Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Landkreis Nienburg/Weser |
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| Montag | 08.00 - 12.00 Uhr |
| Dienstag | geschlossen |
| Mittwoch | geschlossen |
| Donnerstag | 14.00 - 18.00 Uhr |
| Freitag | 08.00 - 12.00 Uhr |
Die Zulassungsstelle für Kraftfahrzeuge in Rehburg-Loccum ist zuständig für die An- und Ummeldung von Kraftfahrzeugen, Ausstellung verschiedener Kennzeichen und Eintragung, Änderung und Berichtigung von Fahrzeugpapieren.
Die Zuständigkeit der Zulassungsstelle Rehburg-Loccum beinhaltet diverse Dienstleistungen. Konkret sind diese im Folgenden aufgelistet.
Ihre Kfz Zulassungsstelle Rehburg-Loccum ist für die Anmeldung Ihres Fahrzeugs zuständig, wenn es sich um ein fabrikneues, aus dem Ausland importiertes oder gebrauchtes Kfz handelt oder Sie einen Oldtimer zulassen möchten. Wichtig für die Anmeldung Ihres Autos ist dabei, dass Sie Ihren Hauptwohnsitz in Rehburg-Loccum in Niedersachsen haben. Auch als Unternehmer, Gewerbetreibender oder Freiberufler müssen Sie zwingend Ihren Hauptsitz in Rehburg-Loccum haben.
Möchten Sie Ihr Kfz in Rehburg-Loccum zulassen, ist es wichtig, einige unerlässliche Unterlagen mitzubringen. Wer gut organisiert ist, spart sich Zeit und Mühe, einen weiteren Termin vereinbaren zu müssen. Die wichtigen Unterlagen finden Sie hier:
Um ein Kraftfahrzeug, das aus dem Ausland importiert wurde, in Rehburg-Loccum zu registrieren, sind weitere Unterlagen wie ein Kaufvertrag, eine Originalrechnung und die EG-Konformitätserklärung (COC) erforderlich. Kann der Fahrzeughalter persönlich nicht zur Anmeldung erscheinen, muss für die entsandte Person eine Vollmacht ausgestellt werden. Juristische Personen, Firmen und Vereinigungen müssen für die Anmeldung eines Kraftfahrzeugs zusätzlich einen Handels- oder Vereinsregisterauszug sowie eine Gewerbeanmeldung vorweisen können.
In unterschiedlichen Fällen muss ein Kraftfahrzeug umgemeldet werden. Eine Kfz-Ummeldung ist notwendig, wenn:
Gleichermaßen wie beim Anmelden eines Autos oder Motorrads in Rehburg-Loccum, ist es auch beim Ummelden vonnöten, dass sich Ihr Hauptwohnsitz dort befindet. Hinsichtlich der notwendigen Dokumente orientieren Sie sich ganz einfach an der oben aufgeführten Liste zum Anmelden eines Fahrzeugs.
Wollen Sie beim Straßenverkehrsamt in Rehburg-Loccum (Niedersachsen) Ersatz für die Zulassungsbescheinigung beantragen, müssen Sie auch dort gemeldet sein. Vor Ihrem Termin im Straßenverkehrsamt Rehburg-Loccum sollten Sie die hier aufgezählten Dokumente zusammensuchen und sie vor Ort bereithalten:
In diesen Fällen müssen Sie einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung stellen: * Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Beschädigung der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II
Wurde Ihre Zulassungsbescheinigung unrechtmäßig entwendet, müssen Sie dies bei der Polizei zur Anzeige bringen und die Anzeige beim Straßenverkehrsamt vorlegen.
Die Stilllegung eines Kraftfahrzeugs ergibt dann Sinn, wenn Sie als Halter es zwar für einen absehbaren Zeitraum nicht nutzen möchten, ein Verkauf aber nicht infrage kommt. Sie bietet eine gute Möglichkeit, laufende Kosten und Steuern einzusparen, ohne das Fahrzeug tatsächlich abgeben zu müssen. Fahren dürfen Sie Ihr Fahrzeug in dieser Zeit jedoch nicht. Neben Ihren Nummernschildern brauchen Sie zum Abmelden Ihres Kraftfahrzeugs in Rehburg-Loccum dieselben Dokumente, welche in der oben aufgeführten Liste zur Anmeldung gefordert werden. Eine Außerbetriebnahme Ihres Kfz darf eine Zeitspanne von sieben Jahren nicht überschreiten. Wollen Sie Ihr Kfz außer Betrieb nehmen, um es zu verschrotten, wenden Sie sich bitte ebenfalls an die Zulassungsstelle Rehburg-Loccum.
Bedingt durch die Art der Dienstleistung werden unterschiedliche Beträge an Gebühren für die Bearbeitung fällig, die Ihnen der zuständige Beamte gerne mitteilt. Zahlungen werden in der Zulassungsstelle Rehburg-Loccum direkt abgewickelt. Dazu können Sie zwischen Bargeld oder Girokarte wählen.
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