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Parkscheibe - Richtig einstellen und platzieren


Einen Parkplatz in der Innenstadt zu bekommen, ist schon schwer genug. Einen Parkplatz zu bekommen, der zudem noch kostenfreies Parken garantiert, weil der Nutzer mit einer Parkscheibe dort parken kann, ist in manchen Großstädten schon fast ein Glücksfall. Und da ist es umso wichtiger, dass im Fahrzeug auch eine Parkscheibe vorhanden ist, die dann auch entsprechend der Parkzeit richtig eingestellt wird.

Doch wer glaubt, dass man beim Einstellen der Parkscheibe keine Fehler machen kann, der kennt mutmaßlich noch nicht die Vorschriften zum richtigen Gebrauch einer Parkscheibe. Denn eine Parkscheibe hat nach der deutschen Straßenverkehrsordnung die Funktion eines Verkehrszeichens. Das hat zur Folge, dass eben in dieser Straßenvekehrsordnung nicht nur geregelt ist, wie eine Parkscheibe zu verwenden ist, sondern auch, wie sie auszusehen hat.

Grundsätzlich gilt, dass die Parkscheibe blau und werbefrei zu sein hat.


Eine rosa Parkscheibe beispielsweise mit dem nett gemeinten Kommentar "ich bin shoppen", ist nach der Straßenverkehrsordnung keine Parkscheibe und wird mit einem Knöllchen geahndet. Gleiches gilt im Übrigen, wer seine Parkscheibe gerade nicht zur Hand hat und auf einem Blankozettel seine Ankunftszeit aufschreibt und diesen - zwar gut leserlich - auf das Amaturenbrett legt. Die Folge ist auch hier ein Knöllchen, denn die Straßenverkehrsordnung akzeptiert keine handgeschriebenen Blankozettel als Parkscheibe.

Demgegenüber jedoch können Fahrzeughalter mit einer digitalen Parkscheibe ordnunsgemäß ihr Fahrzeug abstellen. Die Akzeptanz dieser Geräte ist jedoch an strenge Kriterien geknüpft. So muss vorderseitig das für die Parkscheibe definierte Kennzeichen 314 vorhanden sein. Außerdem muss eine Typengenehmigung erteilt sein und über dem mit einer 24-Stunden-Skala stehenden Display muss das Wort "Ankunftszeit" stehen. Es muss ferner sicher gestellt werden, dass die Uhrzeit sich nach dem Ausstellen des Motors nicht ändert und desweiteren vor jeglichen technsichen Eingriffen geschützt sein.

Wobei das Thema "Nachstellen" der Parkuhr auch bei der "normalen" Parkscheibe immer mit einer gewissen Vorsicht zu genießen ist. Ist die Parkzeit abgelaufen, ist es nämlich verboten, die Parkuhr einfach um eine Stunde vorzustellen. Hier riskieren Fahrer ein Knöllchen, denn das Vorstellen entspricht dem Parken ohne Parkschein. Wer stattdessen sein Fahrzeug einmal um den Block fährt und dann wieder die entsprechende Parklücke bekommt, der kann die Parkscheibe auch entsprechend vorstellen. Es muss also anderen Autofahrern die reale Gelegenheit gegeben werden, den Parkplatz zu bekommen.

Bleibt noch der Hinweis, dass bei aller Regulierungsvorschriften die Straßenverkehrsordnung keine Regelung getroffen hat, an welcher Stelle die Parkscheibe im Amaturenbrett ausgelegt werden muss. Wichtig ist nur, dass Fahrer ihre Ankunftszeit einstellen, die mit der der Ankunftzeit folgenden 30 Minuten beginnt.