Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Kreis Freising |
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Montag | 07.30 - 15.30 Uhr |
Dienstag | 07.30 - 15.30 Uhr |
Mittwoch | 07.30 - 15.30 Uhr |
Donnerstag | 07.30 - 17.00 Uhr |
Freitag | 07.30 - 12.00 Uhr |
Das Straßenverkehrsamt in Freising bietet eine Vielzahl von Dienstleistungen für Kraftfahrzeugbesitzer an. Dazu gehören die An- und Ummeldung von Fahrzeugen, die Ausstellung verschiedener Kennzeichen sowie die Eintragung, Änderung und Korrektur von Fahrzeugpapieren. Um den Prozess zu erleichtern, können Termine online vereinbart werden.
In der Zulassungsbehörde stehen diverse Dienstleistungen zur Verfügung. Die folgenden Punkte bieten einen Überblick über die angebotenen Services:
Um Ihr Auto anmelden und zulassen zu können, besuchen Sie bitte die Kfz-Zulassungsstelle in Ihrer Stadt. Beim Straßenverkehrsamt können verschiedene Arten von Kraftfahrzeugen angemeldet werden, darunter:
Wichtig ist, dass Fahrzeughalter ihren Hauptwohnsitz in Stadt Freising haben müssen. Dies gilt auch für Unternehmen und Gewerbetreibende.
Um ein Fahrzeug zuzulassen, sind einige Dokumente erforderlich. Ein gut vorbereiteter Halter spart sich Zeit und Mühe. Notwendige Unterlagen sind:
Für Importfahrzeuge sind zusätzliche Dokumente wie Kaufvertrag, Originalrechnung und EG-Übereinstimmungserklärung (COC) notwendig. Bei einer Anmeldung durch Dritte ist eine Vollmacht erforderlich. Für juristische Personen, Firmen oder Vereinigungen sind ein Handels- oder Vereinsregisterauszug und eine Gewerbeanmeldung vorzulegen.
Ein Fahrzeug muss umgemeldet werden, wenn der Halter innerhalb von Freising umzieht oder aus einer anderen Stadt nach Freising zieht. Die erforderlichen Dokumente sind dieselben wie bei der Zulassung eines Fahrzeugs.
Für den Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I und II müssen folgende Dokumente mitgebracht werden:
Ein Ersatzantrag ist notwendig bei Verlust, Beschädigung oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung. Der Diebstahl muss bei der Polizei angezeigt und die Anzeige beim Straßenverkehrsamt vorgelegt werden.
Die Zulassungsbehörde bietet auch die Möglichkeit zur Stilllegung eines Fahrzeugs. Dies kann sinnvoll sein, um Kosten und Steuern zu sparen, wenn das Fahrzeug nicht genutzt wird. Für die Stilllegung werden dieselben Unterlagen wie zur Anmeldung sowie die Nummernschilder benötigt. Eine Stilllegung darf maximal sieben Jahre dauern.
Die Gebühren für die Dienstleistungen der Zulassungsstelle variieren. Die genaue Bearbeitungsgebühr wird vor Ort genannt. Zahlungen können während des Termins in bar oder per Girokarte erfolgen.
Die Zulassungsbehörde ist Ihr kompetenter Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Fahrzeugzulassung in Freising. Vereinbaren Sie online einen Termin und informieren Sie sich über die Öffnungszeiten, um Wartezeiten zu vermeiden.
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