Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Kreis Heidenheim |
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Montag | 07.30 - 14.30 Uhr |
Dienstag | 07.30 - 14.30 Uhr |
Mittwoch | 07.30 - 14.30 Uhr |
Donnerstag | 07.30 - 17.00 Uhr |
Freitag | 07.30 - 11.30 Uhr |
Samstag | 09.30 - 11.30 Uhr |
Das Straßenverkehrsamt in Heidenheim ist verantwortlich für die Anmeldung und Ummeldung von Kraftfahrzeugen, die Eintragung, Änderung und Korrektur von Fahrzeugdokumenten sowie die Ausgabe von Nummernschildern und anderen Kennzeichen. Für all diese Aufgaben steht Ihnen die Zulassungsbehörde zur Verfügung.
Die Kfz-Zulassungsstelle bietet eine umfassende Palette an Dienstleistungen. Hier eine Übersicht:
Wenn Sie Ihr Auto sowohl anmelden als auch zulassen möchten, ist es wichtig, das Straßenverkehrsamt aufzusuchen, da dort sämtliche notwendigen Formalitäten und Dokumente bearbeitet und ausgestellt werden. Folgende Fahrzeuge können angemeldet werden:
Für die Anmeldung eines Fahrzeugs ist es unerlässlich, dass der Hauptwohnsitz des Fahrzeughalters liegt. Auch Unternehmen, Gewerbetreibende und Freiberufler müssen ihren Hauptsitz in Stadt Heidenheim haben.
Um einen Termin bei der Zulassungsbehörde erfolgreich zu absolvieren, sollte man folgende Dokumente bereithalten:
Für Fahrzeuge aus dem Ausland sind weitere Dokumente wie Kaufvertrag, Originalrechnung und EG-Konformitätserklärung (COC) erforderlich. Bei Anmeldung durch eine bevollmächtigte Person ist eine Vollmacht notwendig. Juristische Personen benötigen zudem einen Handels- oder Vereinsregisterauszug sowie eine Gewerbeanmeldung.
Ein Umzug oder Halterwechsel kann die Ummeldung eines Fahrzeugs notwendig machen. Wichtig ist dabei, dass der Hauptwohnsitz weiterhin in Stadt Heidenheim liegt. Die erforderlichen Papiere sind identisch mit denen für die Zulassung eines Kfz.
Sollten Sie Ersatz für die Zulassungsbescheinigung benötigen, sind folgende Dokumente notwendig:
Wenn Sie Ihr Fahrzeug vorübergehend nicht nutzen möchten, bietet die Kfz-Zulassungsstelle die Möglichkeit der Stilllegung. Hierfür benötigen Sie dieselben Unterlagen wie zur Anmeldung, zusätzlich jedoch die Nummernschilder. Die Außerbetriebnahme kann für bis zu sieben Jahre erfolgen.
Für die Dienstleistungen der Zulassungsbehörde fallen Gebühren an, die direkt vor Ort zu entrichten sind. Die Zahlung kann sowohl bar als auch mit Girokarte erfolgen.
Für eine effiziente Bearbeitung wird empfohlen online einen Termin zu vereinbaren. Die Terminvergabe erfolgt online. Die aktuellen Öffnungszeiten finden Sie hier und auf der offiziellen Webseite der Stadt Heidenheim.
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