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Wappen Landkreis Erlangen-Höchstadt Zulassungsstelle Landkreis Erlangen-Höchstadt


Ortsschild Landkreis.Erlangen-Höchstadt

Anschrift der Zulassungsstelle Kreis Erlangen-Höchstadt

  • Nägelsbachstraße 1
    91052 Erlangen

Kontaktdaten der Zulassungsstelle Kreis Erlangen-Höchstadt

Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Kreis Erlangen-Höchstadt

Montag 07.30 - 13.00 Uhr
Dienstag 07.30 - 11.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch 07.30 - 13.00 Uhr
Donnerstag 07.30 - 11.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Freitag 07.30 - 11.30 Uhr


Orte im Zulassungsbezirk Landkreis Erlangen-Höchstadt

Annahmeschluss 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten. Online-Terminreservierung für Privatkunden der Zulassungsstelle >> Höchstadt a. d. Aisch

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Zulassungsstelle Landkreis Erlangen-Höchstadt

Verantwortlichkeiten der Zulassungsstelle Landkreis Erlangen-Höchstadt

Wollen Sie Ihr Kraftfahrzeug an- oder ummelden, Nummernschilder oder sonstige Kennzeichen beantragen oder Fahrzeugpapiere eintragen, ändern oder berichtigen lassen, ist die Zulassungsstelle Landkreis Erlangen-Höchstadt die richtige Anlaufstelle für Sie.

Die Online-Buchung eines Termins ist dabei für viele Angelegenheiten hier möglich.

Gesamtheit aller Leistungen

Die Zuständigkeit der Zulassungsstelle Landkreis Erlangen-Höchstadt enthält verschiedenste Dienstleistungen. Konkret sind diese im Folgenden aufgelistet.

  • An- und Abmeldung von Fahrzeugen
  • Ausstellung von Kennzeichen und Plaketten
  • Eintragung, Änderung und Berichtigung
  • Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen melden
  • Ausstellung von Kfz-Papieren
  • Ersatz von Kfz-Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung (Teil I und Teil II)
  • Ersterteilung Fahrerlaubnis
  • Erweiterung der Fahrerlaubnis
  • Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
  • Neuerteilung Fahrerlaubnis nach Entzug
  • Internationaler Führerschein
  • Ausstellung von Bewohnerparkausweisen
  • Ausstellung von Ersatzdokumenten
  • Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen
  • Akteneinsicht

Kfz-Zulassung Landkreis Erlangen-Höchstadt

Ihre Kfz Zulassungsstelle Landkreis Erlangen-Höchstadt ist für die Anmeldung Ihres Fahrzeugs zuständig, wenn es sich um ein fabrikneues, importiertes oder gebrauchtes Kfz handelt oder Sie einen Oldtimer zulassen möchten. Unabhängig davon, woher Ihr Kraftfahrzeug stammt, müssen Sie als Halter Ihren Hauptwohnsitz in Landkreis Erlangen-Höchstadt in Bayern haben, um Ihr Fahrzeug hier zulassen zu können. Selbiges gilt für Unternehmen und sonstige Gewerbetreibende.

Diese Unterlagen benötigen Sie für die Zulassung Ihres Autos in Landkreis Erlangen-Höchstadt

Möchten Sie Ihr Kfz in Landkreis Erlangen-Höchstadt zulassen, ist es wichtig, einige unerlässliche Unterlagen herauszusuchen. Wer gut aufgestellt ist, spart sich Zeit und Mühe, einen weiteren Termin vereinbaren zu müssen. Die wichtigen Unterlagen finden Sie hier:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
  • Elektronische Versicherungsbestätigung in Form der eVB-Nummer
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer

Handelt es sich bei dem Kraftfahrzeug um einen Import aus dem Ausland, müssen Sie zur Anmeldung in Landkreis Erlangen-Höchstadt weitere Dokumente, wie den Kaufvertrag, die Originalrechnung und die EG-Übereinstimmungserklärung (COC) vorlegen. Kann der Halter des Fahrzeuges die Anmeldung nicht persönlich vornehmen, muss er eine Vollmacht ausstellen. Möchten Sie als juristische Person, Firma oder Vereinigung ein Kraftfahrzeug anmelden, bringen Sie bitte außerdem einen Handels- oder Vereinsregisterauszug wie auch eine Gewerbeanmeldung mit.

Auto ummelden in Landkreis Erlangen-Höchstadt

Es kann ganz verschiedene Gründe haben, aus denen Sie Ihr Kfz ummelden möchten. Eine Kfz-Ummeldung ist notwendig, wenn:

  • Sie innerhalb von Landkreis Erlangen-Höchstadt umgezogen sind
  • Sie innerhalb von Landkreis Erlangen-Höchstadt umgezogen sind und ein Halterwechsel stattfand
  • Sie aus einer anderen Stadt nach Landkreis Erlangen-Höchstadt gezogen sind

Ganz wie beim Anmelden eines Autos oder Motorrads in Landkreis Erlangen-Höchstadt, ist es auch beim Ummelden notwendig, dass sich Ihr Hauptwohnsitz dort befindet. Bezüglich der notwendigen Dokumente orientieren Sie sich ganz einfach an der oben zusammengestellten Liste zum Anmelden eines Fahrzeugs.

Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II beim Straßenverkehrsamt Landkreis Erlangen-Höchstadt

Wollen Sie beim Straßenverkehrsamt in Landkreis Erlangen-Höchstadt (Bayern) Ersatz für die Zulassungsbescheinigung beantragen, müssen Sie auch dort Ihren Hauptwohnsitz haben. Zu Ihrem Termin im Straßenverkehrsamt Landkreis Erlangen-Höchstadt bringen Sie bitte diese Unterlagen mit:

  • Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung
  • eidesstattliche Versicherung
  • ggf. Teil I oder II der Zulassungsbescheinigung, insofern nur ein Teil ersetzt werden muss

Der Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung kann aufgrund von Verlust, Beschädigung oder Diebstahl erfolgen. Im Falle eines Diebstahls muss dieser bei der Polizei angezeigt werden. Die Anzeige bringen Sie bitte zum Termin in Ihrer Zulassungsstelle mit.

So setzen Sie Ihr Kraftfahrzeug in Landkreis Erlangen-Höchstadt außer Betrieb

Die Stilllegung eines Kraftfahrzeugs ergibt dann Sinn, wenn es auf bestimmte Zeit nicht gebraucht werden soll. Sie bietet eine unkomplizierte Möglichkeit, laufende Kosten und Steuern einzusparen, ohne das Fahrzeug tatsächlich abgeben zu müssen. Fahren dürfen Sie Ihr Fahrzeug in dieser Zeit jedoch nicht. Zur Abmeldung eines Kraftfahrzeugs in der Zulassungsstelle Landkreis Erlangen-Höchstadt werden dieselben Unterlagen benötigt wie zur Anmeldung. Daneben benötigen Sie Ihre Nummernschilder. Es ist zulässig, das Fahrzeug für eine Dauer von nicht länger als sieben Jahren außer Betrieb zu nehmen und anschließend wieder in Betrieb zu nehmen. Wenn Sie Ihr Kennzeichen für nur ein Jahr nicht nutzen möchten, können Sie es gegen eine geringe Gebühr reservieren, damit es nicht an andere vergeben wird. Zusätzlich können Sie sich auch an die Zulassungsstelle Landkreis Erlangen-Höchstadt wenden, wenn Sie Ihr Kraftfahrzeug aufgrund der Fahrtüchtigkeit verschrotten möchten.

Zahlung der Gebühren in der Zulassungsstelle Landkreis Erlangen-Höchstadt

Je nachdem, welche Leistungen Sie in Anspruch genommen haben, werden unterschiedlich hohe Gebühren fällig. Die genaue Bearbeitungsgebühr wird Ihnen der für Sie zuständige Beamte beim Termin nennen. Zahlungen werden in der Zulassungsstelle Landkreis Erlangen-Höchstadt direkt abgewickelt. Hierfür können Sie zwischen Bargeld oder Girokarte wählen.


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