Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Erzgebirgskreis |
|
Montag | 08.00 - 12.00 Uhr |
Dienstag | 08.00 - 18.00 Uhr |
Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag | 08.00 - 16.00 Uhr |
Freitag | 08.00 - 12.00 Uhr |
Ob Neuzulassung, Ummeldung, Kennzeichenänderung oder Ausstellung von Fahrzeugpapieren: Die Zulassungsstelle in Annaberg-Buchholz ist Ihre erste Anlaufstelle für alle Angelegenheiten rund um die Kfz-Zulassung. Sie können Ihren Zulassungsbehörde Termin ganz bequem online vereinbaren und profitieren dabei von der langjährigen Erfahrung und Fachkompetenz des Teams vor Ort.
Die Zulassungsbehörde bietet Ihnen ein breites Spektrum an Dienstleistungen. Dazu zählen unter anderem:
Darüber hinaus steht Ihnen das Team der Kfz-Zulassungsbehörde in Stadt Annaberg-Buchholz bei allen Fragen rund um die Zulassung Ihres Fahrzeugs mit Rat und Tat zur Seite. Sie profitieren von einer individuellen Beratung und einem auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Service.
Ob Sie ein Neufahrzeug, ein Importfahrzeug, ein Gebrauchtfahrzeug oder einen Oldtimer anmelden (zulassen) möchten: Die Kfz Zulassung ist Ihr Ansprechpartner. Voraussetzung für die Anmeldung Ihres Fahrzeugs ist, dass Ihr Hauptwohnsitz oder der Firmensitz Ihres Unternehmens in Stadt Annaberg-Buchholz liegt. Um Ihr Fahrzeug anzumelden, benötigen Sie folgende Unterlagen:
Für die Anmeldung eines aus dem Ausland importierten Fahrzeugs sind zusätzliche Dokumente wie Kaufvertrag, Originalrechnung und die EG-Konformitätserklärung (COC) erforderlich. Kann der Fahrzeughalter die Anmeldung nicht persönlich vornehmen, ist eine Vollmacht erforderlich. Bei der Anmeldung eines Fahrzeugs durch eine juristische Person, Firma oder Vereinigung muss zudem ein Handels- oder Vereinsregisterauszug und eine Gewerbeanmeldung vorgelegt werden.
Bei einem Umzug innerhalb von Annaberg-Buchholz oder bei einem Zuzug aus einer anderen Stadt müssen Sie Ihr Fahrzeug ummelden. Dabei ist zu beachten, dass Ihr Hauptwohnsitz weiterhin in Stadt Annaberg-Buchholz liegen muss. Die benötigten Unterlagen entsprechen denen der Anmeldung eines Fahrzeugs.
Sollten Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II verloren haben oder sollten diese Dokumente gestohlen oder beschädigt worden sein, können Sie bei der Straßenverkehrsamt einen Ersatz beantragen. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie als Halter des Fahrzeugs in Annaberg-Buchholz mit Ihrem Hauptwohnsitz gemeldet sind. Für den Antrag benötigen Sie folgende Unterlagen:
Im Falle eines Diebstahls der Zulassungsbescheinigung müssen Sie diesen bei der Polizei anzeigen und die Anzeige zum Termin im Straßenverkehrsamt mitbringen.
Sollten Sie Ihr Fahrzeug vorübergehend nicht benötigen und es nicht verkaufen wollen, können Sie es bei der Straßenverkehrsamt stilllegen. Hierfür benötigen Sie dieselben Unterlagen wie zur Anmeldung Ihres Fahrzeugs sowie Ihre Nummernschilder. Die Stilllegung ist auf einen Zeitraum von maximal sieben Jahren beschränkt. Sollten Sie Ihr Fahrzeug verschrotten wollen, wenden Sie sich bitte ebenfalls an die Zulassungsstelle.
Für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen der Zulassungsbehörde in Stadt Annaberg-Buchholz fallen Bearbeitungsgebühren an. Die genaue Höhe der Gebühren können Sie bei den Mitarbeitern der Straßenverkehrsamt erfragen. Die Bezahlung kann in bar oder per EC-Karte erfolgen und ist direkt vor Ort in der Zulassungsstelle zu leisten.
Profitieren Sie von der Kompetenz und Erfahrung des Teams der Zulassungsbehörde und lassen Sie sich bei allen Fragen rund um die Kfz-Zulassung kompetent und umfassend beraten. Die Zulassungsstelle freut sich auf Ihren Besuch und steht Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, empfiehlt es sich, einen Termin zu vereinbaren. Dabei können Sie die praktische Online-Terminvergabe der Zulassungsstelle in Stadt Annaberg-Buchholz nutzen. Bitte informieren Sie sich auf der Webseite oder telefonisch über die aktuellen Öffnungszeiten, um Wartezeiten zu vermeiden.
Zulassungsstellen in der Nähe