Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Anhalt-Bitterfeld |
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Montag | 08.30 - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr |
Dienstag | 08.30 - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
Mittwoch | 08.30 - 13.00 Uhr |
Donnerstag | 08.30 - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
Freitag | 08.30 - 13.00 Uhr |
Die Zuständigkeit der Zerbst Kfz-Zulassungsbehörde umfasst die Registrierung und Umschreibung von Fahrzeugen, die Ausgabe diverser Nummernschilder sowie die Aktualisierung und Korrektur von Fahrzeugdokumenten.
Die Kfz-Zulassungsstelle bietet eine Vielzahl von Services an. Hier finden Sie eine Liste dieser Angebote:
Ihre Straßenverkehrsamt ist zuständig für die Registrierung Ihres Fahrzeugs, ob es sich dabei um ein brandneues, importiertes oder gebrauchtes Fahrzeug handelt oder Sie einen Oldtimer anmelden möchten. Unabhängig von der Herkunft Ihres Fahrzeugs müssen Sie als Besitzer Ihren Hauptwohnsitz in Zerbst, Sachsen-Anhalt, haben, um Ihr Fahrzeug hier zulassen zu können. Dies gilt ebenfalls für Unternehmen und andere gewerbliche Betriebe.
Wenn Sie Ihr Auto anmelden möchten, sollten Sie gut vorbereitet sein, um unnötige Wiederholungsbesuche zu vermeiden. Es ist wichtig, alle notwendigen Dokumente dabei zu haben. Für die Anmeldung Ihres Autos benötigen Sie:
Wenn Sie ein Fahrzeug aus dem Ausland in Stadt Zerbst anmelden möchten, benötigen Sie zusätzliche Unterlagen wie den Kaufvertrag, die Originalrechnung und die EG-Übereinstimmungserklärung (COC). Sollte eine andere Person als der Fahrzeughalter das Fahrzeug zulassen, muss eine Vollmacht ausgestellt werden. Juristische Personen, Firmen und Vereine müssen für die Anmeldung eines Fahrzeugs zusätzlich einen Handels- oder Vereinsregisterauszug sowie eine Gewerbeanmeldung bei der Zulassungsbehörde vorlegen können.
Es gibt verschiedene Gründe, warum Sie Ihr Fahrzeug ummelden möchten. Eine Umschreibung des Fahrzeugs ist erforderlich, wenn:
Genauso wie bei der Anmeldung eines Autos oder Motorrads in Stadt Zerbst ist es auch bei der Ummeldung unerlässlich, dass Ihr Hauptwohnsitz dort ist. Die für diesen Vorgang benötigten Unterlagen sind dieselben wie in der oben angegebenen Liste für die Zulassung eines Fahrzeugs. Die Ummeldung eines Fahrzeugs ist sowohl für private Halter als auch für Unternehmen in der Zulassungsbehörde möglich.
Auch für den Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II gilt: Der Fahrzeughalter muss in Stadt Zerbst (Sachsen-Anhalt) gemeldet sein. Vor Ihrem Termin im Straßenverkehrsamt sollten Sie die hier aufgeführten Dokumente bereithalten:
Gründe für einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung können Verlust, Beschädigung oder Diebstahl sein. Im Falle eines Diebstahls sind Sie verpflichtet, bei der Polizei Anzeige zu erstatten und diese Anzeige - neben den oben genannten Dokumenten - bei der Zulassungsstelle zur Einsicht vorzulegen.
Die Stilllegung eines Fahrzeugs ist sinnvoll, wenn Sie es für einen absehbaren Zeitraum nicht nutzen möchten, ein Verkauf jedoch nicht in Frage kommt. Sie bietet eine einfache Möglichkeit, laufende Kosten und Steuern zu sparen, ohne das Fahrzeug tatsächlich abgeben zu müssen. Während dieser Zeit dürfen Sie Ihr Fahrzeug jedoch nicht fahren. Neben Ihren Kfz-Kennzeichen benötigen Sie zur Abmeldung Ihres Fahrzeugs dieselben Dokumente, die in der oben genannten Liste zur Anmeldung aufgeführt sind. Die Außerbetriebnahme eines Fahrzeugs ist auf sieben Jahre begrenzt. Sie können sich auch an die Zulassungsstelle in Stadt Zerbst wenden, wenn Sie Ihr Fahrzeug wegen mangelnder Fahrtüchtigkeit verschrotten möchten.
Für die verschiedenen Dienstleistungen fallen Bearbeitungsgebühren an. Der zuständige Beamte wird Ihnen die Höhe dieser Gebühren mitteilen. Die Zahlung kann in bar oder per EC-Karte erfolgen und muss direkt in der Straßenverkehrsamt erfolgen.
Sie können bequem online einen Termin bei der Straßenverkehrsamt vereinbaren und sich auf der Webseite über die aktuellen Öffnungszeiten informieren.
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