Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Kreis Heidenheim |
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| Montag | 07.30 - 14.30 Uhr |
| Dienstag | 07.30 - 14.30 Uhr |
| Mittwoch | 07.30 - 14.30 Uhr |
| Donnerstag | 07.30 - 17.00 Uhr |
| Freitag | 07.30 - 11.30 Uhr |
| Samstag | 09.30 - 11.30 Uhr |
Für die Anmeldung und Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs, Eintragung, Änderung und Korrektur von Fahrzeugdokumenten, sowie für die Ausgabe von Nummernschildern und anderen Kennzeichen ist Ihre Kfz-Zulassungsstelle in Heidenheim zuständig.
Die Zulassungsstelle Heidenheim ist zuständig für eine Reihe von Dienstleistungen. Eine Auflistung dieser finden Sie hier:
Bei Ihrer Zulassungsbehörde in Heidenheim haben Sie die Möglichkeit, Kraftfahrzeuge zuzulassen, die fabrikneu, importiert oder gebraucht sind. Auch Oldtimer können hier an- oder umgemeldet werden. Unabhängig davon, woher Ihr Kraftfahrzeug stammt, müssen Sie als Halter Ihren Hauptwohnsitz in Heidenheim in Baden-Württemberg haben, um Ihr Fahrzeug hier zulassen zu können. Selbiges gilt für Unternehmen und sonstige Gewerbetreibende.
Wenn Sie sich für die Kfz-Zulassung in Heidenheim anmelden, sollten Sie ausreichend vorbereitet sein, damit Sie nicht noch einmal wiederkommen müssen. Es ist notwendig, alle erforderlichen Dokumente mitzubringen. Damit Sie Ihr Auto anmelden können, benötigen Sie:
Um ein Kraftfahrzeug, das aus dem Ausland importiert wurde, in Heidenheim zu registrieren, sind weitere Unterlagen wie ein Kaufvertrag, eine Originalrechnung und die EG-Konformitätserklärung (COC) erforderlich. Falls der Fahrzeughalter selbst die Anmeldung nicht persönlich durchführen kann, muss die entsandte Person eine Vollmacht vorlegen. Juristische Personen, Firmen und Vereinigungen müssen für die Anmeldung eines Kraftfahrzeugs außerdem einen Handels- oder Vereinsregisterauszug sowie eine Gewerbeanmeldung vorweisen können.
In unterschiedlichen Fällen muss ein Kraftfahrzeug umgemeldet werden. Dazu gehört ein Umzug innerhalb von Heidenheim (eventuell mit gleichzeitigem Halterwechsel) und der Umzug von einer anderen Stadt nach Heidenheim. Unerlässlich beim Ummelden Ihres Autos oder Motorrads ist, dass sich Ihr Hauptwohnsitz immer noch in Heidenheim befindet. Die hierfür benötigten Papiere sind dieselben, wie in der oben vorzufindenden Liste zur Zulassung eines Kfz. So ist das Ummelden eines Fahrzeugs für private Halter wie auch Unternehmen möglich.
Möchten Sie beim Straßenverkehrsamt in Heidenheim (Baden-Württemberg) Ersatz für die Zulassungsbescheinigung beantragen, müssen Sie auch dort gemeldet sein. Um sich auf den Termin in Ihrem Straßenverkehrsamt Heidenheim bestens vorzubereiten, sollten Sie die im Folgenden aufgelisteten Dokumente vorher heraussuchen und zu Ihrem Termin mitbringen:
In diesen Fällen müssen Sie einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung stellen: * Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Beschädigung der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II
Ist Letzteres der Fall, sind Sie angehalten, bei der Polizei Anzeige zu erstatten und diese Anzeige – neben den oben genannten Dokumenten – bei der Zulassungsbehörde zur Einsicht vorzulegen.
Wenn Sie Ihr Kraftfahrzeug auf absehbare Zeit nicht benötigen, doch trotzdem nicht dazu bereit sind, es zu verkaufen, bietet sich die Alternative der Stilllegung an. So können Sie Steuern und andere Kosten reduzieren und das Fahrzeug weiterhin besitzen. Während dieser Zeit ist das Fahren des Fahrzeugs allerdings nicht erlaubt. Abgesehen von Ihren Nummernschildern brauchen Sie zum Abmelden Ihres Kraftfahrzeugs in Heidenheim dieselben Dokumente, welche in der oben aufgeführten Liste zur Anmeldung genannt werden. Es ist erlaubt, das Fahrzeug für eine Dauer von maximal sieben Jahren außer Betrieb zu nehmen und anschließend wieder in Betrieb zu nehmen. Wenn Sie Ihr Kennzeichen für nur ein Jahr nicht nutzen möchten, können Sie es gegen eine geringe Gebühr reservieren, damit es nicht an andere vergeben wird. Die Zulassungsstelle Heidenheim ist zudem der richtige Ansprechpartner, wenn Sie Ihr Fahrzeug angesichts nicht länger gegebener Fahrtüchtigkeit verschrotten lassen möchten.
Je nachdem, welche Dienstleistungen Sie in Anspruch genommen haben, sind unterschiedlich hohe Gebühren fällig. Die genaue Bearbeitungsgebühr wird Ihnen der für Sie zuständige Beamte beim Termin nennen. Die Zahlung kann in bar oder via EC-Karte geschehen und muss in der Zulassungsstelle Heidenheim direkt verrichtet werden.
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