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Wappen Werdau Zulassungsstelle Werdau


Ortsschild Werdau

Anschrift der Zulassungsstelle Kreis Zwickau

  • Königswalder Straße 18
    08412 Werdau

Kontaktdaten der Zulassungsstelle Kreis Zwickau

Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Kreis Zwickau

Montag 8.00 - 12.00 Uhr
Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag 8.00 - 12.00 Uhr

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Zulassungsbehörde in Werdau - Ihre Anlaufstelle für Fahrzeugdienstleistungen und Services

Die Zuständigkeit der Zulassungsstelle erstreckt sich auf die Registrierung und Umschreibung von Fahrzeugen, die Bearbeitung und Korrektur von Fahrzeugdokumenten sowie die Ausgabe von Nummernschildern und anderen Kennzeichen. Sie ist somit Ihr zentraler Ansprechpartner für alle Belange rund um die Fahrzeugzulassung und bietet Ihnen einen umfassenden Service.

Umfangreiche Dienstleistungen der Zulassungsbehörde

Die Zulassungsstelle in Werdau bietet eine breite Palette von Dienstleistungen an. Die genaue Aufstellung dieser spezifischen Services finden Sie in der nachfolgenden Liste:

  • Registrierung und Abmeldung von Fahrzeugen: Ob Sie ein neues Auto gekauft haben, ein gebrauchtes Fahrzeug erworben haben oder ein Fahrzeug verkaufen möchten, die Zulassungsstelle in Stadt Werdau kümmert sich um die entsprechende An- oder Abmeldung.
  • Ausgabe von Kennzeichen und Plaketten: Die Zulassungsbehörde stellt Ihnen die notwendigen Kennzeichen und Plaketten aus, damit Ihr Fahrzeug auf öffentlichen Straßen bewegt werden darf.
  • Bearbeitung von Fahrzeugdokumenten: Sämtliche Änderungen, die Ihre Fahrzeugdokumente betreffen, werden von der Straßenverkehrsamt bearbeitet.
  • Meldung von Verlust oder Diebstahl von Kennzeichen: Sollten Ihre Kennzeichen verloren gegangen oder gestohlen worden sein, können Sie dies bei der Zulassungsstelle melden.
  • Ausgabe von Fahrzeugpapieren: Die Zulassungsbehörde kümmert sich um die Ausstellung von Fahrzeugpapieren, sei es bei einer Neuzulassung, Umschreibung oder Änderung von Fahrzeugdaten.
  • Ersatz von Nummernschildern und Fahrzeugzulassungen (Teil I und II): Sollten Ihre Nummernschilder oder Fahrzeugzulassungen beschädigt oder verloren gegangen sein, stellt der Straßenverkehrsamt Ihnen Ersatz aus.
  • Erstausstellung von Führerscheinen: Auch für die Erstausstellung von Führerscheinen ist die Kfz-Zulassungsstelle zuständig.
  • Erweiterung von Führerscheinen: Wenn Sie zusätzliche Fahrerlaubnisklassen erwerben möchten, kümmert sich die Zulassungsbehörde um die notwendige Erweiterung Ihres Führerscheins.
  • Führerschein für die Personenbeförderung: Möchten Sie beruflich Personen befördern, benötigen Sie einen speziellen Führerschein, den der Straßenverkehrsamt ausstellt.
  • Neuausstellung von Führerscheinen nach Entzug: Nach einem Führerscheinentzug kann die Zulassungsstelle Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen einen neuen Führerschein ausstellen.
  • Internationaler Führerschein: Für Fahrten im Ausland kann ein internationaler Führerschein notwendig sein, den Sie ebenfalls bei der Zulassungsbehörde erhalten.
  • Ausstellung von Anwohnerparkausweisen: In bestimmten Bereichen von Stadt Werdau können Sie einen Anwohnerparkausweis beantragen, der Ihnen das Parken in Ihrer Wohngegend erleichtert.
  • Ausgabe von Ersatzdokumenten: Sollten Ihre Fahrzeugdokumente verloren gegangen oder beschädigt worden sein, stellt der Straßenverkehrsamt Ihnen Ersatzdokumente aus.
  • Parkvergünstigungen für Menschen mit Behinderung: Menschen mit Behinderung können bei der Zulassungsbehörde spezielle Parkausweise beantragen, die Ihnen das Parken erleichtern.
  • Akteneinsicht: In bestimmten Fällen können Sie bei der Kfz-Zulassungsstelle Akteneinsicht beantragen, um sich über bestimmte Vorgänge zu informieren.

Fahrzeugzulassung in Werdau - Ihr Weg zum eigenen Kfz

Die Zulassungsbehörde ermöglicht Ihnen die Registrierung von Neufahrzeugen, importierten oder gebrauchten Fahrzeugen sowie von Oldtimern. Voraussetzung für die Zulassung Ihres Fahrzeugs ist, dass Sie Ihren Hauptwohnsitz in Werdau in Sachsen haben. Dies gilt auch für Unternehmen, Gewerbetreibende und Freiberufler mit Hauptsitz in Stadt Werdau. Bei der Zulassung Ihres Fahrzeugs ist es wichtig, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen bereithalten, um den Prozess so reibungslos und schnell wie möglich zu gestalten.

Benötigte Unterlagen für die Fahrzeugzulassung in Werdau

Für die Zulassung Ihres Fahrzeugs benötigen Sie eine Reihe von Dokumenten. Eine gute Organisation kann Ihnen dabei helfen, unnötige Wartezeiten zu vermeiden und den Prozess zu beschleunigen. Die notwendigen Unterlagen sind:

  • Personalausweis oder Reisepass: Dieses Dokument wird benötigt, um Ihre Identität zu bestätigen.
  • Fahrzeugzulassung Teil I und II: Diese Dokumente geben Auskunft über das Fahrzeug und den Fahrzeughalter.
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung: Dieser Nachweis ist erforderlich, um zu bestätigen, dass das Fahrzeug verkehrssicher ist.
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer): Diese Nummer bestätigt, dass für das Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung besteht.
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer: Mit diesem Dokument erlauben Sie dem Finanzamt, die Kfz-Steuer direkt von Ihrem Konto abzubuchen.

Für die Registrierung eines importierten Fahrzeugs in Werdau benötigen Sie zusätzlich einen Kaufvertrag, eine Originalrechnung und die EG-Konformitätserklärung (COC). Wenn der Fahrzeughalter nicht persönlich zur Registrierung erscheinen kann, muss eine Vollmacht für die entsandte Person ausgestellt werden. Für die Registrierung eines Fahrzeugs durch eine juristische Person, ein Unternehmen oder eine Vereinigung muss ein Handels- oder Vereinsregisterauszug und eine Gewerbeanmeldung vorgelegt werden.

Fahrzeugumschreibung - unkompliziert und schnell

Es kann verschiedene Gründe geben, warum Sie Ihr Fahrzeug umschreiben möchten. Dies kann beispielsweise ein Umzug innerhalb von Stadt Werdau sein, bei dem möglicherweise auch ein Halterwechsel stattgefunden hat, oder ein Umzug aus einer anderen Stadt nach Werdau. Wichtig bei der Umschreibung Ihres Fahrzeugs ist, dass Ihr Hauptwohnsitz weiterhin in Werdau liegt. Um sich optimal auf Ihren Termin vorzubereiten, sollten Sie die gleichen Dokumente bereithalten, die auch für die Registrierung eines Fahrzeugs benötigt werden. Wenn Sie dies beachten, ist die Umschreibung sowohl für private Halter als auch für Unternehmen eine einfache Angelegenheit.

Ersatz der Fahrzeugzulassung Teil I und Teil II beim Straßenverkehrsamt

Sollten Sie Ersatz für Ihre Fahrzeugzulassung benötigen, ist das Straßenverkehrsamt Ihr Ansprechpartner. Damit der Ersatz reibungslos und schnell erfolgen kann, sollten Sie folgende Dokumente zu Ihrem Termin mitbringen:

  • Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass): Dieses Dokument dient zur Bestätigung Ihrer Identität.
  • Bescheinigung über die letzte Hauptuntersuchung: Diese Bescheinigung bestätigt, dass Ihr Fahrzeug verkehrssicher ist.
  • eidesstattliche Versicherung: Mit dieser Versicherung bestätigen Sie, dass Sie die Wahrheit sagen.
  • ggf. Teil I oder II der Fahrzeugzulassung, wenn nur ein Teil ersetzt werden muss: Sollte nur ein Teil Ihrer Fahrzeugzulassung verloren gegangen oder beschädigt worden sein, müssen Sie den verbleibenden Teil vorlegen.

In diesen Fällen müssen Sie einen Antrag auf Ersatz der Fahrzeugzulassung stellen:

  • Verlust der Fahrzeugzulassung Teil I und/oder Teil II: Sollten Sie Teile Ihrer Fahrzeugzulassung verloren haben, müssen Sie dies bei der Kfz-Zulassungsstelle melden und einen Ersatz beantragen.
  • Beschädigung der Fahrzeugzulassung Teil I und/oder Teil II: Sollten Teile Ihrer Fahrzeugzulassung beschädigt sein, können Sie bei der Zulassungsbehörde einen Ersatz beantragen.
  • Diebstahl der Fahrzeugzulassung Teil I und/oder Teil II: Sollte Ihre Fahrzeugzulassung gestohlen worden sein, müssen Sie dies der Polizei melden und einen Ersatz bei der Straßenverkehrsamt beantragen.

Fahrzeugabmeldung - eine Option zur Kostenersparnis

Sollten Sie Ihr Fahrzeug für eine absehbare Zeit nicht benötigen, aber dennoch nicht bereit sind, es zu verkaufen, können Sie es abmelden. Auf diese Weise können Sie Steuern und andere Kosten sparen und das Fahrzeug weiterhin besitzen. Während dieser Zeit ist das Fahren mit dem Fahrzeug jedoch nicht gestattet. Die notwendigen Unterlagen für die Abmeldung eines Fahrzeugs in Stadt Werdau entsprechen der Liste von Dokumenten für die Registrierung. Zusätzlich müssen Sie Ihre Nummernschilder mitbringen. Eine Stilllegung Ihres Fahrzeugs darf einen Zeitraum von sieben Jahren nicht überschreiten. Die Kfz-Zulassungsstelle ist auch Ihr richtiger Ansprechpartner, wenn Sie Ihr Fahrzeug aufgrund von mangelnder Fahrtüchtigkeit verschrotten lassen möchten.

Zahlungsmöglichkeiten in der Zulassungsbehörde - flexibel und unkompliziert

In der Straßenverkehrsamt in Werdau fallen für die verschiedenen Dienstleistungen Gebühren an. Die genaue Höhe dieser Gebühren teilt Ihnen der zuständige Sachbearbeiter mit. Die Zahlungen werden direkt vor Ort abgewickelt. Dabei haben Sie die Möglichkeit, entweder bar oder mit Girokarte zu bezahlen. So können Sie flexibel entscheiden, welche Zahlungsart für Sie am besten passt.

Terminvereinbarung und Öffnungszeiten

Um Wartezeiten zu vermeiden, empfiehlt es sich, vorab online einen Termin zu vereinbaren. Die Terminvergabe erfolgt dabei über ein übersichtliches System, in dem Sie den gewünschten Termin und die gewünschte Dienstleistung auswählen können. Die genauen Öffnungszeiten der Kfz-Zulassungsstelle in Stadt Werdau können Sie ebenfalls online einsehen.


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