Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Hochtaunuskreis |
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Montag | 07.30 - 14.30 Uhr |
Dienstag | 07.30 - 14.30 Uhr |
Mittwoch | 07.30 - 14.30 Uhr |
Donnerstag | 07.30 - 16.00 Uhr |
Freitag | 07.30 - 11.00 Uhr |
Die Zulassungsbehörde in Bad Homburg vor der Höhe ist die zentrale Anlaufstelle für sämtliche Anliegen rund um die An- und Ummeldung von Fahrzeugen, die Ausstellung von Kennzeichen sowie die Eintragung und Änderung von Fahrzeugpapieren. Hier können Kraftfahrzeugbesitzer viele Dienstleistungen auch digital in Anspruch nehmen und einen Termin vorab online vereinbaren.
Das Straßenverkehrsamt bietet eine breite Palette an Dienstleistungen an. Dazu gehören unter anderem:
Um Ihr Auto anmelden und zulassen zu können, müssen Sie alle erforderlichen Unterlagen zur Zulassungsbehörde mitbringen. Die Kfz-Zulassung in Stadt Bad Homburg vor der Höhe ermöglicht die Anmeldung von:
Voraussetzung ist, dass der Halter seinen Hauptwohnsitz in Stadt Bad Homburg vor der Höhe hat. Dies gilt auch für Unternehmen und Gewerbetreibende.
Zur erfolgreichen Kfz-Zulassung vor der Höhe sind folgende Unterlagen erforderlich:
Für die Anmeldung von Fahrzeugen aus dem Ausland sind zusätzliche Dokumente wie ein Kaufvertrag, eine Originalrechnung und die EG-Konformitätserklärung (COC) notwendig. Bei Abwesenheit des Fahrzeughalters ist eine Vollmacht erforderlich.
Die Gründe für eine Ummeldung können vielfältig sein, wie z.B. ein Umzug innerhalb von Stadt Bad Homburg vor der Höhe oder aus einer anderen Stadt. Die erforderlichen Unterlagen sind dieselben wie bei der Zulassung eines Fahrzeugs.
Für den Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I und II sind folgende Dokumente notwendig:
Ein Ersatz kann wegen Verlust, Beschädigung oder Diebstahl beantragt werden. Bei Diebstahl ist eine Anzeige bei der Polizei erforderlich.
Das Straßenverkehrsamt bietet eine Vielzahl an digitalen Dienstleistungen. Dazu gehören die Zulassung, Umschreibung, Außerbetriebsetzung und Wiederzulassung von Fahrzeugen. Diese digitalen Prozesse sparen Zeit und den Weg zur Behörde. Auch Kfz-Kennzeichen können online beantragt und bezahlt werden.
Eine Außerbetriebnahme kann sinnvoll sein, wenn das Fahrzeug vorübergehend nicht benötigt wird. Hierfür sind dieselben Dokumente wie bei der Anmeldung erforderlich. Die Außerbetriebnahme darf nicht länger als sieben Jahre dauern.
Die Gebühren für die Dienstleistungen der Zulassungsstelle können direkt nach dem Termin in bar oder per Girokarte bezahlt werden.
Besuchen Sie das Straßenverkehrsamt und profitieren Sie von den umfassenden Serviceleistungen, den flexiblen Öffnungszeiten und der einfachen Terminvergabe, bei der Sie einen Termin online vereinbaren können.
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