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Wappen Rehburg-Loccum Zulassungsstelle Rehburg-Loccum


Ortsschild Rehburg.Loccum

Anschrift der Zulassungsstelle Landkreis Nienburg/Weser

  • Heidtorstraße 2
    31547 Rehburg-Loccum

Kontaktdaten der Zulassungsstelle Landkreis Nienburg/Weser

Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Landkreis Nienburg/Weser

Montag 08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag geschlossen
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag 08.00 - 12.00 Uhr

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Die Behörde für Fahrzeugangelegenheiten in Rehburg-Loccum

Für alle Angelegenheiten rund um die Anmeldung, Ummeldung oder Außerbetriebsetzung Ihres Kraftfahrzeugs steht Ihnen das Straßenverkehrsamt in Rehburg-Loccum zur Verfügung. Hier erhalten Sie umfassenden Service für alle Belange, die Ihr Fahrzeug betreffen.

Umfassende Dienstleistungen der Zulassungsbehörde

Das Straßenverkehrsamt bietet eine breite Palette an Dienstleistungen für Fahrzeughalter. Die folgende Liste gibt Ihnen einen Überblick über die verfügbaren Services:

  • ✅ An- und Abmeldung von Fahrzeugen
  • ✅ Ausstellung von Kennzeichen und Plaketten
  • ✅ Änderungen und Berichtigungen in den Fahrzeugpapieren
  • ✅ Meldung von Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen
  • ✅ Ausstellung von Kfz-Papieren und Ersatzkennzeichen
  • ✅ Erteilung und Erweiterung der Fahrerlaubnis
  • ✅ Ausstellung internationaler Führerscheine
  • ✅ Parkausweise und Parkerleichterungen
  • ✅ Ersatzdokumentation bei Verlust

Ihr Fahrzeug zulassen und anmelden

Die Zulassungsbehörde ermöglicht Ihnen, Ihr Auto, ob fabrikneu, importiert, gebraucht oder ein Oldtimer, anzumelden oder umzumelden. Wichtig ist, dass Sie als Halter in Stadt Rehburg-Loccum Ihren Hauptwohnsitz haben. Dies gilt auch für Unternehmen und Gewerbetreibende.

Notwendige Unterlagen für die Anmeldung

Für eine reibungslose Zulassung Ihres Fahrzeugs benötigen Sie folgende Dokumente:

  • ✅ Personalausweis oder Reisepass
  • ✅ Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • ✅ Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung
  • ✅ Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • ✅ Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer

Bei Importfahrzeugen sind zusätzlich der Kaufvertrag, die Originalrechnung und die COC-Erklärung erforderlich. Bei Anmeldung durch Dritte ist eine Vollmacht notwendig. Juristische Personen müssen Handelsregisterauszüge und eine Gewerbeanmeldung vorlegen.

Ummeldung Ihres Fahrzeugs

Eine Ummeldung ist erforderlich bei Umzug innerhalb von Stadt Rehburg-Loccum oder bei einem Halterwechsel. Die notwendigen Unterlagen entsprechen jenen der Neuanmeldung.

Ersatz der Zulassungsbescheinigung

Sollten Sie Ersatz für die Zulassungsbescheinigung Teil I oder II benötigen, halten Sie bitte Ihr Ausweisdokument und die Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung bereit. Bei Verlust oder Diebstahl ist eine eidesstattliche Versicherung oder eine Diebstahlanzeige erforderlich.

Außerbetriebsetzung Ihres Kfz

Für die temporäre Stilllegung Ihres Fahrzeugs sind die gleichen Dokumente wie bei der Zulassung sowie die Fahrzeugkennzeichen notwendig. Eine Reservierung des Kennzeichens ist möglich.

Gebührenzahlung

Für alle Dienstleistungen des Straßenverkehrsamtes werden Bearbeitungsgebühren erhoben, die direkt vor Ort beglichen werden können. Akzeptierte Zahlungsmittel sind Bargeld und Girokarte.

Öffnungszeiten und Online-Terminvereinbarung

Informieren Sie sich über die aktuellen Öffnungszeiten der Zulassungsbehörde und nutzen Sie die Möglichkeit, online einen Termin zu vereinbaren, um Wartezeiten zu vermeiden.


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