Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Schwalm-Eder-Kreis |
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Montag | 08.00 - 12.00 Uhr |
Dienstag | 08.00 - 12.00 Uhr |
Mittwoch | 08.00 - 12.00 Uhr |
Donnerstag | 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.30 Uhr |
Freitag | 08.00 - 12.00 Uhr |
Das Straßenverkehrsamt in Homberg (Efze) bietet ein breites Spektrum an Dienstleistungen für Fahrzeughalter. Von der erstmaligen Anmeldung Ihres Fahrzeugs, über die Ummeldung, Änderungen und Korrekturen in den Fahrzeugdokumenten, bis hin zur Ausstellung von Nummernschildern und anderen Kennzeichen, all dies fällt in den Zuständigkeitsbereich der Zulassungsbehörde.
Bei der Kfz-Zulassungsstelle können Sie eine Vielzahl von Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Eine detaillierte Liste finden Sie hier:
Das Straßenverkehrsamt ist zuständig für die Zulassung Ihres Neuwagens, importierten oder gebrauchten Kfz sowie Oldtimers. Voraussetzung für die Zulassung ist, dass Ihr Hauptwohnsitz (oder der Sitz Ihres Unternehmens) in Stadt Homberg (Efze) in Hessen, liegt.
Eine sorgfältige Vorbereitung auf Ihren Zulassungstermin erspart Ihnen unnötige Wege. Diese Dokumente sollten Sie zur Zulassung Ihres Fahrzeugs mitbringen:
Bei Importfahrzeugen sind zusätzlich Kaufvertrag, Originalrechnung und die EG-Übereinstimmungserklärung (COC) notwendig. Ist eine Anmeldung durch den Halter persönlich nicht möglich, wird eine Vollmacht benötigt. Für juristische Personen sind Handels- oder Vereinsregisterauszug und Gewerbeanmeldung erforderlich.
Eine Ummeldung Ihres Fahrzeugs ist notwendig, wenn Sie innerhalb von Homberg (Efze) umziehen oder wenn ein Halterwechsel stattfindet. Die benötigten Dokumente entsprechen denen der Erstanmeldung.
Für den Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II wenden Sie sich an das Straßenverkehrsamt. Neben einem Ausweisdokument und der Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung sind eine eidesstattliche Versicherung und ggf. die verbleibende Zulassungsbescheinigung vorzulegen.
Die Zulassungsbehörde ermöglicht es Ihnen, zahlreiche Anliegen online zu erledigen. Ob Neuzulassung, Umschreibung oder Außerbetriebsetzung, nutzen Sie den Komfort der Online-Abwicklung.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug temporär stilllegen möchten, ist die Außerbetriebsetzung eine Option. Hierfür sind die gleichen Dokumente wie zur Anmeldung nötig. Die Stilllegung ist auf maximal sieben Jahre begrenzt.
Die Höhe der Gebühren variiert je nach Dienstleistung. Die Zahlung erfolgt direkt bei der Zulassungsbehörde in Stadt Homberg (Efze), wobei sowohl Barzahlung als auch Kartenzahlung akzeptiert werden.
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, empfiehlt es sich, über das Online-Portal einen Termin zu vereinbaren und sich über die aktuellen Öffnungszeiten sowie die Terminvergabe zu informieren.
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