Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Kreis Hameln-Pyrmont |
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Montag | 07.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.00 Uhr |
Dienstag | 07.30 - 13.30 Uhr |
Mittwoch | 07.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.00 Uhr |
Donnerstag | 07.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.30 Uhr |
Freitag | 07.30 - 12.00 Uhr |
Die Zulassungsstelle für Kraftfahrzeuge in Landkreis Hameln-Pyrmont ist zuständig für die An- und Ummeldung von Kraftfahrzeugen, Ausstellung verschiedener Kennzeichen und Eintragung, Aktualisierung und Korrektur von Fahrzeugpapieren.
Sie können sogar für viele Belange digital hier einen Termin ausmachen.
Sie können in der Kfz-Zulassungsstelle Landkreis Hameln-Pyrmont diverse Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Um welche es sich dabei im Speziellen handelt, entnehmen Sie der folgenden Auflistung.
Möchten Sie ein Kraftfahrzeug zulassen, das fabrikneu, importiert oder gebraucht ist, können Sie sich hierfür an die Kfz Zulassungsstelle in Landkreis Hameln-Pyrmont wenden. Zudem ist die Anmeldung von Oldtimern möglich. Um Ihr Auto in Landkreis Hameln-Pyrmont, Niedersachsen anmelden zu können, ist es zwingend nötig, dass auch Ihr Hauptwohnsitz sich ebenda befindet. Auch Unternehmen und Gewerbetreibende sind von dieser Regel nicht ausgeschlossen und müssen ihren Hauptsitz in Landkreis Hameln-Pyrmont haben.
Planen Sie einen Termin zum Anmelden Ihres Kraftfahrzeugs in Landkreis Hameln-Pyrmont, sollten Sie sich genau vorbereiten, um ein zweites Erscheinen zu vermeiden. Vorbereitung heißt in diesem Fall, die wichtigen Dokumente dabei zu haben. Dabei handelt es sich um folgende:
Möchten Sie ein Kraftfahrzeug aus dem Ausland in Landkreis Hameln-Pyrmont anmelden, benötigen Sie dazu weitere Dokumente, wie den Kaufvertrag, die Originalrechnung und die EG-Übereinstimmungserklärung (COC). Eine Vollmacht muss ausgestellt werden, sollte jemand anderes vom Fahrzeughalter zur Anmeldung des Fahrzeuges entsandt werden. Für die Anmeldung eines Kfz von einer juristischen Person, Firma oder Vereinigung muss darüber hinaus ein Handels- oder Vereinsregisterauszug und eine Gewerbeanmeldung vorgelegt werden.
Vielerlei Geschehnisse können dazu führen, dass Sie Ihr Auto ummelden müssen. Eine Kfz-Ummeldung ist notwendig, wenn:
Unerlässlich beim Ummelden Ihres Autos oder Motorrads ist, dass sich Ihr Hauptwohnsitz weiterhin in Landkreis Hameln-Pyrmont befindet. In Bezug auf die notwendigen Dokumente orientieren Sie sich ganz einfach an der oben zusammengestellten Liste zum Anmelden eines Fahrzeugs.
Auch für einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II gilt: Der Halter des Kfz muss in Landkreis Hameln-Pyrmont (Niedersachsen) mit seinem Hauptwohnsitz gemeldet sein. Zu Ihrem Termin im Straßenverkehrsamt Landkreis Hameln-Pyrmont bringen Sie bitte diese Papiere mit:
Zu den Gründen für einen Antrag auf Ersatz eines oder beider Teile der Zulassungsbescheinigung zählen Verlust, Beschädigung und Diebstahl. Wurde Ihre Zulassungsbescheinigung unrechtmäßig entwendet, müssen Sie dies bei der Polizei zur Anzeige bringen und die Anzeige beim Straßenverkehrsamt vorweisen können.
Die Zulassungsstelle Landkreis Hameln-Pyrmont bietet eine unkomplizierte digitale Option, mit der viele Vorgänge online erledigt werden können. Bei diesen Vorgängen handelt es sich sowohl um die Zulassung Ihres Autos oder Motorrads, die Umschreibung Ihres Fahrzeuges, die Außerbetriebsetzung als auch die Wiederzulassung Ihres Kfz. So können Sie sich ganz leicht den Weg zur Zulassungsstelle Landkreis Hameln-Pyrmont und vor allem auch die unersetzliche Zeit sparen. Brauchen Sie ein neues Kfz-Kennzeichen, haben Sie die Möglichkeit, dieses hier{:rel="noopener noreferrer nofollow"} zu beantragen und auch sofort zu zahlen, ohne bei der Zulassungsstelle vorstellig zu werden.
Die Anmeldung eines Fahrzeugs kann also auch simpel und kostengünstig sein! Den gesamten Reservierungsprozess für Ihr neues Kfz-Kennzeichen durchlaufen Sie in nur wenigen Minuten. Ihre Daten sind bei einer Online Bestellung über unser Serviceportal bestens gesichert. Hierfür sorgen verschlüsselte Verbindungen. Unsere Verfahren sind stets konform mit den derzeit geltenden Sicherheits- und Datenschutzvorgaben.
Eine Außerbetriebnahme Ihres Kraftfahrzeugs könnte für Sie infrage kommen, wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verkaufen wollen, es aber trotz dessen zurzeit nicht nutzen. So können Sie auf einfachem Wege Kosten wie auch Steuern sparen. Ausgeschlossen ist allerdings die Nutzung Ihres Fahrzeugs, während es stillgelegt ist. Die notwendigen Unterlagen für die Abmeldung eines Kraftfahrzeugs in Landkreis Hameln-Pyrmont entsprechen der Liste von Dokumenten zur Anmeldung. Darüber hinaus müssen Sie Ihre Nummernschilder mitbringen. Eine Außerbetriebnahme Ihres Kfz darf einen Zeitrahmen von sieben Jahren nicht überschreiten. Die Zulassungsstelle Landkreis Hameln-Pyrmont ist zudem Ihr richtiger Ansprechpartner, wenn Sie Ihr Fahrzeug betreffs nicht länger gegebener Fahrtüchtigkeit verschrotten lassen möchten.
Je nachdem, welche Leistungen Sie in Anspruch genommen haben, werden unterschiedlich hohe Gebühren fällig. Die genaue Bearbeitungsgebühr wird Ihnen der für Sie zuständige Beamte vor Ort nennen. In der Zulassungsstelle Landkreis Hameln-Pyrmont müssen die Zahlungen direkt vorgenommen werden. Beides, Barzahlung und auch die Bezahlung mit Girokarte, sind hier möglich.
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