Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Kreis Celle |
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Montag | 08.00 - 16.00 Uhr |
Dienstag | 08.00 - 16.00 Uhr |
Mittwoch | 08.00 - 16.00 Uhr |
Donnerstag | 08.00 - 17.00 Uhr |
Freitag | 08.00 - 13.00 Uhr |
Die Zulassungsstelle für Kraftfahrzeuge in Bergen (Landkreis Celle) ist verantwortlich für die An- und Ummeldung von Kraftfahrzeugen, Ausstellung verschiedener Kennzeichen und Eintragung, Aktualisierung und Berichtigung von Fahrzeugpapieren.
Die Zulassungsstelle Bergen (Landkreis Celle) ist zuständig für eine Reihe von Dienstleistungen. Eine Auflistung dieser finden Sie hier:
Ihre Kfz Zulassungsstelle Bergen (Landkreis Celle) ist für die Anmeldung Ihres Fahrzeugs zuständig, wenn es sich um ein fabrikneues, aus dem Ausland eingeführtes oder gebrauchtes Kfz handelt oder Sie einen Oldtimer anmelden möchten. Ungeachtet davon, woher Ihr Kraftfahrzeug stammt, müssen Sie als Halter Ihren Hauptwohnsitz in Bergen (Landkreis Celle) in Niedersachsen haben, um Ihr Fahrzeug hier zulassen zu können. Selbiges gilt für Unternehmen und sonstige Gewerbetreibende.
Planen Sie einen Termin zum Anmelden Ihres Kraftfahrzeugs in Bergen (Landkreis Celle), sollten Sie sich gründlich vorbereiten, um ein weiteres Erscheinen zu vermeiden. Vorbereitung heißt in diesem Fall, die wichtigen Dokumente dabei zu haben. Dabei handelt es sich um folgende:
Handelt es sich bei dem Kraftfahrzeug um einen Import aus dem Ausland, müssen Sie zur Anmeldung in Bergen (Landkreis Celle) weitere Dokumente, wie den Kaufvertrag, die Originalrechnung und die EG-Übereinstimmungserklärung (COC) mitbringen. Kann der Halter des Fahrzeuges die Anmeldung nicht persönlich vornehmen, muss er eine Vollmacht ausstellen. Für die Anmeldung eines Kfz von einer juristischen Person, Firma oder Vereinigung muss des Weiteren ein Handels- oder Vereinsregisterauszug und eine Gewerbeanmeldung vorgelegt werden.
Verschiedene Gründe können dazu führen, dass Sie Ihr Auto ummelden müssen. Eine Kfz-Ummeldung ist notwendig, wenn:
Dabei ist es obligatorisch, dass Ihr Hauptwohnsitz bei der Ummeldung Ihres Fahrzeugs in Bergen (Landkreis Celle) verbleibt. In Bezug auf die notwendigen Dokumente orientieren Sie sich ganz einfach an der oben zusammengestellten Liste zum Anmelden eines Fahrzeugs.
Auch für einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II gilt: Der Halter des Fahrzeugs muss in Bergen (Landkreis Celle) (Niedersachsen) seinen Hauptwohnsitz haben. Vor Ihrem Termin im Straßenverkehrsamt Bergen (Landkreis Celle) sollten Sie die hier aufgeführten Dokumente zusammensuchen und sie vor Ort bereithalten:
Der Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung kann aufgrund von Verlust, Beschädigung oder Diebstahl erfolgen. Im Falle eines Diebstahls muss dieser bei der Polizei angezeigt werden. Die Anzeige bringen Sie bitte zum Termin in Ihrer Zulassungsstelle mit.
Die Stilllegung eines Kraftfahrzeugs ergibt dann Sinn, wenn es für gewissen Zeit nicht gebraucht werden soll. Sie bietet eine unkomplizierte Möglichkeit, laufende Kosten und Steuern einzusparen, ohne das Fahrzeug tatsächlich abgeben zu müssen. Fahren dürfen Sie Ihr Fahrzeug in dieser Zeit jedoch nicht. Neben Ihren Nummernschildern benötigen Sie zum Abmelden Ihres Kraftfahrzeugs in Bergen (Landkreis Celle) dieselben Dokumente, welche in der oben aufgeführten Liste zur Anmeldung gefordert werden. Eine Außerbetriebnahme Ihres Kfz darf einen Zeitraum von sieben Jahren nicht überschreiten. Planen Sie, Ihr Kfz außer Betrieb zu nehmen, um es zu verschrotten, wenden Sie sich bitte ebenfalls an die Zulassungsstelle Bergen (Landkreis Celle).
Abhängig von der Art der Dienstleistung werden unterschiedliche Beträge an Gebühren für die Bearbeitung fällig, die Ihnen der zuständige Beamte gerne erklärt. Die Zahlung kann in bar oder mit der EC-Karte durchgeführt werden und muss in der Zulassungsstelle Bergen (Landkreis Celle) direkt verrichtet werden.
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