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Wappen Bergheim Zulassungsstelle Bergheim


Ortsschild Bergheim

Anschrift der Zulassungsstelle Rhein-Erft-Kreis

  • Am Jobberath 2
    50126 Bergheim

Kontaktdaten der Zulassungsstelle Rhein-Erft-Kreis

Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Rhein-Erft-Kreis

Montag 7.30 Uhr - 12.30 Uhr
Dienstag 7.30 Uhr - 12.30 Uhr
Mittwoch 7.30 Uhr - 12.30 Uhr
Donnerstag 9.00 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr- 18.00
Freitag 7.30 Uhr - 12.30 Uhr
Samstag 8.00 Uhr - 11.00 Uhr

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Die Kfz-Zulassungsstelle in Bergheim - Ihr Ansprechpartner für alle Anliegen rund um Ihr Kraftfahrzeug

Die Zulassungsstelle in Bergheim ist der zuständige Behördenpartner für Kraftfahrzeugbesitzer in der Region. Hier kümmert man sich um alle Belange rund um die Anmeldung, Ummeldung, Eintragung, Änderung und Korrektur von Fahrzeugdokumenten. Darüber hinaus ist die Kfz-Zulassungsbehörde auch berechtigt, Nummernschilder und andere Kennzeichen auszugeben.

Um den Ablauf so effizient wie möglich zu gestalten, bietet der Straßenverkehrsamt die Möglichkeit, einen Termin online zu vereinbaren. So können Sie die öffnungszeiten optimal nutzen und lange Wartezeiten vermeiden.

Leistungsübersicht der Zulassungsbehörde in Bergheim

Die Zulassungsstelle bietet eine Vielzahl von Dienstleistungen an. Hier ist eine Auflistung der wichtigsten Leistungen, die Sie beim Straßenverkehrsamt in Anspruch nehmen können:

  • ✅ An- und Abmeldung von Fahrzeugen
  • ✅ Ausstellung von Kennzeichen und Plaketten
  • ✅ Eintragung, Änderung und Berichtigung
  • ✅ Meldung von Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen
  • ✅ Ausstellung von Kfz-Papieren
  • ✅ Ersatz von Kfz-Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung (Teil I und Teil II)
  • ✅ Ersterteilung Fahrerlaubnis
  • ✅ Erweiterung der Fahrerlaubnis
  • ✅ Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
  • ✅ Neuerteilung Fahrerlaubnis nach Entzug
  • ✅ Ausstellung eines Internationalen Führerscheins
  • ✅ Ausstellung von Bewohnerparkausweisen
  • ✅ Ausstellung von Ersatzdokumenten
  • ✅ Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen
  • ✅ Akteneinsicht

Auto-Anmeldung bei der Kfz-Zulassungsstelle

Bei der Zulassungsstelle können Sie verschiedene Arten von Kraftfahrzeugen anmelden (zulassen). Dazu gehören Neu- und Gebrauchtfahrzeuge, Importwagen aus dem Ausland, Gebrauchtfahrzeuge aus dem EU-Ausland und Oldtimer. Unabhängig vom Ursprung Ihres Fahrzeugs müssen Sie als Halter Ihren Hauptwohnsitz in Stadt Bergheim haben, um Ihr Auto hier anmelden (zulassen) zu können. Dies gilt auch für Unternehmen und sonstige Gewerbetreibende.

Benötigte Unterlagen für die Kfz-Zulassung

Um Ihr Auto in Stadt Bergheim anzumelden, sollten Sie gut vorbereitet sein und alle notwendigen Unterlagen mitbringen. Für die Anmeldung eines Fahrzeugs benötigen Sie:

  • ✅ Personalausweis oder Reisepass
  • ✅ Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • ✅ Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
  • ✅ Elektronische Versicherungsbestätigung in Form der eVB-Nummer
  • ✅ Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer

Handelt es sich um ein Fahrzeug, das aus dem Ausland importiert wurde, müssen Sie bei der Zulassung in Stadt Bergheim weitere Unterlagen wie den Kaufvertrag, die Originalrechnung und die EG-Konformitätserklärung (COC) vorlegen. Kann der Fahrzeuginhaber die Anmeldung nicht persönlich durchführen, muss er eine Vollmacht erteilen. Für die Anmeldung eines Fahrzeugs einer juristischen Person, eines Unternehmens oder eines Vereins muss zusätzlich ein Auszug aus dem Handels- oder Vereinsregister sowie eine Gewerbeanmeldung vorgelegt werden.

Wie Sie Ihr Auto in Bergheim ummelden können

Es gibt verschiedene Gründe, warum Sie Ihr Auto ummelden möchten. Beispielsweise ein Umzug innerhalb von Bergheim oder der Umzug aus einer anderen Stadt nach Bergheim. Wie bei der Anmeldung eines Autos oder Motorrads, ist es auch beim Ummelden erforderlich, dass sich Ihr Hauptwohnsitz dort befindet. Die erforderlichen Unterlagen sind die gleichen wie in der oben aufgeführten Liste zur Zulassung eines Fahrzeugs. Das bedeutet, dass die Ummeldung eines Fahrzeugs sowohl für Privatbesitzer als auch für Unternehmen möglich ist.

Beantragung von Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II

Für einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II gilt: Der Halter des Fahrzeugs muss in Stadt Bergheim gemeldet sein. Zu Ihrem Termin bringen Sie bitte diese Unterlagen mit:

  • ✅ Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • ✅ Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung
  • ✅ eidesstattliche Versicherung
  • ✅ ggf. Teil I oder II der Zulassungsbescheinigung, wenn nur ein Teil ersetzt werden muss

Bei Verlust, Beschädigung oder Diebstahl kann ein Ersatz der Zulassungsbescheinigung beantragt werden. Im Falle eines Diebstahls müssen Sie Anzeige bei der Polizei erstatten. Die Anzeige bitte zum Termin in Ihrer Zulassungsbehörde mitbringen.

Kfz außer Betrieb setzen in Bergheim

Wenn Sie Ihr Fahrzeug für eine gewisse Zeit nicht benötigen, aber dennoch nicht verkaufen möchten, besteht die Möglichkeit, es stillzulegen. Dadurch können Sie Steuern und andere Kosten senken und trotzdem Eigentümer des Fahrzeugs bleiben. Das Führen des Fahrzeugs ist in dieser Zeit jedoch nicht erlaubt. Die benötigten Unterlagen für die Abmeldung eines Kraftfahrzeugs in Stadt Bergheim entsprechen der Liste von Dokumenten zur Anmeldung. Sie müssen auch Ihre Nummernschilder mitbringen. Der Zeitraum, in dem ein Kraftfahrzeug außer Betrieb genommen werden darf, ist auf sieben Jahre begrenzt. Auch wenn Sie Ihr Fahrzeug verschrotten lassen möchten, weil es nicht mehr fahrtüchtig ist, ist der Straßenverkehrsamt der richtige Ansprechpartner.

Bezahlung der Gebühren in der Zulassungsstelle

Die Gebühren für die Dienstleistungen der Straßenverkehrsamt variieren je nach Art der Dienstleistung. Die genaue Bearbeitungsgebühr teilt Ihnen der zuständige Sachbearbeiter mit. Die Zahlungen müssen direkt in der Zulassungsbehörde in Stadt Bergheim durchgeführt werden. Sowohl Barzahlungen als auch Zahlungen mit Girokarte sind möglich.


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