraüberwachen möchten – immer handelt es sich hierbei um eine private Überwachung. Sie handeln schließlich nicht aus staatlichen, hoheitlichen Belangen heraus.

Dabei spielt es keine Rolle: Ob das Areal der allgemeinen Öffentlichkeit zugänglich ist (etwa der Parkplatz vor Ihrer Firma) oder ob nur ausgewählte Personen es betreten dürfen (beispielsweise der Hof Ihres Privathauses).

Dabei trifft diese private Videoüberwachung auf gleich mehrere Rechtsgrundlagen:

  • ✅ Bundesdatenschutzgesetz
  • ✅ Datenschutzgesetze der Bundesländer
  • ✅ Datenschutz-Grundverordnung
  • ✅ Grundrecht zur freien Persönlichkeitsentfaltung
  • ✅ Recht am eigenen Bild
  • ✅ Recht auf informationelle Selbstbestimmung
  • ✅ Strafgesetzbuch

Vereinfacht ausgedrückt: Videoüberwachung verletzt immer die Privatsphäre der aufgezeichneten Personen und erzeugt zudem schon dann einen Überwachungsdruck, wenn die Person noch nicht aufgezeichnet wurde.

Videoüberwachung - Datenschutzrechtlich

Datenschutzrechtlich gesehen, sollte Videoüberwachung wegen seiner Verletzung von Persönlichkeitsrechten immer nur das letztmögliche Mittel sein, wenn andere Maßnahmen nicht genügen.

Zwar ist es auch Privatpersonen grundsätzlich gestattet, Videoüberwachung zu betreiben, jedoch muss hier immer eine Abwägung erfolgen zwischen dem Interesse des Überwachenden (beispielsweise an Sicherheit) und den Persönlichkeitsrechten der Überwachten.

Wenn Sie Geschäftstreibender sind, wie auch, wenn Sie "nur" eine Überwachung Ihres privaten Hab und Guts anstreben, ist es deshalb dringend empfohlen, die folgenden Punkte zu berücksichtigen:

  • ✅ Prüfen Sie immer, ob die unspezifische Videoüberwachung ein im Rahmen der Verhältnismäßigkeit angemessenes Mittel ist. Sprechen Sie dazu am besten im Vorfeld mit Ihrem zuständigen Ordnungsamt oder ziehen Sie einen spezialisierten Anwalt zurate.
  • ✅ Prüfen Sie ferner die zeitliche und räumliche Einordnung der Überwachung. Auch hierbei sollten Sie immer eine Minimallösung anstreben. Beispielsweise eine Überwachung nur außerhalb der Geschäftszeiten oder nur bewegungsaktiviert; eine Kamera, die nur Ihre Hauseingänge filmt, statt eine, die so ausgerichtet ist, dass jeder ins Bild gelangt, der das Grundstück betritt.
  • ✅ Installieren Sie die Kameras ausschließlich so, dass deren Bilder kein öffentliches Detail zeigen, etwa Straßen, Gehwege oder Fremdbesitz. Der Bildausschnitt darf nur Ihnen privat gehörende Bereiche zeigen. Sollte es sich um private, aber mehreren Parteien zugängliche Gebiete handeln, etwa die Hofeinfahrt eines Mehrparteienhauses, so müssen alle Beteiligten dem zustimmen.
  • ✅ Stellen Sie durch starke Passwörter sicher, dass keine Unbefugten die Aufnahmen zu sehen bekommen. Das gilt sowohl für das gespeicherte Material wie die Übertragung der Kamerabilder, falls diese auf Funk basiert.
  • ✅ Wenn die Aufnahmen gespeichert werden, so sollten Sie das System unbedingt so konfigurieren, dass die Aufnahmen automatisiert spätestens 48 Stunden nach Ihrem Entstehen gelöscht werden. Die meisten heutigen Überwachungskamerasysteme beherrschen solche Funktionen.

Doch das wichtigste Detail ist der Hinweis: Sie sind rechtlich dazu verpflichtet, jede Person auf eine Videoüberwachung hinzuweisen, bevor sie sich in den überwachten Bereich begibt. Sie sollten zudem einen zweiten Hinweis geben, wenn eine Person sich im überwachten Bereich befindet.

Private Überwachungskameras

Private Überwachungskameras dürfen keinesfalls öffentliche Bereiche einsehen.

Um das an einem Beispiel zu erläutern: Sie installieren zuhause zwei Überwachungskameras, die jeweils Ihre Haus- und die Hintertür im Blick haben. Dann sollten Sie den vorgelagerten Hinweis darauf so installieren, dass er schon von einem öffentlichen Bereich aus klar ersichtlich ist – also beispielsweise direkt an der Pforte, die vom Gehsteig auf Ihr Grundstück führt. Des Weiteren sollten Sie zwei weitere Hinweise an den Türen selbst anbringen, da diese sich bereits im Bildausschnitt befinden.

Hier kommen abermals unsere Schilder ins Spiel. Durch ihre Ausgestaltung sind sie perfekt dazu geeignet, auf die geforderte gesetzeskonforme Weise dieser Hinweispflicht nachzugehen – die staatlichen Datenschützer empfehlen dabei sogar die Nutzung von Hinweisschildern, statt anderer Maßnahmen.

Durch dieses umfassende Hinweisen sowohl bevor wie währenddessen kann jeder für sich entscheiden, ob er Ihr Privatgelände betritt oder nicht.

Übrigens: Diese Angaben gelten so zunächst für den Außenbereich. Vor allem was die Innenraumüberwachung von Kunden und, noch mehr, Mitarbeitern anbelangt, sollten Sie unbedingt zuvor einen Anwalt zurate ziehen und die rechtlichen Möglichkeiten prüfen.

Was Sie schon immer zur Videoüberwachung wissen wollten

Wenn Videoüberwacht Schilder schon abschrecken, können Sie dann nicht prinzipiell ganz auf die Kameras verzichten? Genügen vielleicht auch Kamera-Attrappen? Sind Überwachungsvideos überhaupt ein gerichtsfestes Beweismittel?

Rings um die Videoüberwachung gibt es viele Fragen, wir beantworten Ihnen jetzt die wichtigsten.

Genügen auch Schilder ohne Kameras?

Jein. Den einen oder anderen mögen sie vielleicht abschrecken, kommt es jedoch hart auf hart, hat ein Hinweisschild ohne Kamera die Wirkung einer Pistole ohne Munition: Hinter dem Drohpotenzial verbirgt sich nichts. Installieren Sie deshalb besser immer beides in Kombination.

Sind auch Kamera-Attrappen eine Alternative?

Ganz klar nein. Dafür gibt es auch gute Gründe:

  1. Alle genannten rechtlichen Pflichten umfassen auch Attrappen, da Laien nicht erkennen können, dass es sich um Attrappen handelt.
  2. Speziell Kriminelle wissen ziemlich genau, was echt und was ein Fake ist. Die Kamera-Dummys bieten also keine wirkliche Abschreckung.
  3. Abermals ist es eine leere Drohung, durch die Ihnen im Zweifelsfall die nötigen Mittel (hier: Beweisaufnahmen) fehlen.

Werden Überwachungsvideos vor Gericht zugelassen?

Sofern sie alle Grundsätze der rechtlich einwandfreien Videoüberwachung erfüllen, dürfen Sie das annehmen. Sollte jedoch nur ein Punkt nicht beachtet werden, werden die Richter davon ausgehen, dass die Persönlichkeitsrechte des Aufgenommenen verletzt wurden, selbst wenn dieser auf dem Video eine schwere Straftat verübt. In dem Fall sind die Aufnahmen gerichtlich wertlos, da nicht zulässig.

Machen Sie Video-Überwachung kenntlich und beugen Sie somit einfach und schnell Ordnungswidrigkeiten vor!