Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Rhein-Erft-Kreis |
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| Montag | 7.30 Uhr - 12.30 Uhr |
| Dienstag | 7.30 Uhr - 12.30 Uhr |
| Mittwoch | 7.30 Uhr - 12.30 Uhr |
| Donnerstag | 9.00 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr- 18.00 |
| Freitag | 7.30 Uhr - 12.30 Uhr |
| Samstag | 8.00 Uhr - 11.00 Uhr |
Wollen Sie Ihr Kraftfahrzeug an- oder ummelden, Nummernschilder oder sonstige Kennzeichen beantragen oder Fahrzeugpapiere eintragen, ändern oder berichtigen lassen, ist die Zulassungsstelle Bergheim für Sie zuständig.
Die Online-Buchung eines Termins ist dabei für viele Angelegenheiten hier möglich.
Die Zuständigkeit der Zulassungsstelle Bergheim beinhaltet unterschiedliche Dienstleistungen. Konkret sind diese im Folgenden aufgelistet.
Bei Ihrer Zulassungsbehörde in Bergheim haben Sie die Möglichkeit, Kraftfahrzeuge auf sich anmelden zu lassen, die fabrikneu, importiert oder gebraucht sind. Auch Oldtimer können hier an- oder umgemeldet werden. Wichtig für die Anmeldung Ihres Autos ist dabei, dass Sie Ihren Hauptwohnsitz in Bergheim in Nordrhein-Westfalen haben. Auch als Unternehmer, Gewerbetreibender oder Freiberufler müssen Sie zwingend Ihren Hauptsitz in Bergheim haben.
Wenn Sie sich für die Kfz-Zulassung in Bergheim anmelden, sollten Sie gut vorbereitet sein, damit Sie nicht noch einmal wiederkommen müssen. Es ist wichtig, alle erforderlichen Dokumente mitzubringen. Damit Sie Ihr Auto anmelden können, benötigen Sie:
Handelt es sich bei dem Kraftfahrzeug um einen Import aus dem Ausland, müssen Sie zur Anmeldung in Bergheim weitere Dokumente, wie den Kaufvertrag, die Originalrechnung und die EG-Übereinstimmungserklärung (COC) vorlegen. Kann der Halter des Fahrzeuges die Anmeldung nicht persönlich vornehmen, muss er eine Vollmacht ausstellen. Für die Anmeldung eines Kfz von einer juristischen Person, Firma oder Vereinigung muss darüber hinaus ein Handels- oder Vereinsregisterauszug sowie eine Gewerbeanmeldung vorgelegt werden.
Verschiedene Ursachen können dazu führen, dass Sie Ihr Auto ummelden müssen. Vielleicht sind Sie kürzlich umgezogen, ganz gleich, ob innerhalb von Bergheim oder aus einer anderen Stadt. Bei diesem Umzug kann auch ein Halterwechsel stattgefunden haben. Dabei ist es unbedingt notwendig, dass Ihr Hauptwohnsitz bei der Ummeldung Ihres Kfz in Bergheim verbleibt. Bezüglich der notwendigen Dokumente orientieren Sie sich ganz einfach an der oben angefertigten Liste zum Anmelden eines Fahrzeugs.
Wollen Sie beim Straßenverkehrsamt in Bergheim (Nordrhein-Westfalen) Ersatz für die Zulassungsbescheinigung beantragen, müssen Sie auch dort gemeldet sein. Vor Ihrem Termin im Straßenverkehrsamt Bergheim sollten Sie die hier aufgelisteten Dokumente zusammensuchen und sie vor Ort bereithalten:
In diesen Fällen müssen Sie einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung stellen: * Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Beschädigung der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II
Ist Letzteres der Fall, sind Sie angehalten, bei der Polizei Anzeige zu erstatten und diese Anzeige – neben den oben genannten Dokumenten – bei der Zulassungsbehörde zur Einsicht vorzulegen.
Wenn Sie Ihr Kraftfahrzeug auf absehbare Zeit nicht benötigen, aber trotzdem nicht dazu bereit sind, es zu verkaufen, bietet sich die Alternative der Stilllegung an. Auf diese Art können Sie Steuern und andere Kosten reduzieren und das Fahrzeug weiterhin besitzen. Während dieser Zeit ist das Fahren des Fahrzeugs allerdings nicht erlaubt. Neben Ihren Nummernschildern benötigen Sie zum Abmelden Ihres Kraftfahrzeugs in Bergheim dieselben Dokumente, welche in der oben aufgeführten Liste zur Anmeldung genannt werden. Es ist zulässig, das Fahrzeug für eine Dauer von maximal sieben Jahren außer Betrieb zu nehmen und anschließend wieder in Betrieb zu nehmen. Wenn Sie Ihr Kennzeichen für nur ein Jahr nicht nutzen möchten, können Sie es gegen eine geringe Gebühr reservieren, damit es nicht an andere vergeben wird. Zusätzlich können Sie sich auch an die Zulassungsstelle Bergheim wenden, wenn Sie Ihr Kraftfahrzeug betreffend der Fahrtüchtigkeit verschrotten möchten.
Je nachdem, welche Leistungen Sie in Anspruch genommen haben, sind unterschiedlich hohe Gebühren fällig. Die genaue Bearbeitungsgebühr wird Ihnen der für Sie zuständige Beamte beim Termin nennen. Die Zahlung kann in bar oder mit der EC-Karte erfolgen und muss in der Zulassungsstelle Bergheim direkt verrichtet werden.
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