Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Ortenaukreis |
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| Montag | 8.00 bis 12.00 |
| Dienstag | 8.00 bis 12.00 und 13.00 bis 16.00 Uhr |
| Mittwoch | 8.00 bis 12.00 |
| Donnerstag | 8.00 bis 12.00 und 13.00 bis 18.00 Uhr |
| Freitag | 8.00 bis 12.00 |
Das Straßenverkehrsamt in Bühl (Ortenaukreis) ist Ihre zentrale Anlaufstelle für sämtliche Anliegen rund um die Anmeldung, Ummeldung und Abmeldung von Kraftfahrzeugen. Ob es um die Eintragung, Änderung und Korrektur von Fahrzeugdokumenten geht oder um die Ausgabe von Nummernschildern und anderen Kennzeichen, die Zulassungsbehörde steht Ihnen kompetent zur Seite. Für eine reibungslose Abwicklung und um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie online einen Termin vereinbaren.
Die Zulassungsbehörde bietet eine Vielzahl von Dienstleistungen an. Im Folgenden finden Sie eine detaillierte Übersicht:
Wer ein Kraftfahrzeug zulassen möchte, sei es fabrikneu, importiert oder gebraucht, kann dies beim Straßenverkehrsamt erledigen. Wichtig ist, dass der Hauptwohnsitz des Halters in Stadt Bühl (Ortenaukreis) liegt. Dies gilt auch für Unternehmen und Gewerbetreibende.
Wer ein importiertes Fahrzeug anmelden möchte, benötigt zusätzlich den Kaufvertrag, die Originalrechnung und die EG-Konformitätserklärung (COC). Wenn der Halter nicht persönlich erscheinen kann, muss eine Vollmacht vorgelegt werden. Juristische Personen benötigen außerdem einen Handels- oder Vereinsregisterauszug sowie eine Gewerbeanmeldung.
Bei einem Umzug innerhalb von Bühl (Ortenaukreis) oder aus einer anderen Stadt nach Bühl muss das Fahrzeug umgemeldet werden. Auch hier ist der Hauptwohnsitz in Bühl (Ortenaukreis) Voraussetzung. Die benötigten Dokumente entsprechen denen für die Zulassung eines Fahrzeugs.
Falls Sie Ersatz für die Zulassungsbescheinigung benötigen, weil diese verloren gegangen, gestohlen oder beschädigt wurde, müssen Sie folgende Dokumente mitbringen:
Bei Diebstahl ist zudem eine Anzeige bei der Polizei erforderlich.
Sollten Sie Ihr Fahrzeug vorübergehend außer Betrieb nehmen wollen, können Sie dies beim Straßenverkehrsamt tun. Dies spart Kosten und Steuern, jedoch darf das Fahrzeug in dieser Zeit nicht genutzt werden. Die benötigten Unterlagen entsprechen denen der Anmeldung, zusätzlich sind die Nummernschilder mitzubringen. Eine Außerbetriebnahme darf maximal sieben Jahre dauern.
Die Gebühren für die verschiedenen Dienstleistungen in der Zulassungsbehörde können bar oder per EC-Karte bezahlt werden. Der zuständige Beamte informiert Sie gerne über die anfallenden Kosten.
Die Öffnungszeiten und die Möglichkeit zur Online-Terminvergabe finden Sie auf der Webseite. So können Sie Ihren Besuch effizient planen und Wartezeiten minimieren.
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