Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Kreis Gießen |
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| Montag | 7.30 - 19.00 Uhr |
| Dienstag | 7.30 - 13.00 Uhr |
| Mittwoch | 7.30 - 14.30 Uhr |
| Donnerstag | 7.30 - 14.30 Uhr |
| Freitag | 7.30 – 12.00 Uhr |
Für die Anmeldung und auch Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs, Eintragung, Änderung und Korrektur von Fahrzeugdokumenten, sowie für die Ausgabe von Nummernschildern und anderen Kennzeichen ist Ihre Kfz-Zulassungsstelle in Gießen zuständig.
Für viele Angelegenheiten besteht die Option, hier online einen Termin zu buchen.
Die Zulassungsstelle Gießen bietet eine Reihe von Dienstleistungen. Eine Auflistung dieser sehen Sie hier:
Bei Ihrer Kfz Zulassungsstelle in Gießen haben Sie die Möglichkeit, Kraftfahrzeuge zuzulassen, die fabrikneu, importiert oder gebraucht sind. Auch Oldtimer können hier an- oder umgemeldet werden. Unerlässlich für die Anmeldung Ihres Autos ist dabei, dass Sie Ihren Hauptwohnsitz in Gießen in Hessen haben. Auch als Unternehmer, Gewerbetreibender oder Freiberufler müssen Sie zwingend Ihren Hauptsitz in Gießen haben.
Möchten Sie Ihr Kfz in Gießen zulassen, ist es wichtig, einige unerlässliche Unterlagen mitzubringen. Wer gut aufgestellt ist, spart sich Zeit und Mühe, einen weiteren Termin vereinbaren zu müssen. Die wichtigen Unterlagen finden Sie hier:
Um ein Kraftfahrzeug, das aus dem Ausland importiert wurde, in Gießen zu registrieren, sind weitere Unterlagen wie ein Kaufvertrag, eine Originalrechnung und die EG-Konformitätserklärung (COC) erforderlich. Falls der Fahrzeughalter selbst die Anmeldung nicht persönlich durchführen kann, muss die entsandte Person eine Vollmacht vorlegen. Juristische Personen, Firmen und Vereinigungen müssen für die Anmeldung eines Kraftfahrzeugs ergänzend einen Handels- oder Vereinsregisterauszug sowie eine Gewerbeanmeldung vorweisen können.
Verschiedene Gründe können dazu führen, dass Sie Ihr Auto ummelden müssen. Eine Kfz-Ummeldung ist notwendig, wenn:
Unerlässlich beim Ummelden Ihres Autos oder Motorrads ist, dass sich Ihr Hauptwohnsitz nach wie vor in Gießen befindet. Bezüglich der notwendigen Dokumente orientieren Sie sich ganz einfach an der oben zusammengestellten Liste zum Anmelden eines Fahrzeugs.
Auch für einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II gilt: Der Halter des Kfz muss in Gießen (Hessen) gemeldet sein. Für Ihren Termin im Straßenverkehrsamt Gießen bringen Sie bitte diese Papiere mit:
Zu den Gründen für einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I oder II zählen Verlust, Beschädigung und Diebstahl. Wurde Ihre Zulassungsbescheinigung unrechtmäßig entwendet, müssen Sie dies bei der Polizei zur Anzeige bringen und die Anzeige beim Straßenverkehrsamt vorlegen.
Dank der Nutzung des Online-Services können Sie viele Vorgänge aber effizienter erledigen. Dazu gehören:
So können Sie sich ganz leicht den Weg zur Zulassungsstelle Gießen und vor allem auch die unersetzliche Zeit sparen. Brauchen Sie ein neues Kfz-Kennzeichen, haben Sie die Option, dieses hier zu beantragen und auch sofort zu zahlen, ohne bei der Zulassungsstelle vorstellig zu werden.
Die Anmeldung eines Fahrzeugs kann also auch simpel und kostengünstig sein! Den ganzen Reservierungsprozess für Ihr gewünschtes Kfz-Kennzeichen durchlaufen Sie in nur wenigen Minuten. Unser Serviceportal bietet Ihnen dabei einen vollumfänglichen Schutz Ihrer Daten durch verschlüsselte Verbindungen. Um dies zu garantieren, erfüllen unsere Verfahren jederzeit die gegenwärtigen Sicherheits- und Datenschutzbestimmungen.
Die Stilllegung eines Kraftfahrzeugs ergibt dann Sinn, wenn Sie als Halter es zwar für einen absehbaren Zeitraum nicht nutzen möchten, ein Verkauf aber nicht infrage kommt. Sie bietet eine unkomplizierte Möglichkeit, laufende Kosten und Steuern einzusparen, ohne das Fahrzeug tatsächlich abgeben zu müssen. Fahren dürfen Sie Ihr Fahrzeug in dieser Zeit jedoch nicht. Zur Abmeldung eines Kraftfahrzeugs in der Zulassungsstelle Gießen werden dieselben Unterlagen benötigt wie zur Anmeldung. Zusätzlich benötigen Sie Ihre Nummernschilder. Es ist zulässig, das Fahrzeug für eine Dauer von bis zu sieben Jahren außer Betrieb zu nehmen und anschließend wieder in Betrieb zu nehmen. Wenn Sie Ihr Kennzeichen für nur ein Jahr nicht nutzen möchten, können Sie es gegen eine geringe Gebühr reservieren, damit es nicht an andere vergeben wird. Möchten Sie Ihr Kfz außer Betrieb nehmen, um es zu verschrotten, wenden Sie sich bitte ebenfalls an die Zulassungsstelle Gießen.
Für die unterschiedlichen Dienstleistungen wird entsprechend eine Bearbeitungsgebühr fällig. Die Höhe dieser nennt Ihnen selbstverständlich der zuständige Beamte. Zahlungen werden in der Zulassungsstelle Gießen während des Termins abgewickelt. Hierbei können Sie zwischen Bargeld oder Girokarte wählen.
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