Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Rhein-Kreis-Neuss |
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| Montag | 08.00 - 15.30 Uhr |
| Dienstag | 08.00 - 15.30 Uhr |
| Mittwoch | 08.00 - 15.30 Uhr |
| Donnerstag | 08.00 - 15.30 Uhr |
| Freitag | 08.00 - 12.00 Uhr |
Das Straßenverkehrsamt bietet eine Vielzahl an Dienstleistungen für Kraftfahrzeugbesitzer. Von der An- und Ummeldung von Fahrzeugen bis hin zur Ausstellung verschiedener Kennzeichen und Dokumente, die Zulassungsbehörde deckt alle Bereiche ab.
Die Zulassungsstelle offeriert eine breite Palette an Services:
Sie können Ihr Auto anmelden und zulassen beim Straßenverkehrsamt. Es können sowohl Neufahrzeuge als auch Gebrauchtwagen und importierte Fahrzeuge zugelassen werden. Auch Oldtimer lassen sich hier an- oder ummelden. Wichtig ist, dass der Fahrzeughalter seinen Hauptwohnsitz in Stadt Grevenbroich hat. Dies gilt ebenso für Unternehmen und Gewerbetreibende.
Um die Kfz-Zulassung reibungslos zu gestalten, sollten folgende Dokumente bereitgehalten werden:
Für die Anmeldung eines ausländischen Fahrzeugs sind zusätzliche Dokumente wie Kaufvertrag, Originalrechnung und EG-Übereinstimmungserklärung (COC) erforderlich. Falls eine andere Person das Fahrzeug anmeldet, wird eine Vollmacht benötigt. Juristische Personen müssen außerdem einen Handels- oder Vereinsregisterauszug sowie eine Gewerbeanmeldung vorlegen.
Eine Ummeldung des Fahrzeugs ist erforderlich, wenn:
Die notwendigen Unterlagen für die Ummeldung entsprechen denen der Neuzulassung.
Für den Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung beim Straßenverkehrsamt werden folgende Dokumente benötigt:
Ein Antrag auf Ersatz ist bei Verlust, Beschädigung oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung nötig. Bei Diebstahl ist zusätzlich eine Anzeige bei der Polizei erforderlich.
Die Stilllegung eines Fahrzeugs ist eine Option, wenn das Fahrzeug über einen bestimmten Zeitraum nicht genutzt wird. Die notwendigen Unterlagen dafür sind identisch mit denen zur Zulassung. Zusätzlich müssen die Nummernschilder mitgebracht werden. Die Stilllegung ist auf sieben Jahre begrenzt.
Die Gebühren für die Dienstleistungen der Zulassungsbehörde können entweder bar oder per EC-Karte beglichen werden. Der zuständige Beamte informiert über die anfallenden Kosten.
Für einen reibungslosen Ablauf empfiehlt es sich, bei der Zulassungsbehörde einen Termin online zu vereinbaren. Informieren Sie sich im Vorfeld über die aktuellen Öffnungszeiten, um Wartezeiten zu vermeiden.
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