Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Kreis Hameln-Pyrmont |
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Montag | 07.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.00 Uhr |
Dienstag | 07.30 - 13.30 Uhr |
Mittwoch | 07.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.00 Uhr |
Donnerstag | 07.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.30 Uhr |
Freitag | 07.30 - 12.00 Uhr |
Im Landkreis Hameln-Pyrmont übernimmt die Zulassungsbehörde eine Vielzahl an Aufgaben im Zusammenhang mit Kraftfahrzeugen. Dazu zählen die Registrierung neuer und gebrauchter Fahrzeuge, die Ausgabe von Kennzeichen, sowie die Aktualisierung und Korrektur von Fahrzeugpapieren. Für viele dieser Dienste bietet die Zulassungsstelle die Möglichkeit, online einen Termin zu vereinbaren. Die Öffnungszeiten der Einrichtung sind eng mit der Terminvergabe verknüpft, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
Das Straßenverkehrsamt bietet eine breite Palette an Dienstleistungen für Kraftfahrzeugbesitzer. Zu den angebotenen Services gehören:
Um Ihr Auto im Straßenverkehr nutzen zu dürfen, müssen Sie es anmelden und zulassen. Für die Zulassung eines Fahrzeugs wenden sich Kraftfahrzeugbesitzer an die Kfz-Zulassungsstelle. Die Zulassung ist für Neufahrzeuge, Importfahrzeuge sowie gebrauchte Fahrzeuge möglich. Auch Oldtimer können hier angemeldet werden. Voraussetzung für die Anmeldung ist ein Hauptwohnsitz oder Firmensitz im Landkreis Hameln-Pyrmont.
Um ein Fahrzeug anzumelden, benötigen Sie:
Für die Zulassung eines Fahrzeugs aus dem Ausland sind zusätzliche Dokumente erforderlich, darunter Kaufvertrag, Originalrechnung und die EG-Übereinstimmungserklärung (COC).
Das Straßenverkehrsamt ermöglicht auch die Nutzung von Online-Diensten für verschiedene Anliegen rund um die Fahrzeugzulassung. Über das Online-Portal können Fahrzeuge angemeldet, umgeschrieben, außer Betrieb gesetzt oder wieder zugelassen werden. Die Reservierung und Bezahlung neuer Kfz-Kennzeichen ist ebenfalls online möglich.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug vorübergehend stilllegen möchten, kann dies beantragt werden. Die erforderlichen Unterlagen entsprechen denen der Fahrzeuganmeldung. Beachten Sie, dass eine Stilllegung maximal sieben Jahre dauern darf.
Je nach in Anspruch genommener Leistung fallen unterschiedliche Gebühren an. Das Straßenverkehrsamt im Landkreis Hameln-Pyrmont akzeptiert sowohl Barzahlung als auch Kartenzahlungen.
Für Kraftfahrzeugbesitzer bietet die Zulassungsbehörde somit einen umfassenden Service rund um die Anmeldung und Verwaltung von Fahrzeugen.
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