Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Kreis Göppingen |
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| Montag | 08.00 - 15.30 Uhr |
| Dienstag | 07.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr |
| Mittwoch | 07.30 - 12.00 Uhr |
| Donnerstag | 07.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.30 Uhr |
| Freitag | 07.30 - 12.00 Uhr |
Wollen Sie Ihr Kraftfahrzeug an- oder ummelden, Nummernschilder oder sonstige Kennzeichen beantragen oder Fahrzeugpapiere eintragen, ändern oder berichtigen lassen, ist die Zulassungsstelle Göppingen die richtige Anlaufstelle für Sie.
Die Online-Buchung eines Termins ist dabei für viele Angelegenheiten hier möglich.
Die Zulassungsstelle Göppingen bietet eine Reihe von Dienstleistungen. Eine Auflistung dieser lesen Sie hier:
In der Zulassungsstelle Göppingen können Sie diese Kraftfahrzeuge anmelden:
Wichtig für die Anmeldung Ihres Autos ist dabei, dass Sie Ihren Hauptwohnsitz in Göppingen in Baden-Württemberg haben. Auch als Unternehmer, Gewerbetreibender oder Freiberufler müssen Sie zwingend Ihren Hauptsitz in Göppingen haben.
Planen Sie einen Termin zum Anmelden Ihres Kraftfahrzeugs in Göppingen, sollten Sie sich gründlich vorbereiten, um ein zweites Erscheinen zu vermeiden. Vorbereitung heißt in diesem Fall, die wichtigen Dokumente dabei zu haben. Dabei handelt es sich um folgende:
Handelt es sich bei dem Kraftfahrzeug um einen Import aus dem Ausland, müssen Sie zur Anmeldung in Göppingen weitere Dokumente, wie den Kaufvertrag, die Originalrechnung und die EG-Übereinstimmungserklärung (COC) dabeihaben. Kann der Halter des Fahrzeuges die Anmeldung nicht persönlich durchführen, muss er eine Vollmacht ausstellen. Für die Anmeldung eines Kfz von einer juristischen Person, Firma oder Vereinigung muss zudem ein Handels- oder Vereinsregisterauszug wie auch eine Gewerbeanmeldung vorgelegt werden.
Unterschiedliche Ursachen können dazu führen, dass Sie Ihr Auto ummelden müssen. Eine Kfz-Ummeldung ist notwendig, wenn:
Wichtig beim Ummelden Ihres Autos oder Motorrads ist, dass sich Ihr Hauptwohnsitz immer noch in Göppingen befindet. Bezüglich der notwendigen Dokumente orientieren Sie sich ganz einfach an der oben aufgeführten Liste zum Anmelden eines Fahrzeugs.
Auch für einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II gilt: Der Halter des Kfz muss in Göppingen (Baden-Württemberg) gemeldet sein. Für Ihren Termin im Straßenverkehrsamt Göppingen bringen Sie bitte diese Papiere mit:
In diesen Fällen müssen Sie einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung stellen: * Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Beschädigung der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II
Im Falle eines Diebstahls muss dieser bei der Polizei angezeigt werden. Die Anzeige bringen Sie bitte zum Termin in Ihrer Zulassungsbehörde mit.
Die Stilllegung eines Kraftfahrzeugs ergibt dann Sinn, wenn es für gewissen Zeit nicht genutzt werden soll. Sie bietet eine gute Möglichkeit, laufende Kosten und Steuern einzusparen, ohne das Fahrzeug tatsächlich abgeben zu müssen. Fahren dürfen Sie Ihr Fahrzeug in dieser Zeit jedoch nicht. Die notwendigen Unterlagen für die Abmeldung eines Kraftfahrzeugs in Göppingen entsprechen der Liste von Dokumenten zur Anmeldung. Des Weiteren müssen Sie Ihre Nummernschilder mitbringen. Die Zeitspanne der Außerbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs ist auf sieben Jahre begrenzt. Außerdem können Sie sich auch an die Zulassungsstelle Göppingen wenden, wenn Sie Ihr Kraftfahrzeug betreffend der Fahrtüchtigkeit verschrotten möchten.
Abhängig von der Art der Dienstleistung werden unterschiedliche Beträge an Gebühren für die Bearbeitung fällig, die Ihnen der zuständige Beamte gerne nennt. In der Zulassungsstelle Göppingen müssen die Zahlungen direkt abgewickelt werden. Beides, Barzahlung wie auch die Bezahlung mit Girokarte, sind hier möglich.
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