Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Kreis Gütersloh |
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Montag | 07.30 - 17.30 Uhr |
Dienstag | 07.30 - 12.30 Uhr |
Mittwoch | 07.30 - 12.30 Uhr |
Donnerstag | 07.30 - 17.30 Uhr |
Freitag | 07.30 - 12.30 Uhr |
Die Kfz-Zulassungsstelle bzw. Straßenverkehrsamt in Gütersloh, abietet eine Vielzahl von Dienstleistungen rund um Kraftfahrzeuge. Sie ist zuständig für die Registrierung und Umschreibung von Fahrzeugen, das Einbringen von Änderungen und Korrekturen in Fahrzeugpapiere und die Ausgabe von Nummernschildern und weiteren Kennzeichen.
Um das Terminmanagement zu vereinfachen, ermöglicht die Zulassungsstelle in Gütersloh online Terminvereinbarungen. Mit einem Klick können Sie einen Termin vereinbaren, was den Prozess erheblich vereinfacht.
Die Kfz-Zulassungsstelle in Gütersloh bietet eine breite Palette an Dienstleistungen an. Ein Überblick über die angebotenen Leistungen finden Sie hier:
Die Kfz-Zulassungsstelle ist zuständig für die Anmeldung von Neuwagen, Importfahrzeugen, Gebrauchtwagen und Oldtimern. Die Anmeldung eines Fahrzeugs setzt voraus, dass Ihr Hauptwohnsitz in Gütersloh, Nordrhein-Westfalen, liegt. Das gilt auch für Unternehmer, Gewerbetreibende und Freiberufler, deren Firmensitz in Gütersloh sein muss.
Wenn Sie ein Auto zulassen wollen, sollten Sie einige erforderliche Unterlagen bereithalten. Eine gute Vorbereitung spart Ihnen Zeit und erspart Ihnen die Terminvergabe an der Zulassungsstelle in Gütersloh. Die Liste der erforderlichen Unterlagen umfasst:
Für die Anmeldung eines ausländischen Fahrzeugs sind zusätzliche Dokumente erforderlich, darunter der Kaufvertrag, die Originalrechnung und die EG-Übereinstimmungserklärung (COC). Wenn eine andere Person als der Fahrzeughalter das Fahrzeug anmeldet, muss eine Vollmacht vorliegen. Juristische Personen, Firmen oder Vereinigungen benötigen zusätzlich einen Handels- oder Vereinsregisterauszug und eine Gewerbeanmeldung.
Es gibt verschiedene Situationen, die eine Ummeldung Ihres Fahrzeugs notwendig machen. Beispielsweise wenn Sie innerhalb von Gütersloh umziehen oder wenn sich der Fahrzeughalter ändert. Auch bei einem Umzug von einer anderen Stadt nach Gütersloh ist eine Ummeldung erforderlich. Voraussetzung ist, dass Ihr Hauptwohnsitz weiterhin in Gütersloh liegt. Die erforderlichen Unterlagen für die Ummeldung sind identisch mit denen für die Zulassung eines Fahrzeugs. Die Ummeldung ist sowohl für private Halter als auch für Unternehmen möglich.
Genauso wie bei der An- und Ummeldung Ihres Fahrzeugs, ist es auch bei der Beantragung eines Ersatzes der Zulassungsbescheinigung wichtig, dass sich der Hauptwohnsitz des Halters in dieser Region befindet. Bevor Sie einen Termin im Straßenverkehrsamt vereinbaren, sollten Sie die folgenden Dokumente bereithalten:
Ein Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung ist erforderlich bei:
Im Falle eines Diebstahls muss dieser bei der Polizei angezeigt werden. Die Anzeige bringen Sie bitte zum Termin in der Zulassungsbehörde in Gütersloh mit.
Die Außerbetriebnahme Ihres Fahrzeugs könnte eine Option sein, wenn Sie Ihr Fahrzeug vorerst nicht benötigen, es aber nicht verkaufen möchten. Dies ist eine einfache Möglichkeit, Kosten und Steuern zu sparen. Die notwendigen Unterlagen zur Abmeldung eines Kraftfahrzeugs entsprechen der Liste der Unterlagen zur Zulassung. Außerdem müssen Sie Ihre Nummernschilder mitbringen. Es ist zulässig, das Fahrzeug für maximal sieben Jahre außer Betrieb zu nehmen und anschließend wieder in Betrieb zu nehmen. Wenn Sie Ihr Kennzeichen nur ein Jahr lang nicht nutzen möchten, können Sie es gegen eine geringe Gebühr reservieren, damit es nicht an Dritte weitergegeben wird. Auch wenn Sie Ihr Fahrzeug verschrotten lassen möchten, weil es nicht mehr fahrtüchtig ist, ist die Zulassungsstelle der richtige Ansprechpartner.
Je nachdem, welche Leistungen Sie in Anspruch genommen haben, werden unterschiedlich hohe Gebühren fällig. Der genaue Betrag wird Ihnen vom zuständigen Beamten vor Ort mitgeteilt. Die Zahlung kann in bar oder mit der EC-Karte durchgeführt werden und muss direkt in der Zulassungsstelle Gütersloh erfolgen.
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