Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Erzgebirgskreis |
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Montag | 08.00 - 12.00 Uhr |
Dienstag | 08.00 - 18.00 Uhr |
Mittwoch | 08.00 - 12.00 Uhr |
Donnerstag | 08.00 - 18.00 Uhr |
Freitag | 08.00 - 12.00 Uhr |
Das Straßenverkehrsamt im Erzgebirgskreis ist Ihre Anlaufstelle für alle Angelegenheiten rund um die An- und Ummeldung von Kraftfahrzeugen, die Ausstellung von Kennzeichen sowie die Aktualisierung und Korrektur von Fahrzeugpapieren. Egal ob Sie ein neues Fahrzeug anmelden oder Änderungen vornehmen möchten sie steht Ihnen zur Verfügung.
Über die Webseite der Kfz-Zulassungsstelle können Sie bequem einen Termin online vereinbaren, um Wartezeiten zu vermeiden und Ihren Besuch effizient zu gestalten.
Die Zulassungsbehörde bietet eine Vielzahl von Dienstleistungen an. Hier eine Übersicht:
In der KFZ-Zulassungsstelle können Sie Neuwagen, Gebrauchtwagen, importierte Fahrzeuge und Oldtimer anmelden. Voraussetzung ist, dass der Fahrzeughalter seinen Hauptwohnsitz im Erzgebirgskreis in Sachsen hat. Dies gilt auch für Unternehmen und Gewerbetreibende.
Für die Anmeldung Ihres Fahrzeugs in dem Straßenverkehrsamt benötigen Sie folgende Dokumente:
Zusätzliche Dokumente sind erforderlich, wenn Sie ein Fahrzeug aus dem Ausland zulassen und anmelden möchten, wie der Kaufvertrag, die Originalrechnung und die EG-Übereinstimmungserklärung (COC). Bei Vertretung durch Dritte wird eine Vollmacht benötigt. Juristische Personen benötigen zudem Handels- oder Vereinsregisterauszug und Gewerbeanmeldung.
Eine KFZ-Ummeldung ist erforderlich, wenn:
Die gleichen Unterlagen wie bei der Anmeldung sind notwendig.
Bei Verlust, Beschädigung oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II müssen Sie Ersatz beantragen. Dafür sind folgende Dokumente notwendig:
Die Stilllegung eines Fahrzeugs spart Kosten und Steuern. Für die Abmeldung sind dieselben Dokumente wie bei der Anmeldung erforderlich sowie die Nummernschilder. Eine Stilllegung ist für bis zu sieben Jahre möglich, mit der Option, das Kennzeichen für ein Jahr zu reservieren.
Für die Dienstleistungen fallen Bearbeitungsgebühren an, die während des Termins beim Straßenverkehrsamt beglichen werden können. Zahlungen sind in bar oder per Girokarte möglich.
Besuchen Sie die Webseite der Zulassungsbehörde Erzgebirgskreis, um einen Termin zu vereinbaren und sich über die aktuellen Öffnungszeiten zu informieren. Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihren Besuch gut vorbereitet und effizient zu gestalten.
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