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Wappen Grevenbroich Zulassungsstelle Grevenbroich


Ortsschild Grevenbroich

Anschrift der Zulassungsstelle Rhein-Kreis-Neuss

  • Lindenstr. 10
    41515 Grevenbroich

Kontaktdaten der Zulassungsstelle Rhein-Kreis-Neuss

Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Rhein-Kreis-Neuss

Montag 08.00 - 15.30 Uhr
Dienstag 08.00 - 15.30 Uhr
Mittwoch 08.00 - 15.30 Uhr
Donnerstag 08.00 - 15.30 Uhr
Freitag 08.00 - 12.00 Uhr

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Zulassungsstelle Grevenbroich

Zulassungsservice Grevenbroich

Die Zulassungsstelle für Kraftfahrzeuge in Grevenbroich kümmert sich um die An- und Ummeldung von Kraftfahrzeugen, Ausstellung verschiedener Kennzeichen und Eintragung, Aktualisierung und Korrektur von Fahrzeugpapieren.

Welche Leistungen die Zulassungsstelle Grevenbroich konkret bietet

Die Zulassungsstelle Grevenbroich offeriert eine Reihe von Dienstleistungen. Eine Auflistung dieser finden Sie hier:

  • An- und Abmeldung von Fahrzeugen
  • Ausstellung von Kennzeichen und Plaketten
  • Eintragung, Änderung und Berichtigung
  • Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen melden
  • Ausstellung von Kfz-Papieren
  • Ersatz von Kfz-Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung (Teil I und Teil II)
  • Ersterteilung Fahrerlaubnis
  • Erweiterung der Fahrerlaubnis
  • Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
  • Neuerteilung Fahrerlaubnis nach Entzug
  • Internationaler Führerschein
  • Ausstellung von Bewohnerparkausweisen
  • Ausstellung von Ersatzdokumenten
  • Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen
  • Akteneinsicht

Auto zulassen Grevenbroich

Bei Ihrer Zulassungsstelle in Grevenbroich haben Sie die Möglichkeit, Kraftfahrzeuge zuzulassen, die fabrikneu, importiert oder gebraucht sind. Auch Oldtimer können hier an- oder umgemeldet werden. Ungeachtet davon, woher Ihr Kraftfahrzeug stammt, müssen Sie als Halter Ihren Hauptwohnsitz in Grevenbroich in Nordrhein-Westfalen haben, um Ihr Fahrzeug hier zulassen zu können. Selbiges gilt für Unternehmen und sonstige Gewerbetreibende.

Für die Kfz Zulassung in Grevenbroich erforderliche Unterlagen

Planen Sie einen Termin zum Anmelden Ihres Kraftfahrzeugs in Grevenbroich, sollten Sie sich genau vorbereiten, um ein weiteres Erscheinen zu vermeiden. Vorbereitung heißt in diesem Fall, die wichtigen Dokumente dabei zu haben. Dabei handelt es sich um folgende:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
  • Elektronische Versicherungsbestätigung in Form der eVB-Nummer
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer

Möchten Sie ein Kraftfahrzeug aus dem Ausland in Grevenbroich anmelden, benötigen Sie dazu weitere Papiere, wie den Kaufvertrag, die Originalrechnung und die EG-Übereinstimmungserklärung (COC). Eine Vollmacht muss ausgestellt werden, sollte jemand anderes vom Fahrzeughalter zur Anmeldung des Fahrzeuges entsandt werden. Juristische Personen, Firmen und Vereinigungen müssen für die Anmeldung eines Kraftfahrzeugs zusätzlich einen Handels- oder Vereinsregisterauszug sowie eine Gewerbeanmeldung mitbringen.

Auto ummelden in Grevenbroich

In verschiedenen Fällen muss ein Kraftfahrzeug umgemeldet werden. Eine Kfz-Ummeldung ist notwendig, wenn:

  • Sie innerhalb von Grevenbroich umgezogen sind
  • Sie innerhalb von Grevenbroich umgezogen sind und ein Halterwechsel stattfand
  • Sie aus einer anderen Stadt nach Grevenbroich gezogen sind

Gleich wie beim Anmelden eines Autos oder Motorrads in Grevenbroich, ist es auch beim Ummelden vonnöten, dass sich Ihr Hauptwohnsitz dort befindet. Die hierfür benötigten Unterlagen sind dieselben, wie in der oben aufgeführten Liste zur Zulassung eines Kfz. So ist das Ummelden eines Fahrzeugs für private Halter wie auch Unternehmen möglich.

Die Dokumente brauchen Sie für einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung in Grevenbroich

Wollen Sie beim Straßenverkehrsamt in Grevenbroich (Nordrhein-Westfalen) Ersatz für die Zulassungsbescheinigung beantragen, müssen Sie auch dort gemeldet sein. Um sich auf den Termin in Ihrem Straßenverkehrsamt Grevenbroich richtig vorzubereiten, sollten Sie die im Folgenden aufgelisteten Dokumente im Vorhinein heraussuchen und zu Ihrem Termin mitbringen:

  • Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung
  • eidesstattliche Versicherung
  • ggf. Teil I oder II der Zulassungsbescheinigung, insofern nur ein Teil ersetzt werden muss

In diesen Fällen müssen Sie einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung stellen: * Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Beschädigung der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II

Ist Letzteres der Fall, sind Sie angehalten, bei der Polizei Anzeige zu erstatten und diese Anzeige – neben den oben genannten Dokumenten – bei der Zulassungsbehörde zur Einsicht vorzulegen.

Stilllegung eines Kfz in Grevenbroich

Die Stilllegung eines Kraftfahrzeugs ergibt dann Sinn, wenn Sie als Halter es zwar für einen konkreten Zeitraum nicht nutzen möchten, ein Verkauf aber nicht infrage kommt. Sie bietet eine gute Möglichkeit, laufende Kosten und Steuern einzusparen, ohne das Fahrzeug tatsächlich abgeben zu müssen. Fahren dürfen Sie Ihr Fahrzeug in dieser Zeit jedoch nicht. Die nötigen Unterlagen für die Abmeldung eines Kraftfahrzeugs in Grevenbroich entsprechen der Liste von Dokumenten zur Anmeldung. Des Weiteren müssen Sie Ihre Nummernschilder mitbringen. Die Dauer der Außerbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs ist auf sieben Jahre beschränkt. Zudem können Sie sich auch an die Zulassungsstelle Grevenbroich wenden, wenn Sie Ihr Kraftfahrzeug aufgrund der Fahrtüchtigkeit verschrotten möchten.

Das müssen Sie über die Zahlungsmöglichkeiten in der Zulassungsstelle Grevenbroich wissen

Abhängig von der Art der Dienstleistung werden unterschiedliche Beträge an Gebühren für die Bearbeitung fällig, die Ihnen der zuständige Beamte gerne mitteilt. Die Zahlung kann in bar oder mittels EC-Karte durchgeführt werden und muss in der Zulassungsstelle Grevenbroich direkt verrichtet werden.


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