Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Kreis Südwestpfalz |
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Montag | 07:30 - 15.00 Uhr |
Dienstag | 07:30 - 15.00 Uhr |
Mittwoch | 07:30 - 15.00 Uhr |
Donnerstag | 07:30 - 16:30 Uhr |
Freitag | 07:30 - 11:30 Uhr |
In Zweibrücken, im Herzen des Kreises Südwestpfalz, befindet sich das Straßenverkehrsamt, die eine umfassende Palette an Dienstleistungen für Fahrzeughalter anbietet. Diese Behörde ist verantwortlich für die Bearbeitung von Fahrzeuganmeldungen und -ummeldungen, die Ausstellung von Nummernschildern, die Aktualisierung von Fahrzeugpapieren und vieles mehr.
Die Zulassungsbehörde hält eine breite Auswahl an Services bereit. Fahrzeughalter können von folgenden Dienstleistungen Gebrauch machen:
Das Straßenverkehrsamt in Zweibrücken (Landkreis Südwestpfalz) ist zuständig für die Registrierung neuer, importierter oder gebrauchter Kraftfahrzeuge sowie die Anmeldung von Oldtimern. Wichtig ist, dass der Hauptwohnsitz oder der Firmensitz des Halters in Zweibrücken oder im Landkreis Südwestpfalz liegt.
Folgende Papiere sind für die Kfz-Registrierung unerlässlich:
Bei importierten Fahrzeugen sind zusätzlich der Kaufvertrag, die Originalrechnung und die COC-Bescheinigung vorzulegen. Bei Vertretung durch Dritte ist eine Vollmacht erforderlich. Juristische Personen müssen Handelsregisterauszüge oder Gewerbeanmeldungen beibringen.
Bei Adresswechsel oder Halterwechsel innerhalb des Kreises Südwestpfalz ist eine Ummeldung des Fahrzeugs nötig. Die erforderlichen Dokumente entsprechen denen der Fahrzeugregistrierung.
Für den Ersatz von Zulassungsbescheinigungen sind das Ausweisdokument, die Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung und gegebenenfalls eine eidesstattliche Erklärung vorzulegen. Bei Diebstahl ist eine Polizeianzeige erforderlich.
Das Straßenverkehrsamt bietet auch Online-Services an, um die Neuanmeldung eines Fahrzeugs, Umschreibungen, Motorradzulassungen oder die Stilllegung von Fahrzeugen zu erleichtern. Über das Serviceportal können Sie bequem von zu Hause aus einen neuen Kfz-Kennzeichenprozess abschließen.
Die temporäre Stilllegung eines Kraftfahrzeugs ist bei Nichtgebrauch eine Option, um Kosten zu sparen. Die erforderlichen Unterlagen sind dieselben wie bei der Zulassung, und die Nummernschilder müssen vorgelegt werden. Die Stilllegung ist bis zu sieben Jahre möglich.
Die Gebühren für die unterschiedlichen Dienstleistungen teilt Ihnen das Personal der Kfz-Zulassungsstelle mit. Zahlungen können bar oder mit Girokarte geleistet werden.
Die Zulassungsbehörde in Zweibrücken im Landkreis Südwestpfalz ist somit der erste Anlaufpunkt für Kraftfahrzeugbesitzer in der Region, die ihre Fahrzeuge anmelden (zulassen), ummelden oder außer Betrieb setzen möchten. Besuchen Sie die Behörde persönlich oder nutzen Sie die praktischen Online-Services.
Um Wartezeiten zu vermeiden und einen reibungslosen Ablauf bei der Kfz-Zulassung zu gewährleisten, empfiehlt es sich, über das Online-Portal der Kfz-Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren und sich dabei über die aktuellen Öffnungszeiten zu informieren.
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