Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Zollernalbkreis |
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Montag | 7.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr |
Dienstag | 7.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr |
Mittwoch | 7.30 - 14.00 Uhr |
Donnerstag | 7.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.30 Uhr |
Freitag | 7.30 - 13.00 Uhr |
Die Zulassungsstelle, auch als Straßenverkehrsamt bekannt, ist Ihr kompetenter Ansprechpartner für eine Vielzahl von Dienstleistungen rund um Ihr Kraftfahrzeug. Von der An- und Ummeldung von Fahrzeugen über die Ausstellung von Kennzeichen bis hin zur Aktualisierung und Korrektur von Fahrzeugpapieren - all diese Aufgaben fallen in den Zuständigkeitsbereich der Zulassungsbehörde. Dank der Möglichkeit, online einen Termin zu vereinbaren, können Sie viele Anliegen bequem von zu Hause aus erledigen.
Die Zulassungsstelle in Stadt Albstadt-Ebingen (Zollernalbkreis) bietet eine breite Palette an Dienstleistungen an. Sie ist Ihr erster Ansprechpartner, wenn es um die Zulassung Ihres Fahrzeuges geht. Aber auch bei anderen Anliegen, wie zum Beispiel der Ausstellung von Bewohnerparkausweisen oder der Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis, steht Ihnen das Team der Straßenverkehrsamt kompetent zur Seite. Einige der Leistungen, die Sie bei der Zulassungsbehörde in Anspruch nehmen können, sind:
Sie haben ein neues Fahrzeug erworben und möchten es nun anmelden (zulassen)? Oder Sie haben ein gebrauchtes Fahrzeug gekauft und müssen es auf Ihren Namen umschreiben lassen? In beiden Fällen ist die Zulassungsstelle der richtige Ansprechpartner. Sie können dort Neu- oder Gebrauchtwagen, Importwagen aus dem Ausland oder Oldtimer anmelden. Wichtig ist, dass Sie Ihren Hauptwohnsitz im Zollernalbkreis haben. Das gilt auch für Unternehmen und Gewerbetreibende.
Ob Sie umgezogen sind, das Fahrzeug gewechselt haben oder aus einem anderen Grund eine Ummeldung erforderlich ist - die Zulassungsbehörde ist Ihr Ansprechpartner. Wichtig ist, dass Ihr Hauptwohnsitz immer noch in Albstadt-Ebingen liegt. Die notwendigen Dokumente für die Ummeldung entsprechen denen für die Anmeldung.
Falls Sie Ihre Zulassungsbescheinigung verloren haben oder diese beschädigt wurde, können Sie bei der Straßenverkehrsamt in Stadt Albstadt-Ebingen (Zollernalbkreis) Ersatz beantragen. Bei Diebstahl muss eine Anzeige bei der Polizei vorliegen. Folgende Dokumente sollten Sie für die Beantragung eines Ersatzes mitbringen:
Die Zulassungsbehörde bietet Ihnen auch die Möglichkeit, viele Vorgänge online zu erledigen. So können Sie beispielsweise ein Auto anmelden oder abmelden, ein Motorrad zulassen oder eine Außerbetriebsetzung durchführen. Sie können sogar Ihr Kfz-Kennzeichen online reservieren und bezahlen. Durch den Online-Service der Straßenverkehrsamt können Sie sich den Weg zur Behörde sparen und Ihre Anliegen bequem von zu Hause aus erledigen.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht mehr nutzen möchten oder es aus anderen Gründen stilllegen müssen, ist die Zulassungsstelle in Albstadt-Ebingen (Zollernalbkreis) Ihr Ansprechpartner. Sie benötigen dafür die gleichen Unterlagen wie bei der Anmeldung sowie Ihre Nummernschilder. Ein Fahrzeug, das stillgelegt ist, darf nicht genutzt werden. Nach der Stilllegung können Sie Ihr Fahrzeug jederzeit wieder anmelden (zulassen) - vorausgesetzt, es sind nicht mehr als sieben Jahre vergangen.
Die Gebühren für die Dienstleistungen der Straßenverkehrsamt richten sich nach der Art der Dienstleistung. Sie können die Gebühren entweder bar oder mit der Girokarte bezahlen. Die genaue Höhe der Gebühren wird Ihnen vor Ort mitgeteilt.
Die Zulassungsbehörde in Stadt Albstadt-Ebingen (Zollernalbkreis) ist Ihr kompetenter Partner in allen Fragen rund um die Zulassung, Ummeldung und Stilllegung Ihres Fahrzeugs. Mit ihrem umfangreichen Angebot an Dienstleistungen und der Möglichkeit, viele Vorgänge online zu erledigen, steht sie Ihnen jederzeit zur Verfügung. Nutzen Sie die praktische Möglichkeit der Terminvergabe, um Wartezeiten zu vermeiden und Ihre Anliegen schnell und unkompliziert zu klären.
Sie planen einen Besuch bei der Zulassungsstelle? Informieren Sie sich bitte vorab über die aktuellen Öffnungszeiten und vergessen Sie nicht, einen Termin zu vereinbaren, um lange Wartezeiten zu vermeiden.
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