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Wappen Garbsen Zulassungsstelle Garbsen


Ortsschild Garbsen

Anschrift der Zulassungsstelle Kreis Hannover

  • Rathausplatz 1
    30823 Garbsen

Kontaktdaten der Zulassungsstelle Kreis Hannover

Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Kreis Hannover

Montag 07.30 - 18.00 Uhr
Dienstag 07.30 - 16.00 Uhr
Mittwoch 07.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag 07.30 - 18.00 Uhr
Freitag 07.30 - 12.30 Uhr

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Dienstleistungsübersicht der Kfz-Zulassungsstelle in Garbsen

Für Fahrzeughalter in Garbsen bietet die örtliche Kfz-Zulassungsbehörde ein breites Spektrum an Dienstleistungen. Ob es um die Anmeldung eines Neuwagens oder die Umschreibung eines Gebrauchtfahrzeugs geht, hier finden Sie kompetente Unterstützung.

Dienstleistungen im Überblick:

  • ✅ Registrierung und Deregistrierung von Fahrzeugen
  • ✅ Ausfertigung von Zulassungsplaketten und Nummernschildern
  • ✅ Modifikationen und Korrekturen in den Fahrzeugdokumenten
  • ✅ Meldung von Verlust oder Entwendung von Kennzeichen
  • ✅ Ausstellung von Fahrzeugdokumenten
  • ✅ Duplikate für Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • ✅ Erstausgabe und Erweiterung von Führerscheinen
  • ✅ Führerschein für Personenbeförderung
  • ✅ Wiedererteilung von Führerscheinen nach Entzug
  • ✅ Internationaler Führerschein
  • ✅ Bewohnerparkausweise
  • ✅ Ersatzdokumente
  • ✅ Parkausweise für Personen mit Schwerbehinderung
  • ✅ Einsicht in Fahrzeugakten

Kraftfahrzeuganmeldung in Garbsen

Die Zulassungsbehörde ist Ihre Anlaufstelle, wenn Sie Ihr Kfz, ob neu oder gebraucht, in Garbsen anmelden (zulassen) möchten. Dies gilt ebenso für Importe aus dem Ausland oder die Anmeldung historischer Fahrzeuge. Voraussetzung ist, dass Ihr Hauptwohnsitz oder der Sitz Ihres Unternehmens in Garbsen liegt.

Notwendige Unterlagen für die Anmeldung

Eine gründliche Vorbereitung ist essentiell. Folgende Dokumente sind erforderlich, um Ihr Fahrzeug in Stadt Garbsen anzumelden:

  • ✅ Personalausweis oder Reisepass
  • ✅ Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • ✅ Bestätigung über eine gültige Hauptuntersuchung
  • ✅ Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • ✅ SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer

Für Fahrzeuge aus dem Ausland sind zusätzliche Nachweise wie Kaufvertrag, Originalrechnung und COC-Papiere notwendig. Bei Vertretung durch Dritte ist eine Vollmacht auszustellen. Juristische Personen müssen Handelsregisterauszüge und Gewerbeanmeldungen vorlegen.

Ummeldung Ihres Fahrzeugs

Eine Ummeldung wird notwendig, falls Sie:

  • ✅ innerhalb Garbsens umziehen,
  • ✅ einen Halterwechsel vornehmen oder
  • ✅ aus einer anderen Stadt zuziehen.

Die benötigten Unterlagen entsprechen denen der Erstanmeldung.

Ersatzdokumente bei der Kfz-Zulassungsstelle

Verlorene oder beschädigte Zulassungsbescheinigungen können beim Straßenverkehrsamt in Stadt Garbsen neu beantragt werden. Dafür sind folgende Dokumente nötig:

  • ✅ Ausweisdokument
  • ✅ Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung
  • ✅ Gegebenenfalls vorhandene Teile der Zulassungsbescheinigung

Bei Diebstahl ist eine polizeiliche Anzeige vorzulegen.

Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs

Die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs ist sinnvoll, wenn dieses vorübergehend nicht genutzt wird. Hierzu müssen dieselben Dokumente wie bei der Anmeldung und die Nummernschilder vorgelegt werden. Eine Stilllegung ist bis zu sieben Jahre möglich.

Zahlungsmöglichkeiten

Das Straßenverkehrsamt akzeptiert Barzahlung und Girokarte. Die genauen Gebühren teilt Ihnen die zuständige Sachbearbeitung mit.

Terminvereinbarung und Öffnungszeiten

Das Straßenverkehrsamt in Stadt Garbsen öffnet ihre Türen zu festgelegten Zeiten für die Kfz-Zulassung. Um Wartezeiten zu vermeiden, empfiehlt es sich, online einen Termin zu vereinbaren. Informationen zu den aktuellen Öffnungszeiten und zur Terminvergabe erhalten Sie auf der Webseite oder direkt bei der Zulassungsbehörde.


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