Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Ortenaukreis |
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Montag | 8.00 bis 12.00 |
Dienstag | 8.00 bis 12.00 und 13.00 bis 16.00 Uhr |
Mittwoch | 8.00 bis 12.00 |
Donnerstag | 8.00 bis 12.00 und 13.00 bis 18.00 Uhr |
Freitag | 8.00 bis 12.00 |
Für die Anmeldung wie auch Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs, Eintragung, Änderung und Korrektur von Fahrzeugdokumenten, sowie für die Ausgabe von Nummernschildern und anderen Kennzeichen ist Ihre Kfz-Zulassungsstelle in Bühl (Ortenaukreis) befugt.
Um das Terminmanagement so unkompliziert wie möglich zu halten, können Sie für gewöhnlich hier online einen Termin vereinbaren.
Sie können in der Kfz-Zulassungsstelle Bühl (Ortenaukreis) verschiedene Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Um welche es sich dabei im Speziellen handelt, entnehmen Sie der folgenden Auflistung.
Möchten Sie ein Kraftfahrzeug zulassen, das fabrikneu, importiert oder gebraucht ist, können Sie sich hierfür an die Kfz Zulassungsstelle in Bühl (Ortenaukreis) wenden. Zusätzlich ist die Anmeldung von Oldtimern möglich. Um Ihr Auto in Bühl (Ortenaukreis), Baden-Württemberg anmelden zu können, ist es zwingend nötig, dass auch Ihr Hauptwohnsitz sich ebenda befindet. Auch Unternehmen und Gewerbetreibende sind von dieser Regel nicht ausgeschlossen und müssen ihren Hauptsitz in Bühl (Ortenaukreis) haben.
Wenn Sie sich für die Kfz-Zulassung in Bühl (Ortenaukreis) anmelden, sollten Sie optimal vorbereitet sein, damit Sie nicht noch einmal wiederkommen müssen. Es ist notwendig, alle erforderlichen Dokumente mitzubringen. Damit Sie Ihr Auto anmelden können, benötigen Sie:
Um ein Kraftfahrzeug, das aus dem Ausland importiert wurde, in Bühl (Ortenaukreis) zu registrieren, sind weitere Unterlagen wie ein Kaufvertrag, eine Originalrechnung und die EG-Konformitätserklärung (COC) erforderlich. Kann der Fahrzeughalter persönlich nicht zur Anmeldung erscheinen, muss für die entsandte Person eine Vollmacht ausgestellt werden. Juristische Personen, Firmen und Vereinigungen müssen für die Anmeldung eines Kraftfahrzeugs ergänzend einen Handels- oder Vereinsregisterauszug sowie eine Gewerbeanmeldung vorweisen können.
In einigen Fällen muss ein Kraftfahrzeug umgemeldet werden. Dazu gehört ein Umzug innerhalb von Bühl (Ortenaukreis) (womöglich mit gleichzeitigem Halterwechsel) und der Umzug von einer anderen Stadt nach Bühl (Ortenaukreis). Ganz wie beim Anmelden eines Autos oder Motorrads in Bühl (Ortenaukreis), ist es auch beim Ummelden unerlässlich, dass sich Ihr Hauptwohnsitz dort befindet. Um sich ideal auf Ihren Termin vorzubereiten, halten Sie dieselben Dokumente bereit, welche auch zur Anmeldung eines Kfz benötigt werden. Wenn Sie dies beachten, ist das Ummelden sowohl als privater Halter als auch als Unternehmen eine unkomplizierte Angelegenheit.
Ganz wie beim An- und Ummelden Ihres Kraftfahrzeugs in Bühl (Ortenaukreis) (Baden-Württemberg) ist es auch bei der Beantragung von Ersatz der Zulassungsbescheinigung relevant, dass sich der Hauptwohnsitz des Halters dort befindet. Vor Ihrem Termin im Straßenverkehrsamt Bühl (Ortenaukreis) sollten Sie die hier aufgeführten Dokumente zusammensuchen und sie vor Ort bereithalten:
Der Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung muss aufgrund von Verlust, Beschädigung oder Diebstahl erfolgen. Im Falle eines Diebstahls muss dieser bei der Polizei angezeigt werden. Die Anzeige bringen Sie bitte zum Termin in Ihrer Zulassungsstelle mit.
Eine Außerbetriebnahme Ihres Kraftfahrzeugs könnte für Sie eine Lösung sein, sollten Sie Ihr Kfz vorerst nicht benötigen, es jedoch nicht verkaufen wollen. So können Sie auf einfachem Wege Kosten wie auch Steuern sparen. Ausgeschlossen ist allerdings die Nutzung Ihres Fahrzeugs, während es stillgelegt ist. Die benötigten Unterlagen für die Abmeldung eines Kraftfahrzeugs in Bühl (Ortenaukreis) entsprechen der Liste von Dokumenten zur Anmeldung. Darüber hinaus müssen Sie Ihre Nummernschilder mitbringen. Eine Außerbetriebnahme Ihres Kfz darf eine Zeitspanne von sieben Jahren nicht überschreiten. Planen Sie, Ihr Auto außer Betrieb zu nehmen, um es zu verschrotten, wenden Sie sich bitte ebenfalls an die Zulassungsstelle Bühl (Ortenaukreis).
Je nach Art der Dienstleistung werden unterschiedliche Beträge an Gebühren für die Bearbeitung fällig, die Ihnen der zuständige Beamte gerne mitteilt. Die Zahlung kann in bar oder mit der EC-Karte durchgeführt werden und muss in der Zulassungsstelle Bühl (Ortenaukreis) direkt verrichtet werden.
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