Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Kyffhäuserkreis |
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Montag | 08.00 - 15.00 Uhr |
Dienstag | 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr |
Mittwoch | 08.00 - 13.00 Uhr |
Donnerstag | 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr |
Freitag | 08.00 - 13.00 Uhr |
Das Straßenverkehrsamt ist Ihre erste Anlaufstelle, wenn es um die Anmeldung, Ummeldung oder jegliche andere formelle Angelegenheiten Ihres Fahrzeugs geht. Egal, ob es sich um Änderungen in den Fahrzeugpapieren, die Ausstellung neuer Kfz-Kennzeichen oder die Beantragung von speziellen Parkausweisen handelt – die Zulassungsbehörde in Kyffhäuserkreis kümmert sich um Ihre Anliegen.
Die Zulassungsbehörde bietet ein breites Spektrum an Dienstleistungen an, die wir im Folgenden für Sie aufgelistet haben:
Möchte man ein neues, importiertes oder gebrauchtes Fahrzeug anmelden (zulassen) oder ein historisches Modell als Oldtimer registrieren, ist dies bei der Kfz-Zulassungsstelle möglich. Beachten Sie, dass der Hauptwohnsitz oder Firmensitz im Kyffhäuserkreis liegen muss, um einen Wagen dort anzumelden.
Für eine reibungslose Kfz-Zulassung halten Sie bitte folgende Unterlagen bereit:
Zusätzliche Dokumente sind erforderlich für die Registrierung von Fahrzeugen aus dem Ausland, dazu gehören Kaufvertrag, Originalrechnung und COC-Papier. Bei einer Anmeldung durch Dritte ist eine entsprechende Vollmacht notwendig. Bei Firmenfahrzeugen sind ein Handelsregisterauszug sowie die Gewerbeanmeldung vorzulegen.
Ein Umzug innerhalb des Kyffhäuserkreises oder ein Halterwechsel erfordern die Ummeldung Ihres Fahrzeugs. Hierzu verweisen wir auf die oben genannte Liste der Dokumente für die Anmeldung.
Sollten Sie Ersatz für Ihre Zulassungsbescheinigung benötigen, ob aufgrund von Verlust, Diebstahl oder Beschädigung, ist die Vorgehensweise ähnlich wie bei der An- und Ummeldung. Notwendige Unterlagen dafür sind:
Bei Diebstahl ist zusätzlich eine polizeiliche Anzeige vorzulegen.
Für die temporäre Abmeldung Ihres Fahrzeugs ist das Straßenverkehrsamt in Kyffhäuserkreis zuständig. Die benötigten Unterlagen entsprechen denen der Anmeldung. Es ist möglich, das Fahrzeug bis zu sieben Jahre stillzulegen oder das Kennzeichen für ein Jahr gegen eine Gebühr zu reservieren.
Das Straßenverkehrsamt informiert Sie über die anfallenden Gebühren, die für die jeweilige Dienstleistung erhoben werden. Zahlungen können bar oder per EC-Karte getätigt werden.
Um einen Termin bei der Zulassungsbehörde in Kyffhäuserkreis zu vereinbaren, nutzen Sie bitte die Option der Online-Terminvereinbarung oder erkundigen Sie sich nach den aktuellen Öffnungszeiten, um persönlich vorstellig zu werden.
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