Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Enzkreis |
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Montag | 8:00 - 12:30 Uhr |
Dienstag | 8:00 - 12:30 Uhr, 13:30 bis 18:00 Uhr |
Mittwoch | 8:00 - 12:30 Uhr |
Donnerstag | 8:00 - 14:00 Uhr |
Freitag | 8:00 - 12:00 Uhr |
Die Kfz-Zulassungsstelle in Enzkreis ist die zentrale Anlaufstelle für Kraftfahrzeugbesitzer in der Region. Hier können Sie Ihr Fahrzeug zulassen und anmelden, ummelden, Eintragungen vornehmen oder Fahrzeugdokumente ändern und korrigieren lassen. Auch die Ausgabe von Kennzeichen und Nummernschildern fällt in ihren Zuständigkeitsbereich.
Um den Prozess zu vereinfachen, bietet das Straßenverkehrsamt die Möglichkeit, online einen Termin zu vereinbaren. Dies sorgt für eine schnelle und unkomplizierte Abwicklung Ihrer Anliegen.
Das Straßenverkehrsamt bietet eine Vielzahl von Dienstleistungen an. Diese umfassen unter anderem:
Um ein Kraftfahrzeug in Stadt Enzkreis zuzulassen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt und Dokumente vorgelegt werden. Dazu gehören:
Bei Importfahrzeugen sind zusätzliche Dokumente wie Kaufvertrag, Originalrechnung und die EG-Übereinstimmungserklärung (COC) erforderlich. Bei Anmeldung durch Dritte ist eine Vollmacht nötig. Unternehmen müssen Handels- oder Vereinsregisterauszüge sowie eine Gewerbeanmeldung vorlegen.
Ein Fahrzeug muss bei Umzug innerhalb des Enzkreises oder aus einer anderen Stadt nach Enzkreis umgemeldet werden. Die erforderlichen Dokumente sind identisch mit denen für die Anmeldung eines Fahrzeugs. Wichtig ist, dass der Hauptwohnsitz in Enzkreis bleibt.
Bei Verlust, Beschädigung oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I und II sind folgende Unterlagen erforderlich:
Bei Diebstahl muss zusätzlich eine Anzeige bei der Polizei vorgelegt werden.
Eine vorübergehende Stilllegung eines Fahrzeugs spart Kosten und Steuern. Die erforderlichen Unterlagen entsprechen denen für die Zulassung, zusätzlich sind die Nummernschilder vorzulegen. Eine Stilllegung darf maximal sieben Jahre dauern. Auch für die Verschrottung eines Fahrzeugs ist das Straßenverkehrsamt zuständig.
Die Gebühren für die verschiedenen Dienstleistungen können sowohl bar als auch per EC-Karte beglichen werden. Die Zahlung muss direkt vor Ort erfolgen.
Durch die Online-Terminvergabe der Zulassungsbehörde können Fahrzeugbesitzer ihre Anliegen effizient und ohne lange Wartezeiten erledigen. Die Öffnungszeiten sind auf der Webseite zu finden und sollten vor einem Besuch überprüft werden, um sicherzustellen, dass alle Anliegen während der regulären Geschäftszeiten erledigt werden können.
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