Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Kreis Haßberge |
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Montag | 08.30 - 12.00 Uhr |
Dienstag | 08.30 - 12.00 Uhr |
Mittwoch | 08.30 - 12.00 Uhr |
Donnerstag | 08.30 - 12.00 Uhr |
Freitag | 08.30 - 12.00 Uhr |
Für Autobesitzer in Hofheim in Unterfranken ist die Zulassungsbehörde die erste Anlaufstelle, wenn es um die Registrierung von Fahrzeugen geht. Die Behörde ist verantwortlich für das Anmelden (zulassen), Abmelden und Ummelden von Fahrzeugen, die Ausstellung von Kennzeichen, die Aktualisierung von Fahrzeugpapieren und vieles mehr.
Um den Service effizient zu nutzen, haben Kraftfahrzeugbesitzer die Möglichkeit, einen Termin online zu vereinbaren. Das Straßenverkehrsamt bietet diese bequeme Option, um Wartezeiten zu minimieren und den Prozess zu beschleunigen.
Das Dienstleistungsangebot der Zulassungsbehörde ist umfangreich und deckt alle wesentlichen Bedürfnisse rund um das Kraftfahrzeug ab:
Das Straßenverkehrsamt ist zuständig für die Zulassung aller Arten von Fahrzeugen, einschließlich Neuwagen, Importfahrzeugen, Gebrauchtwagen und Oldtimern. Die Zulassung ist allerdings an die Voraussetzung gebunden, dass der Hauptwohnsitz oder Firmensitz des Halters in Stadt Hofheim in Unterfranken liegt.
Um ein Fahrzeug zuzulassen, sollten folgende Unterlagen bereitgehalten werden:
Für importierte Fahrzeuge sind zusätzlich Kaufvertrag, Originalrechnung und die COC-Bescheinigung erforderlich. Eine Vollmacht ist notwendig, falls der Halter nicht persönlich erscheinen kann. Juristische Personen sollten zusätzlich einen Handelsregisterauszug und eine Gewerbeanmeldung mitbringen.
Eine Ummeldung des Fahrzeugs ist notwendig, wenn Sie innerhalb der Stadt umziehen, ein Halterwechsel stattfindet oder Sie nach Stadt Hofheim in Unterfranken ziehen. Die erforderlichen Unterlagen entsprechen denen für die Anmeldung eines Fahrzeugs.
Für den Ersatz der Zulassungsbescheinigung benötigen Sie neben einem Ausweisdokument und der Bescheinigung über die letzte Hauptuntersuchung ggf. auch eine eidesstattliche Versicherung, sowie den Teil der Zulassungsbescheinigung, der nicht ersetzt werden muss. Bei Diebstahl ist zusätzlich eine Diebstahlanzeige erforderlich.
Für die Stilllegung eines Fahrzeugs sind die gleichen Unterlagen wie für die Anmeldung notwendig, zusätzlich zu den Nummernschildern. Die Außerbetriebsetzung darf sieben Jahre nicht überschreiten.
Die anfallenden Gebühren können beim Straßenverkehrsamt bar oder mit Girokarte beglichen werden. Die Terminvergabe bei der Zulassungsbehörde in Stadt Hofheim in Unterfranken lässt sich unkompliziert online abwickeln, und die genauen Öffnungszeiten finden Sie auf der offiziellen Webseite der Behörde.
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