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Wappen Erzgebirgskreis Zulassungsstelle Erzgebirgskreis


Ortsschild Erzgebirgskreis

Anschrift der Zulassungsstelle Erzgebirgskreis

  • Gewerbering 51
    09456 Annaberg-Buchholz

Kontaktdaten der Zulassungsstelle Erzgebirgskreis

Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Erzgebirgskreis

Montag 08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag 08.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 18.00 Uhr
Freitag 08.00 - 12.00 Uhr

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Zulassungsstelle Erzgebirgskreis

Zulassungsservice Erzgebirgskreis

Die Zulassungsstelle für Kraftfahrzeuge in Erzgebirgskreis kümmert sich um die An- und Ummeldung von Kraftfahrzeugen, Ausstellung verschiedener Kennzeichen und Eintragung, Aktualisierung und Korrektur von Fahrzeugpapieren.

Dabei können Sie für viele Belange auf digitalem Weg hier einen Termin vereinbaren.

Alle Leistungen auf einen Blick

Die Zulassungsstelle Erzgebirgskreis offeriert eine Reihe von Dienstleistungen. Eine Auflistung dieser lesen Sie hier:

  • An- und Abmeldung von Fahrzeugen
  • Ausstellung von Kennzeichen und Plaketten
  • Eintragung, Änderung und Berichtigung
  • Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen melden
  • Ausstellung von Kfz-Papieren
  • Ersatz von Kfz-Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung (Teil I und Teil II)
  • Ersterteilung Fahrerlaubnis
  • Erweiterung der Fahrerlaubnis
  • Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
  • Neuerteilung Fahrerlaubnis nach Entzug
  • Internationaler Führerschein
  • Ausstellung von Bewohnerparkausweisen
  • Ausstellung von Ersatzdokumenten
  • Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen
  • Akteneinsicht

Auto anmelden in Erzgebirgskreis

Bei Ihrer Kfz Zulassungsstelle in Erzgebirgskreis haben Sie die Möglichkeit, Kraftfahrzeuge auf sich anmelden zu lassen, die fabrikneu, importiert oder gebraucht sind. Auch Oldtimer können hier an- oder umgemeldet werden. Unabhängig davon, woher Ihr Kraftfahrzeug stammt, müssen Sie als Halter Ihren Hauptwohnsitz in Erzgebirgskreis in Sachsen haben, um Ihr Fahrzeug hier zulassen zu können. Selbiges gilt für Unternehmen und sonstige Gewerbetreibende.

Diese Unterlagen benötigen Sie für die Zulassung Ihres Autos in Erzgebirgskreis

Möchten Sie Ihr Kfz in Erzgebirgskreis zulassen, ist es wichtig, einige unerlässliche Unterlagen herauszusuchen. Wer gut vorbereitet ist, spart sich Zeit und Mühe, einen weiteren Termin vereinbaren zu müssen. Die wichtigen Unterlagen finden Sie hier:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
  • Elektronische Versicherungsbestätigung in Form der eVB-Nummer
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer

Möchten Sie ein Kraftfahrzeug aus dem Ausland in Erzgebirgskreis anmelden, benötigen Sie dazu weitere Dokumente, wie den Kaufvertrag, die Originalrechnung und die EG-Übereinstimmungserklärung (COC). Eine Vollmacht muss ausgestellt werden, sollte jemand anderes anstelle des Fahrzeughalters zur Anmeldung des Fahrzeuges entsandt werden. Juristische Personen, Firmen und Vereinigungen müssen für die Anmeldung eines Kraftfahrzeugs außerdem einen Handels- oder Vereinsregisterauszug sowie eine Gewerbeanmeldung mitbringen.

So melden Sie Ihr Auto in Erzgebirgskreis um

In verschiedenen Fällen muss ein Kraftfahrzeug umgemeldet werden. Eine Kfz-Ummeldung ist notwendig, wenn:

  • Sie innerhalb von Erzgebirgskreis umgezogen sind
  • Sie innerhalb von Erzgebirgskreis umgezogen sind und ein Halterwechsel stattfand
  • Sie aus einer anderen Stadt nach Erzgebirgskreis gezogen sind

Dabei ist es unbedingt notwendig, dass Ihr Hauptwohnsitz bei der Ummeldung Ihres Fahrzeugs in Erzgebirgskreis verbleibt. Um sich perfekt auf Ihren Termin vorzubereiten, halten Sie dieselben Dokumente bereit, welche auch zur Anmeldung eines Kfz benötigt werden. Wenn Sie dies berücksichtigen, ist das Ummelden sowohl als privater Halter als auch als Unternehmen eine unkomplizierte Angelegenheit.

So organisieren Sie Ersatz der Zulassungsbescheinigung (Teil I und II) in Erzgebirgskreis

Wollen Sie beim Straßenverkehrsamt in Erzgebirgskreis (Sachsen) Ersatz für die Zulassungsbescheinigung beantragen, müssen Sie auch dort Ihren Hauptwohnsitz haben. Für Ihren Termin im Straßenverkehrsamt Erzgebirgskreis bringen Sie bitte diese Dokumente mit:

  • Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung
  • eidesstattliche Versicherung
  • ggf. Teil I oder II der Zulassungsbescheinigung, insofern nur ein Teil ersetzt werden muss

In diesen Fällen müssen Sie einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung stellen: * Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Beschädigung der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II

Im Falle eines Diebstahls muss dieser bei der Polizei angezeigt werden. Die Anzeige bringen Sie bitte zum Termin in Ihrer Zulassungsbehörde mit.

So setzen Sie Ihr Kraftfahrzeug in Erzgebirgskreis außer Betrieb

Die Stilllegung eines Kraftfahrzeugs ergibt dann Sinn, wenn es auf absehbare Zeit nicht genutzt werden soll. Sie bietet eine unkomplizierte Möglichkeit, laufende Kosten und Steuern einzusparen, ohne das Fahrzeug tatsächlich abgeben zu müssen. Fahren dürfen Sie Ihr Fahrzeug in dieser Zeit jedoch nicht. Die benötigten Unterlagen für die Abmeldung eines Kraftfahrzeugs in Erzgebirgskreis entsprechen der Liste von Dokumenten zur Anmeldung. Des Weiteren müssen Sie Ihre Nummernschilder mitbringen. Es ist gestattet, das Fahrzeug für eine Dauer von maximal sieben Jahren außer Betrieb zu nehmen und anschließend wieder in Betrieb zu nehmen. Wenn Sie Ihr Kennzeichen für nur ein Jahr nicht nutzen möchten, können Sie es gegen eine geringe Gebühr reservieren, damit es nicht an andere vergeben wird. Wollen Sie Ihr Fahrzeug außer Betrieb nehmen, um es zu verschrotten, wenden Sie sich bitte ebenfalls an die Zulassungsstelle Erzgebirgskreis.

Zahlungsmöglichkeiten bei Ihrem Termin in der Zulassungsstelle Erzgebirgskreis

Für die unterschiedlichen Dienstleistungen wird entsprechend eine Bearbeitungsgebühr fällig. Die Höhe dieser nennt Ihnen gerne der zuständige Beamte. Zahlungen werden in der Zulassungsstelle Erzgebirgskreis während des Termins abgewickelt. Hierbei können Sie zwischen Bargeld oder Girokarte wählen.


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