Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Rems-Murr-Kreis |
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| Montag | 06.30 - 12.00 Uhr |
| Dienstag | 06.30 - 12.00 Uhr |
| Mittwoch | 06.30 - 12.00 Uhr |
| Donnerstag | 08.00 - 18.00 Uhr |
| Freitag | 06.30 - 12.00 Uhr |
Für die Anmeldung wie auch Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs, Eintragung, Änderung und Korrektur von Fahrzeugdokumenten, sowie für die Ausgabe von Nummernschildern und anderen Kennzeichen ist Ihre Kfz-Zulassungsstelle in Waiblingen zuständig.
Die Zuständigkeit der Zulassungsstelle Waiblingen enthält verschiedenste Dienstleistungen. Konkret sind diese im Folgenden aufgelistet.
In der Zulassungsstelle Waiblingen können Sie diese Kraftfahrzeuge anmelden:
Unerlässlich für die Anmeldung Ihres Kfz ist dabei, dass Sie Ihren Hauptwohnsitz in Waiblingen in Baden-Württemberg haben. Auch als Unternehmer, Gewerbetreibender oder Freiberufler müssen Sie zwingend Ihren Hauptsitz in Waiblingen haben.
Möchten Sie Ihr Kfz in Waiblingen zulassen, ist es wichtig, einige unerlässliche Unterlagen bereitzuhalten. Wer gut aufgestellt ist, spart sich Zeit und Mühe, einen weiteren Termin vereinbaren zu müssen. Die wichtigen Unterlagen finden Sie hier:
Um ein Kraftfahrzeug, das aus dem Ausland importiert wurde, in Waiblingen zu registrieren, sind weitere Unterlagen wie ein Kaufvertrag, eine Originalrechnung und die EG-Konformitätserklärung (COC) erforderlich. Kann der Fahrzeughalter in Persona nicht zur Anmeldung erscheinen, muss für die entsandte Person eine Vollmacht ausgestellt werden. Möchten Sie als juristische Person, Firma oder Vereinigung ein Kraftfahrzeug anmelden, bringen Sie bitte zusätzlich einen Handels- oder Vereinsregisterauszug wie auch eine Gewerbeanmeldung mit.
Es kann ganz verschiedene Gründe geben, warum Sie Ihr Fahrzeug ummelden möchten. Eine Kfz-Ummeldung ist notwendig, wenn:
Unerlässlich beim Ummelden Ihres Autos oder Motorrads ist, dass sich Ihr Hauptwohnsitz immer noch in Waiblingen befindet. Um sich optimal auf Ihren Termin vorzubereiten, halten Sie dieselben Dokumente bereit, welche auch zur Anmeldung eines Kfz benötigt werden. Wenn Sie dies beachten, ist das Ummelden sowohl als privater Halter als auch als Unternehmen eine unkomplizierte Angelegenheit.
Möchten Sie beim Straßenverkehrsamt in Waiblingen (Baden-Württemberg) Ersatz für die Zulassungsbescheinigung beantragen, müssen Sie auch dort gemeldet sein. Für Ihren Termin im Straßenverkehrsamt Waiblingen bringen Sie bitte diese Dokumente mit:
In diesen Fällen müssen Sie einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung stellen: * Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Beschädigung der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II
Ist Letzteres der Fall, sind Sie angehalten, bei der Polizei Anzeige zu erstatten und diese Anzeige – neben den oben aufgelisteten Dokumenten – bei der Zulassungsbehörde zur Einsicht vorzulegen.
Die Stilllegung eines Kraftfahrzeugs ergibt dann Sinn, wenn Sie als Halter es zwar für einen genauen Zeitraum nicht nutzen möchten, ein Verkauf aber nicht infrage kommt. Sie bietet eine gute Möglichkeit, laufende Kosten und Steuern einzusparen, ohne das Fahrzeug tatsächlich abgeben zu müssen. Fahren dürfen Sie Ihr Fahrzeug in dieser Zeit jedoch nicht. Zur Abmeldung eines Kraftfahrzeugs in der Zulassungsstelle Waiblingen werden die gleichen Unterlagen benötigt wie zur Anmeldung. Daneben benötigen Sie Ihre Nummernschilder. Es ist gestattet, das Fahrzeug für eine Dauer von maximal sieben Jahren außer Betrieb zu nehmen und anschließend wieder in Betrieb zu nehmen. Wenn Sie Ihr Kennzeichen für nur ein Jahr nicht nutzen möchten, können Sie es gegen eine geringe Gebühr reservieren, damit es nicht an andere vergeben wird. Die Zulassungsstelle Waiblingen ist zudem der passende Ansprechpartner, wenn Sie Ihr Fahrzeug aufgrund von nicht länger gegebener Fahrtüchtigkeit verschrotten lassen möchten.
Für die unterschiedlichen Dienstleistungen wird entsprechend eine Bearbeitungsgebühr fällig. Die Höhe dieser nennt Ihnen natürlich der zuständige Beamte. Zahlungen werden in der Zulassungsstelle Waiblingen direkt abgewickelt. Dazu können Sie zwischen Bargeld oder Girokarte wählen.
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