Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Kreis Marburg-Biedenkopf |
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Montag | 07.00 - 14.00 Uhr |
Dienstag | 07.00 - 14.00 Uhr |
Mittwoch | 07.00 - 14.00 Uhr |
Donnerstag | 07.00 - 14.00 Uhr |
Freitag | 07.00 - 14.00 Uhr |
Samstag | 07.00 - 12.00 Uhr |
Für die Anmeldung und Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs, Eintragung, Änderung und Korrektur von Fahrzeugdokumenten, sowie für die Ausgabe von Nummernschildern und anderen Kennzeichen ist Ihre Kfz-Zulassungsstelle in Landkreis Marburg-Biedenkopf verantwortlich.
Sie können in der Kfz-Zulassungsstelle Landkreis Marburg-Biedenkopf diverse Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Um welche es sich dabei im Speziellen handelt, entnehmen Sie der folgenden Auflistung.
In der Zulassungsstelle Landkreis Marburg-Biedenkopf können Sie diese Kraftfahrzeuge anmelden:
Essentiell für die Anmeldung Ihres Fahrzeugs ist dabei, dass Sie Ihren Hauptwohnsitz in Landkreis Marburg-Biedenkopf in Hessen haben. Auch als Unternehmer, Gewerbetreibender oder Freiberufler müssen Sie zwingend Ihren Hauptsitz in Landkreis Marburg-Biedenkopf haben.
Möchten Sie Ihr Kfz in Landkreis Marburg-Biedenkopf zulassen, ist es wichtig, einige unerlässliche Unterlagen bereitzuhalten. Wer gut aufgestellt ist, spart sich Zeit und Mühe, einen weiteren Termin vereinbaren zu müssen. Die wichtigen Unterlagen finden Sie hier:
Möchten Sie ein Kraftfahrzeug aus dem Ausland in Landkreis Marburg-Biedenkopf anmelden, benötigen Sie dazu weitere Unterlagen, wie den Kaufvertrag, die Originalrechnung und die EG-Übereinstimmungserklärung (COC). Eine Vollmacht muss ausgestellt werden, sollte jemand anderes anstelle des Fahrzeughalters zur Anmeldung des Fahrzeuges entsandt werden. Für die Anmeldung eines Kfz von einer juristischen Person, Firma oder Vereinigung muss zudem ein Handels- oder Vereinsregisterauszug wie auch eine Gewerbeanmeldung vorgelegt werden.
Es kann ganz verschiedene Gründe haben, aus denen Sie Ihr Kfz ummelden möchten. Eine Kfz-Ummeldung ist notwendig, wenn:
Gleichermaßen wie beim Anmelden eines Autos oder Motorrads in Landkreis Marburg-Biedenkopf, ist es auch beim Ummelden unerlässlich, dass sich Ihr Hauptwohnsitz dort befindet. Um sich perfekt auf Ihren Termin vorzubereiten, halten Sie dieselben Dokumente bereit, welche auch zur Anmeldung eines Kfz benötigt werden. Wenn Sie dies beachten, ist das Ummelden sowohl als privater Halter als auch als Unternehmen eine unkomplizierte Angelegenheit.
Gleichermaßen wie beim An- und Ummelden Ihres Kraftfahrzeugs in Landkreis Marburg-Biedenkopf (Hessen) ist es auch bei der Beantragung von Ersatz der Zulassungsbescheinigung relevant, dass sich der Hauptwohnsitz des Halters dort befindet. Um sich auf den Termin in Ihrem Straßenverkehrsamt Landkreis Marburg-Biedenkopf richtig vorzubereiten, sollten Sie die im Folgenden aufgelisteten Dokumente vor dem Termin heraussuchen und zu Ihrem Termin mitbringen:
In diesen Fällen müssen Sie einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung stellen: * Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Beschädigung der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II
Ist Letzteres der Fall, sind Sie angehalten, bei der Polizei Anzeige zu erstatten und diese Anzeige – neben den oben genannten Dokumenten – bei der Zulassungsbehörde zur Einsicht vorzulegen.
Wenn Sie Ihr Kraftfahrzeug auf absehbare Zeit nicht benötigen, aber trotzdem nicht dazu bereit sind, es zu verkaufen, bietet sich die Alternative der Stilllegung an. Auf diese Weise können Sie Steuern und andere Kosten reduzieren und das Fahrzeug weiterhin besitzen. Während dieser Zeit ist das Fahren des Fahrzeugs allerdings nicht erlaubt. Die benötigten Unterlagen für die Abmeldung eines Kraftfahrzeugs in Landkreis Marburg-Biedenkopf entsprechen der Liste von Dokumenten zur Anmeldung. Des Weiteren müssen Sie Ihre Nummernschilder mitbringen. Eine Stilllegung Ihres Kfz darf einen Zeitraum von sieben Jahren nicht überschreiten. Zusätzlich können Sie sich auch an die Zulassungsstelle Landkreis Marburg-Biedenkopf wenden, wenn Sie Ihr Kraftfahrzeug aufgrund der Fahrtüchtigkeit verschrotten möchten.
Für die unterschiedlichen Dienstleistungen wird immer eine Bearbeitungsgebühr fällig. Die Höhe dieser nennt Ihnen gerne der zuständige Beamte. In der Zulassungsstelle Landkreis Marburg-Biedenkopf müssen die Zahlungen direkt abgewickelt werden. Beides, Barzahlung wie auch die Bezahlung mit Girokarte, sind hier möglich.
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