Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Lahn-Dill-Kreis |
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| Montag | 07.30 - 11.30 Uhr |
| Dienstag | 07.30 - 11.30 Uhr und 13.30 - 15.00 Uhr |
| Mittwoch | 07.30 - 11.30 Uhr |
| Donnerstag | 07.30 - 11.30 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr |
| Freitag | 07.30 - 11.30 Uhr |
Möchten Sie Ihr Kraftfahrzeug an- oder ummelden, Nummernschilder oder sonstige Kennzeichen beantragen oder Fahrzeugpapiere eintragen, ändern oder berichtigen lassen, ist die Zulassungsstelle Herborn für Sie zuständig.
Sie können in der Kfz-Zulassungsstelle Herborn diverse Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Um welche es sich dabei im Speziellen handelt, entnehmen Sie der folgenden Auflistung.
Ihre Kfz Zulassungsstelle Herborn ist für die Anmeldung Ihres Fahrzeugs zuständig, wenn es sich um ein fabrikneues, aus dem Ausland eingeführtes oder gebrauchtes Kfz handelt oder Sie einen Oldtimer zulassen möchten. Ganz gleich, woher Ihr Kraftfahrzeug stammt, müssen Sie als Halter Ihren Hauptwohnsitz in Herborn in Hessen haben, um Ihr Fahrzeug hier zulassen zu können. Selbiges gilt für Unternehmen und sonstige Gewerbetreibende.
Planen Sie einen Termin zum Anmelden Ihres Kraftfahrzeugs in Herborn, sollten Sie sich genau vorbereiten, um ein zweites Erscheinen zu vermeiden. Vorbereitung heißt in diesem Fall, die wichtigen Dokumente dabei zu haben. Dabei handelt es sich um folgende:
Möchten Sie ein Kraftfahrzeug aus dem Ausland in Herborn anmelden, benötigen Sie dazu weitere Unterlagen, wie den Kaufvertrag, die Originalrechnung und die EG-Übereinstimmungserklärung (COC). Eine Vollmacht muss ausgestellt werden, sollte jemand anderes vom Fahrzeughalter zur Anmeldung des Fahrzeuges entsandt werden. Juristische Personen, Firmen und Vereinigungen müssen für die Anmeldung eines Kraftfahrzeugs ergänzend einen Handels- oder Vereinsregisterauszug sowie eine Gewerbeanmeldung vorweisen können.
Vielerlei Ursachen können dazu führen, dass Sie Ihr Auto ummelden müssen. Eine Kfz-Ummeldung ist notwendig, wenn:
Unerlässlich beim Ummelden Ihres Autos oder Motorrads ist, dass sich Ihr Hauptwohnsitz immer noch in Herborn befindet. Die hierfür benötigten Papiere sind dieselben, wie in der oben bereits erstellten Liste zur Zulassung eines Kfz. So ist das Ummelden eines Fahrzeugs für private Halter wie auch Unternehmen möglich.
Auch für einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II gilt: Der Halter des Kfz muss in Herborn (Hessen) seinen Hauptwohnsitz haben. Zu Ihrem Termin im Straßenverkehrsamt Herborn bringen Sie bitte diese Unterlagen mit:
In diesen Fällen müssen Sie einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung stellen: * Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Beschädigung der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II
Im Falle eines Diebstahls muss dieser bei der Polizei angezeigt werden. Die Anzeige bringen Sie bitte zum Termin in Ihrem Straßenverkehrsamt mit.
Die Stilllegung eines Kraftfahrzeugs ergibt dann Sinn, wenn Sie als Halter es zwar für einen konkreten Zeitraum nicht nutzen möchten, ein Verkauf aber nicht infrage kommt. Sie bietet eine unkomplizierte Möglichkeit, laufende Kosten und Steuern einzusparen, ohne das Fahrzeug tatsächlich abgeben zu müssen. Fahren dürfen Sie Ihr Fahrzeug in dieser Zeit jedoch nicht. Neben Ihren Nummernschildern brauchen Sie zum Abmelden Ihres Kraftfahrzeugs in Herborn dieselben Dokumente, welche in der oben aufgeführten Liste zur Anmeldung gefordert werden. Es ist zulässig, das Fahrzeug für eine Dauer von maximal sieben Jahren außer Betrieb zu nehmen und anschließend wieder in Betrieb zu nehmen. Wenn Sie Ihr Kennzeichen für nur ein Jahr nicht nutzen möchten, können Sie es gegen eine geringe Gebühr reservieren, damit es nicht an andere vergeben wird. Außerdem können Sie sich auch an die Zulassungsstelle Herborn wenden, wenn Sie Ihr Kraftfahrzeug aufgrund der Fahrtüchtigkeit verschrotten möchten.
Je nachdem, welche Leistungen Sie in Anspruch genommen haben, werden unterschiedlich hohe Gebühren fällig. Die genaue Bearbeitungsgebühr wird Ihnen der für Sie zuständige Beamte vor Ort nennen. In der Zulassungsstelle Herborn müssen die Zahlungen direkt durchgeführt werden. Beides, Barzahlung oder die Bezahlung mit Girokarte, sind hier möglich.
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