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Wappen Landkreis Riesa-Großenhain Zulassungsstelle Landkreis Riesa-Großenhain


Ortsschild Landkreis.Riesa-Großenhain

Anschrift der Zulassungsstelle Kreis Riesa-Großenhain

  • Heinrich-Heine-Straße 1
    01589 Riesa

Kontaktdaten der Zulassungsstelle Kreis Riesa-Großenhain

Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Kreis Riesa-Großenhain

Montag 07.30 - 12.00 Uhr
Dienstag 07.30 - 18.00 Uhr
Mittwoch 07.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag 07.30 - 17.00 Uhr
Freitag 07.30 - 12.00 Uhr

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Kfz-Zulassungsdienste im Landkreis Riesa-Großenhain

Fahrzeughalter aus dem Landkreis Riesa-Großenhain haben die Möglichkeit, sich an die örtliche Kfz-Zulassungsstelle zu wenden, um Dienste rund um die Zulassung von Fahrzeugen in Anspruch zu nehmen. Die Zulassungsbehörde ist die erste Anlaufstelle, wenn es um An- oder Ummeldungen von Kraftfahrzeugen, die Beantragung von Nummernschildern oder die Aktualisierung von Fahrzeugdokumenten geht.

Umfassende Dienstleistungspalette der Zulassungsbehörde

Das Straßenverkehrsamt bietet eine breite Palette an Dienstleistungen für Kraftfahrzeugbesitzer. Diese umfassen:

  • ✅ Anmelden (zulassen) und Abmelden von Fahrzeugen
  • ✅ Ausstellung von Kennzeichen und Plaketten
  • ✅ Änderungen und Berichtigungen in Fahrzeugpapieren
  • ✅ Meldung von Verlust oder Diebstahl von Kennzeichen
  • ✅ Ausstellung von Fahrzeugdokumenten
  • ✅ Ersatz von Kfz-Kennzeichen und Zulassungsbescheinigungen
  • ✅ Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug
  • ✅ Internationaler Führerschein
  • ✅ Parkausweise für Anwohner und Schwerbehinderte
  • ✅ Akteneinsicht und vieles mehr

Zulassungsprozess für Kraftfahrzeuge im Landkreis Riesa-Großenhain

Die Kfz-Zulassungsstelle kümmert sich um die Registrierung verschiedenster Fahrzeugtypen. Damit eine Zulassung im Landkreis Riesa-Großenhain stattfinden kann, müssen sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen ihren Hauptwohnsitz oder Hauptsitz in der Region haben. Für eine reibungslose Abwicklung ist es ratsam, alle nötigen Unterlagen bereitzuhalten:

  • ✅ Personalausweis oder Reisepass
  • ✅ Zulassungsbescheinigungen Teil I und II
  • ✅ Nachweis der Hauptuntersuchung
  • ✅ Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • ✅ Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer

Zusätzliche Dokumente wie Kaufvertrag und COC sind bei ausländischen Fahrzeugen erforderlich. Vertretende Personen benötigen eine Vollmacht, wohingegen juristische Personen zusätzlich Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung vorlegen müssen.

Vorgänge zur Ummeldung und Ersatzbeschaffung von Dokumenten

Ein Umzug oder Halterwechsel innerhalb des Landkreises Riesa-Großenhain erfordert eine Ummeldung des Fahrzeugs. Die hierfür nötigen Dokumente entsprechen denen der Erstanmeldung. Beim Straßenverkehrsamt lassen sich auch Ersatzdokumente für die Zulassungsbescheinigung Teil I und II anfordern. Wichtige Unterlagen hierfür sind:

  • ✅ Ausweisdokument
  • ✅ Hauptuntersuchungsbescheinigung
  • ✅ Eidesstattliche Versicherung bei Verlust oder Diebstahl

Außerbetriebnahme eines Fahrzeugs

Zur temporären Stilllegung eines Fahrzeugs sind ähnliche Unterlagen wie bei der Anmeldung erforderlich. Diese Maßnahme kann bis zu sieben Jahre dauern und bietet die Möglichkeit, Kosten zu sparen. Die Stilllegung erfolgt direkt über die Zulassungsstelle in Landkreis Riesa-Großenhain.

Zahlungsoptionen und Terminvereinbarung

Gebühren für die Dienstleistungen der Landkreis Riesa-Großenhain variieren je nach Service und können bar oder mit EC-Karte beglichen werden. Zur effizienten Abwicklung empfiehlt es sich, einen Termin online zu vereinbaren. Die Öffnungszeiten der Zulassungsbehörde sind auf der offiziellen Webseite einsehbar, wo auch die Terminvergabe erfolgen kann.

Für detaillierte Informationen und zur Terminvereinbarung besuchen Sie bitte die Webseite der Zulassungsstelle in Landkreis Riesa-Großenhain.


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